Fahrverbot: Wann wird es verhängt und wie kannst du es umgehen?
Wer gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, kann mit einer Vielzahl von Bußgeldern und Strafen belegt werden. Eine der ärgerlichsten und dadurch auch wirksamsten Maßnahmen ist dabei das Fahrverbot: Hier dürfen wir uns für bis zu drei Monate nicht mehr hinters Steuer setzen! Doch wann kommt es dazu und kann man es auch umgehen? Wir haben die Antworten!
Was versteht man unter einem Fahrverbot?
Das Fahrverbot ist genau das, was der Name vermuten lässt: Bei dieser Strafe wird es dir verboten, alle Arten von Fahrzeugen zu fahren. Die Behörden entziehen dir dabei für den angeordneten Zeitraum deinen Führerschein und stellen so sicher, dass du dein Auto, Motorrad und Co. nicht mehr bewegst.
Das entziehen der Fahrerlaubnis zählt in Deutschland als sogenannte Nebenstrafe und wird in § 44 Strafgesetzbuch genau festgelegt. Hast du eine Straftat im Straßenverkehr begangen, wird es oft gemeinsam mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhangen. Auch der neue Bußgeldkatalog sieht ein Fahrverbot für mehrere Ordnungswidrigkeiten vor. Besonders, wenn du mehrfach bei solchen Vergehen erwischt wirst, kann solch eine Sanktion drohen.
Daneben gilt es aber auch als “erzieherische Maßnahme” und soll dabei helfen, die Betroffenen zum Umdenken zu bewegen. Mehrere Wochen nur zu Fuß, per Fahrrad oder als Beifahrer:in auf andere angewiesen zu sein, hat schon so manche Raser:innen bekehrt.
Sobald ein entsprechendes Urteil der Gerichtsverhandlung verkündet oder dein Bußgeldbescheid zugestellt wurde, ist klar: Du musst deinen Führerschein abgeben. Falls du in den vergangenen zwei Jahren noch kein Fahrverbot antreten musstest, zählst du als “Ersttäter” und hast es etwas leichter: Du kannst in diesem Fall auswählen, wann genau du deine Strafe antreten und den Führerschein einreichen willst. Dafür steht dir ein Zeitraum von maximal vier Monaten zur Verfügung.
Wer hingegen in den letzten zwei Jahren schon einmal seinen Führerschein abgeben musste, hat diesen Luxus nicht. Hier bestimmt der Bußgeldbescheid oder das Gerichtsurteil, ab wann das Fahrverbot greift. Ein unerlaubtes Hinauszögern ist nicht zu empfehlen, da sich dadurch unter anderem deine Strafe verlängert und weitere Konsequenzen drohen!
Fahrverbot vs. Fahrerlaubnisentzug
Einer Person das Fahren zu verbieten, gilt im Verkehrsrecht als eine harte Maßnahme. Sie wird dementsprechend nicht leichtfertig eingesetzt. Noch schwerwiegender als ein Fahrverbot ist allerdings der Fahrerlaubnisentzug, auch als Führerscheinentzug bekannt. Bei dieser Variante erhalten wir unseren Führerschein nicht einfach nach einigen Wochen zurück!
Der Fahrerlaubnisentzug geht mit einer Sperrfrist einher. Kurz vor deren Ende können wir schriftlich eine erneute Ausstellung beantragen. Dieser Vorgang ist jedoch oft an Auflagen wie das Bestehen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) geknüpft. Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis sind schwerwiegende Vergehen wie Drogendelikte, Fahrerflucht, hohe Aggression oder die maximale Anzahl an Punkten in Flensburg.
Fahrverbot | Fahrerlaubnisentzug |
Zweithärteste Maßnahme im Verkehrsrecht | Härteste Maßnahme im Verkehrsrecht |
Der Führerschein behält seine Gültigkeit, wird aber vorübergehend eingezogen und das Fahren untersagt | Der Führerschein erlischt und muss neu beantragt werden |
Ist die Frist abgelaufen, wird der Führerschein zurückgeschickt | Zum Ablauf der Sperrfrist kann die Wiedererlangung beantragt werden. Oft müssen hierfür Bedingungen, wie eine bestandene MPU, erfüllt werden. |
Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und Krankheiten: Gründe für ein Fahrverbot
Die Gründe, aus denen Autofahrerinnen und Autofahrern der Führerschein entzogen werden kann, sind zahlreich. Sie unterteilen sich in drei Kategorien: Aufgrund von einzelnen Straftaten, schwerwiegenden oder wiederholten Ordnungswidrigkeiten oder wegen Krankheiten.
Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Wer im Straßenverkehr die erlaubte Geschwindigkeit überschreitet, bringt sich und andere Verkehrsteilnehmende in erhebliche Gefahr. Kein Wunder also, dass der Gesetzgeber hier keinen Spaß versteht und Überschreitungen des Tempolimits auf vielfältige Weise bestraft.
Dabei gibt es erhebliche Unterschiede, ob du innerorts, außerorts oder an anderen Orten, wie zum Beispiel in einer 30er-Zone geblitzt wurdest. Auch während der Probezeit kann ein Blitzer erhebliche Auswirkungen haben! Die folgende Tabelle gibt dir eine Übersicht zu den Fahrverboten wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:
Innerorts | Außerorts | |
Ein Monat Fahrverbot | Min. 31 km/h zu schnell | Min. 41 km/h zu schnell |
Zwei Monate Fahrverbot | Min. 51 km/h zu schnell | Min. 61 km/h zu schnell |
Drei Monate Fahrverbot | Min. 61 km/h zu schnell | Min. 71 km/h zu schnell |
Achtung! Ein Fahrverbot von einem Monat droht auch bei wiederholtem zu schnell fahren! Wer zweimal innerhalb eines Jahres die Geschwindigkeit um mehr als 25 km/h überschreitet (egal, ob innerorts oder außerorts), muss ebenfalls seinen Führerschein für vier Wochen abgeben. Zwar gibt es immer wieder Glückspilze, die auf ihrem Blitzerfoto nicht zu erkennen sind – trotzdem ist klar: Rasen lohnt sich nicht.
Gut zu wissen: Radar-Warnsysteme, Blitzer-Apps und Co. sind in Deutschland nicht erlaubt und können zu Bußgeldern führen. Im Ausland sind sogar Haftstrafen bis zu drei Monaten (Belgien) oder Geldstrafen bis zu 5.000 Euro (Luxemburg) möglich!
Fahrverbot nach Rotlichtverstoß
Wer über eine rote Ampel rauscht, muss in vielen Fällen seinen Führerschein abgeben. Dabei kommt es zunächst auf die Dauer des roten Lichts an. Kommt es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender oder gar Sachbeschädigung, verschärfen sich die Strafen. Bei besonders schweren Verstößen kann sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe zusätzlich zum Fahrverbot verhängt werden!
Für das Fahren über eine rote Ampel sieht der Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von einem Monat vor, wenn das Licht bereits länger als eine Sekunde auf Rot stand. War die Ampel für weniger als eine Sekunde rot, aber du hast andere gefährdet oder es kam zu Schäden, wirst du ebenfalls vier Wochen laufen müssen.
Fahrverbot bei Fahrerflucht
Das “unerlaubte Entfernen vom Unfallort” ist in Deutschland eine Straftat, die entsprechend hart geahndet wird. Wer sich nach einem Crash aus dem Staub macht, lässt die Opfer nicht nur mit den Sachschäden zurück: Auch das Leben anderer ist in Gefahr, wenn wir uns entscheiden, nicht zu helfen.
Fahrerflucht wird vor Gericht verhandelt und kann unterschiedliche Strafen nach sich ziehen. Mit einem reinen Fahrverbot kommt man hier nicht davon! Es drohen Freiheits- und Geldstrafen, zu denen der vorübergehende Entzug des Führerscheins als Nebenstrafe hinzukommen kann. Eine Besonderheit bei Fahrerflucht: Da es sich um eine Straftat handelt, greift das Strafrecht und ermöglicht auch längere Fahrverbote von bis zu sechs Monaten.
Alkohol- und Drogendelikte
Auch beim Fahren unter dem Einfluss von Alkohol und anderen Drogen versteht der Gesetzgeber keinen Spaß. Immer wieder kommt es zu schweren Schäden und Todesfällen, denen man durch hohe Strafen entgegenwirken möchte. Der Einzug des Führerscheins und vorübergehende Fahrverbote kommen dabei ebenfalls regelmäßig zum Einsatz.
Alkohol am Steuer
Vergehen | Strafe |
Mehr als 0,5 Promille zum ersten Mal | 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg |
Mehr als 0,5 Promille zum zweiten Mal | 1.000 Euro Bußgeld, drei Monate Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg |
Mehr als 0,5 Promille zum dritten Mal | 1.500 Euro Bußgeld, drei Monate Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg |
Mehr als 0,3 Promille + Verkehrsgefährdung | Führerscheinentzug, Freiheits- oder Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg |
Mehr als 1,1 Promille | Führerscheinentzug, Freiheits- oder Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg |
Andere Drogen:
Vergehen | Strafe |
Fahren unter Drogeneinfluss zum ersten Mal | 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg |
Fahren unter Drogeneinfluss zum zweiten Mal | 1.000 Euro Bußgeld, drei Monate Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg |
Fahren unter Drogeneinfluss zum dritten Mal | 1.500 Euro Bußgeld, drei Monate Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg |
Fahren unter Drogeneinfluss + Verkehrsgefährdung | Führerscheinentzug, Freiheits- oder Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg |
Ärztlich verordnete Fahrverbote
Das Autofahren verlangt hohe Aufmerksamkeit, Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, kann durch einen Arzt oder eine Ärztin ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Ein besonders bekanntes Beispiel ist Epilepsie, also das unregelmäßige Auftreten von Krampfanfällen.
Wird die Erkrankung zuerst entdeckt, untersagen die behandelnden Mediziner:innen häufig das Fahren für einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten. Die Information wird an die Behörden weitergegeben, um die Einhaltung zu gewährleisten. Es ist jedoch möglich, die Fahrerlaubnis zurückzuerhalten, wenn die Anfälle seit mindestens einem Jahr ausbleiben oder das Fahren nicht beeinflussen.
Davon ausgenommen sind allerdings Fahrzeuge der Führerscheinklassen C und D, also Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht oder zur Beförderung mehrere Personen. Eine erkannte Epilepsie schließt die Betroffenen dauerhaft vom Fahren dieser Gefährte aus.
Ärztlich angeordnete Fahrverbote können die übliche Länge von drei Monaten überschreiten. Im Zweifel entscheidet ein amtsärztliches Gutachten, ob eine Untauglichkeit vorliegt und ob diese vorübergehend oder dauerhaft ist. Auch zeitliche Einschränkungen, wie etwa ein Nachtfahrverbot, sind möglich.
Generell sind alle Verkehrsteilnehmer:innen verpflichtet, ihr Fahrzeug stehenzulassen, wenn sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind zu fahren. Wer sich trotz Einschränkungen hinters Steuer setzt, wird bei Unfällen unter Umständen von seiner Versicherung in Regress genommen oder mit langen Fahrverboten bestraft. Aufgrund der hohen Anforderungen im Straßenverkehr werden auch immer wieder Prüfungen und Fahrverbote für Rentner:innen diskutiert.
Sogar das Fahren ohne die passende Brille kann zum vorübergehenden Verlust der Fahrerlaubnis führen! Ist eine Sehhilfe im Führerschein vermerkt, muss die passende Brille oder Kontaktlinsen auch zum Autofahren getragen werden, sonst droht ein Bußgeld. Da von Fall zu Fall entschieden wird, ob eine Gefährdung vorlag und ob weitere Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen wurde, kann es auch heftigere Konsequenzen geben – inklusive eines Fahrverbotes.
Gut zu wissen: Wer zum Beispiel nach einer Operation keine Sehhilfe mehr benötigt, kann diese aus dem Führerschein austragen lassen. Wir erklären, wie das geht!
Das Fahrverbot in der Praxis
Hast du gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen und musst deinen Führerschein für einige Wochen abgeben, fragst du dich natürlich, wie das ganze abläuft. Wo muss ich bei einem Fahrverbot meinen Führerschein abgeben, ab wann tritt mein Fahrverbot in Kraft usw. Wir haben die Antworten für dich!
Umfang und Ablauf
Ein Verbot wird entweder als Strafe vor Gericht oder im Rahmen eines Bußgeldbescheids angeordnet. Die jeweiligen Stellen geben auch die Länge in Monaten vor, während der du dich nicht hinter das Steuer setzen darfst. Dabei hängt die genaue Dauer unter anderem von der Art des Vergehens ab:
Die “grobe Pflichtverletzung” ist ein einmaliges Vergehen, das zu einem schweren Unfall führte oder hätte führen können. Es zeigt grobe Nachlässigkeit, Gleichgültigkeit und großen Leichtsinn. Diese Fälle werden häufig vor Gericht verhandelt, können aber auch durch einen Bußgeldbescheid verordnet werden.
Die “beharrliche Pflichtverletzung” liegt hingegen vor, wenn zum wiederholten Male gegen die Regeln des Straßenverkehrs verstoßen wurde. Auf diese Weise können zum Beispiel notorische Falschparker oder Personen, die immer wieder geblitzt werden, ein Fahrverbot aufgebrummt bekommen – auch, wenn die einzelnen Vergehen dafür nicht schwer genug waren.
Wer eine grobe Pflichtverletzung begeht, aber bisher noch keine ähnlichen Delikte vorzuweisen hat, kann meist auf ein kürzeres Fahrverbot hoffen. Wiederholungstäter müssen hingegen mit längeren Strafen rechnen. Wurde dir die Länge des Fahrverbotes mitgeteilt, kannst du als Ersttäter den “Startzeitpunkt” selbst wählen. Du hast dafür die nächsten vier Monate Zeit. Wiederholungstäter müssen ihren Führerschein zum festgelegten Zeitpunkt abgeben. Dabei handelt es sich um den Tag, an dem der Bescheid oder das Urteil rechtskräftig wurde.
Die Übergabe kann persönlich oder per Post an die zuständige Behörde erfolgen. Nach Ablauf der Frist wird dir dein Dokument per Post zurückgesandt. Vorsicht ist beim “Verschieben durch Einspruch” geboten: Wer nicht zum ersten Mal seinen Führerschein abgeben muss, versucht oft, durch einen Einspruch den Startzeitpunkt nach hinten zu schieben. Die Angelegenheit landet dann vor Gericht und wird – sofern keine guten Gründe vorliegen – abgewiesen. Die Folge: Das Fahrverbot muss nun trotzdem angetreten werden und es fallen zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten an!
Für welche Fahrzeuge gilt das Fahrverbot?
Ein Fahrverbot gilt generell für alle Fahrzeuge. Das schließt vom kleinsten Mofa über Motorräder, Autos, Vans, Busse bis hin zu schweren LKW alles mit ein. Auch “fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge” wie E-Scooter oder Fahrräder mit Hilfsmotor sind Tabu. Lediglich das Fahrrad und andere Gefährte, die mit Muskelkraft betrieben werden, dürfen die Betroffenen noch selbst steuern. Bestimmte Ausnahmen von einem Fahrverbot für einzelne Fahrzeugtypen sind möglich, kommen in der Praxis aber eher selten vor.
Kann man ein Fahrverbot umgehen?
In einigen Fällen ist es möglich, ein Fahrverbot zu umgehen. Vor allem, wem zum ersten Mal ein solches Verbot droht, hat geringe Chancen – für Wiederholungstäter:innen sieht es hingegen besonders schlecht aus. Auch wenn Alkohol und andere Drogen im Spiel waren oder das Punktekonto in Flensburg bereits gut gefüllt ist, besteht kaum Hoffnung.
Eine typische Vorgehensweise ist der Einspruch gegen den zugrundeliegenden Bußgeldbescheid. Auch das “umwandeln” eines Fahrverbots ist in einigen Fällen möglich. Mithilfe eines erfahrenen Anwalts kann der Zeitraum ohne Führerschein dann manchmal durch ein doppeltes Bußgeld beglichen werden. Vor Gericht kommen dabei zwei Begründungen infrage:
- Das “Augenblickversagen”. Hier wird argumentiert, dass der oder die Fahrer:in eine Situation falsch eingeschätzt oder einen anderen, menschlichen Fehler begangen haben. Im Normalfall jedoch würde dies nicht vorkommen, sodass kein Fahrverbot nötig sei.
- Die “unzumutbare Härte”. Wer auf seinen Führerschein angewiesen ist und diesen zum Beispiel benötigt, um Angehörige zu pflegen oder den eigenen Beruf auszuüben, hat es bei einem Verbot besonders schwer. Ist der Arbeitsplatz oder die Existenz bedroht, kann das Fahrverbot umgewandelt werden – sofern man dies vor Gericht glaubhaft beweisen kann!
Eine Garantie, dass ein Fahrverbot aufgehoben oder umgewandelt wird, gibt es dabei jedoch nicht: Es kommt im Einzelfall immer auf die oder den Richter:in an und auf die Frage, ob der Sachverhalt glaubhaft ist. Die Hilfe eines versierten Anwalts ist daher zu empfehlen.
Fahren trotz Fahrverbot: Mit diesen Strafen musst du rechnen
- §21 des Straßenverkehrsgesetzes schreibt vor, dass für das Fahren trotz Fahrverbot eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine hohe Geldstrafe droht. Hier liegt der Straftatbestand des “Fahrens ohne Fahrerlaubnis” vor. Als Nebenstrafe kann ein weiteres Fahrverbot drohen, wodurch sich ein aktuelles Verbot verlängert. Wer zum ersten Mal gegen ein Fahrverbot verstößt, kann auf eine etwas mildere Strafe hoffen.
Generelle Fahrverbote in Deutschland
Das Verkehrsrecht kennt noch weitere Fahrverbote, die auf den ersten Blick nichts mit den Strafen für Fehlverhalten zu tun haben: Nicht alle Fahrzeuge dürfen zu allen Zeiten auf allen Strecken fahren! Vor allem LKW sind von den Verboten betroffen. Ihnen ist besonders die Fahrt an Wochenenden und Feiertagen, zwischen 00:00 und 22:00 Uhr, untersagt. Ausnahmen sind aber zum Beispiel zum Transport verderblicher Waren möglich.
Mehrere beliebte Urlaubsstrecken werden ebenfalls für Lastwagen untersagt. Das sogenannte „Ferienfahrverbot für LKW“ hat sogar einen eigenen Gesetzestext. Die “Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße”, gibt vor, welche Autobahnen während der Sommerferienzeit für LKW Tabu sind.
Auch das Diesel-Fahrverbot für PKW ist bereits in einigen Städten anzutreffen. Wo es gilt und welche Fahrzeuge betroffen sind, erfährst du in unserem Bericht. Da hier empfindliche Bußgelder drohen, lohnt sich ein Blick auf die Liste.
Fahrverbote für E-Autos sind theoretisch ebenfalls möglich und könnten zum Tragen kommen, wenn das heimische Stromnetzwerk überlastet ist oder kurz davorsteht. Die Bundesregierung hat bereits ein Notfallprogramm für diesen Fall erstellt. Derzeit scheint die Wahrscheinlichkeit hierfür aber sehr gering zu sein – unter anderem, weil die Anzahl an Elektroautos hierzulande weiterhin niedrig ist.
An einigen anderen Orten, etwa auf manchen Fähren in Skandinavien, besteht ebenfalls ein Fahrverbot für E-Autos. Dies ist allerdings nicht durch einen Energiemangel begründet, sondern aufgrund von Sicherheitsbedenken: Es ist bisher unklar, wie die Fahrzeuge auf Gefahrensituationen vor Ort reagieren.
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