Dränglerinnen und Drängler anzeigen: Ja oder nein?

Auf deutschen Autobahnen herrscht regelrechter Krieg. Diese Meinung vertritt zumindest ein Großteil der Autofahrer und -fahrerinnen. Obwohl es bei uns auf den Autobahnen keine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit gibt, geht es einigen Personen nicht schnell genug. Raser und Raserinnen stehen im deutschen Straßenverkehr an der Tagesordnung. Was versteht man überhaupt unter Dränglern beziehungsweise Dränglerinnen und wie erkennt man sie? Wie verhält man sich richtig bei Nötigung im Straßenverkehr? Kann man drängelnde Personen anzeigen? Antworten hierauf findest du in unserem folgenden Beitrag.
Drängeln auf der Autobahn: Was ist damit gemeint?
Raser und Raserinnen sind auf der Autobahn keine Seltenheit und ihr Handeln ist grob fahrlässig. Durch dichtes Auffahren, die Betätigung der Lichthupe, das Ausbremsen und das Behindern eines Überholvorgangs versuchen sie schneller voranzukommen. Sie halten sich weder an den nötigen Sicherheitsabstand noch an ein geltendes Überholverbot. Häufig überholen sie auf der Autobahn sogar rechts, um noch schneller von A nach B zu gelangen. Aus diesem Grund nennt man diese Verkehrsteilnehmenden Drängler oder Dränglerinnen.
Lichthupe, dichtes Auffahren und Ausbremsen: Strafen für Dränglerinnen und Drängler
Du musst das Drängeln auf der Autobahn nicht einfach akzeptieren. Entsteht durch dieses Fehlverhalten eine schwere Gefährdung, kannst du den Drängler oder die Dränglerin melden und bei der Polizei anzeigen. Dafür benötigst du das genaue Kennzeichen, die Fahrzeugmarke, das exakte Fahrzeugmodell und die Farbe des Autos. Noch besser ist es, wenn du nicht nur das Geschehen, sondern auch den Raser oder die Raserin selbst beschreiben kannst. So können die Beamten bei der Polizei die Person schnell identifizieren und deiner Anzeige nachkommen.
Wissenswert: Möchtest du Anzeige bei Raserei erstatten, benötigst du hierfür keine weiteren Zeugen. Es reicht einzig und alleine deine Situationsschilderung aus.

Doch welche Strafe droht den Rasern und Raserinnen bei einer Anzeige? Unter bestimmten Umständen fällt das Verhalten des Dränglers oder der Dränglerin unter die Straftat „Nötigung im Straßenverkehr“. Wann dies der Fall ist und welche Strafen drohen, regelt Paragraph 240 im Strafgesetzbuch. Je nach Härtefall kommt es zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe. Zudem können weitere Ahnungen aus dem Verkehrsrecht hinzukommen. Zum Beispiel die Entziehung der Fahrerlaubnis, drei Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Bei einem Abstandsverstoß variiert die Höhe der Strafe je nach Geschwindigkeit. Es kann zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem dreimonatigen Fahrverbot kommen.
Soll ich die Dränglerin oder den Drängler melden? – So handelst du richtig!
Vermutlich wird jeder Autofahrer und jede Autofahrerin früher oder später einmal mit dem Drängeln im Straßenverkehr konfrontiert werden. Dabei ist das Wichtigste, dass du trotz der Provokation versuchst, ruhig zu bleiben. Denn Ärger und Wut sind gefährliche Begleiter auf der Autobahn. Macht dir ein Drängler beziehungsweise eine Dränglerin das Leben schwer, verhältst du dich am besten wie folgt:
Bestehe nicht auf dein Recht, sondern handle nach dem Sprichwort „Der Klügere gibt nach“. Lass den Drängler oder die Dränglerin überholen, denn wie heißt es so schön: „Reisende (Raser) sollte man nicht aufhalten“.
Kontrolliere in regelmäßigen Abständen deinen Rückspiegel. Und führe nur dann einen Überholvorgang durch, wenn die Fahrbahn frei ist.
Ordne dich nach dem Überholmanöver wieder rechts ein, um drängelnden Personen den Weg freizumachen. Fahre nicht mit konstanter Geschwindigkeit auf der Überholspur, um Raserinnen und Raser zu provozieren.
Versuche, die drängelnde Person nicht zu „erziehen“. Zum Beispiel, indem du immer wieder das Bremspedal betätigst, wenn dir dieser zu dicht auffährt. Auch solltest du ihn oder sie nicht zurechtweisen, indem du die Lichthupe benutzt. Denn die Straßenverkehrsordnung erlaubt nur in zwei Ausnahmesituationen den Einsatz der Lichthupe als Warnzeichen: Und zwar nur dann, wenn du dich selbst oder andere Autofahrer extrem gefährdet siehst.
Führt dein Verhalten dazu, dass eine andere Person stark abbremsen muss, dann entschuldige dich bei ihm oder ihr. Hierfür kannst du zum Beispiel deine Hand heben.
Wichtig: Geht mit dem Fehlverhalten des Dränglers oder der Dränglerin eine große Gefährdung einher, solltest du dich nicht scheuen Anzeige zu erstatten. Hierfür notierst du dir, wie bereits erwähnt, folgende Fahrzeugdetails: Kennzeichen, Marke, Modell und Fahrzeugfarbe. Nur mit diesen Angaben kannst du bei der Polizei eine Anzeige gegen Drängler und Dränglerinnen erstatten.
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