Ferienfahrverbot für LKW

Von Linda 18 September, 2023
4 minutes
lkw ferienfahrverbot

Wenn du in der Vergangenheit an den Samstagen in den Sommerferien auf deutschen Autobahnen unterwegs warst, hast sicherlich festgestellt, dass kaum LKW unterwegs sind. Somit hast auch du vom Ferienfahrverbot für LKW profitiert.

Auf der Basis des Ferienfahrverbots für LKW wird sichergestellt, dass die Straßen nicht allzu sehr überlastet werden. Aber wann gilt besagtes Verbot eigentlich genau? Und gibt es vielleicht auch Ausnahmen?

Die folgenden Abschnitte liefern dir alle Infos rund um die gesetzlichen Vorgaben zu diesem Thema. Wenn du in Zukunft gute Voraussetzungen dafür schaffen möchtest, dass du auch bei Autofahrten in den Ferien möglichst staufrei (oder zumindest stauarm) unterwegs bist, solltest du die folgenden Details berücksichtigen.

Du suchst nach allgemeinen Tipps rund um das Verreisen mit dem PKW? Dann solltest du unter anderem auch einen Blick auf den Artikel „Urlaub mit dem Auto: Tipps für das Reisen mit dem PKW“ werfen.

Wann gilt das Ferienfahrverbot für LKW?

Alles, was du Bezug auf das Ferienfahrverbot für LKW wissen musst, wurde in der Ferienreiseverordnung festgehalten. Das besagte Fahrverbot trat in der Mitte der 1980er Jahre in Kraft und wurde dazu geschaffen, den Ferienreiseverkehr für alle Beteiligten zu erleichtern.

Zusammengefasst gilt: LKW, die mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen aufwarten bzw. LKW mit Anhängern die gewerblich im Güterverkehr genutzt werden, ist es in der Zeit zwischen dem 01.07. und dem 31.08. (zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr) nicht erlaubt, die vom LKW-Ferienfahrverbot betroffenen Straßen zu befahren.

Hieraus ergibt sich für viele nicht nur ein angenehmeres Fahren, sondern auch ein niedrigeres Staurisiko. Immerhin wird auf diese Weise auch dem berühmten „Elefantenrennen“ vorgebeugt.

Wieso gilt das Ferienfahrverbot für LKW?

Wie bereits erwähnt, dürfen die betreffenden LKWs auf den entsprechenden Straßen während der Ferien nicht fahren, weil es den Verantwortlichen (damals wie heute) darum geht, Erleichterungen für den Reiseverkehr zu schaffen.

Die Auswirkungen der entsprechenden Regelung sind offenbar derart positiv, dass es nicht nur das Ferienfahrverbot, sondern auch das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gibt. Hierbei handelt es sich um eine ergänzende Sonderregelung, die LKW-Fahrende und die entsprechenden Unternehmen dazu zwingt, entsprechend zu planen – auch in Bezug auf die Einhaltung der Ruhe- und Lenkzeiten für LKW.

Die Grundlagen für besagtes Sonn- und Feiertagsfahrverbot werden jedoch über die StVO festgelegt. Das Gesetz rund um die Regelung an Sonn- und Feiertagen kann im Vergleich zum Ferienfahrverbot bereits auf eine deutlich längere Geschichte zurückblicken. Es wurde bereits in der Mitte der 1950er Jahre ins Leben gerufen und sorgt seitdem dafür, dass es LKW an Sonn- und Feiertagen untersagt ist, zwischen 0 Uhr und 22 Uhr unterwegs zu sein.

Auch, wenn sich die Grunddetails, auf denen das Ferienfahrverbot und das Sonn- und Feiertagsfahrverbot basieren, ähnlich anhören, gibt es einen gravierenden Unterschied: Während die Lastkraftwagen im Rahmen des Ferienfahrverbots nur nicht auf bestimmten Straßen (verschiedenen Autobahnen und Bundesstraßen) fahren dürfen, ist es LKW im Zusammenhang mit dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot generell verboten, zu fahren.

Im Laufe der Jahre wurden unter anderem auch immer wieder Umfragen zum Thema durchgeführt, um in Erfahrung zu bringen, wie das Ferienfahrverbot bei allen Beteiligten ankommt. Hierbei zeigte sich immer wieder, dass beide Seiten – sowohl LKW-Fahrende als auch Autofahrende – die Regelung zu schätzen wissen. Während die LKW-Fahrenden ihren freien Tag genießen können, freuen sich PKW Fahrende über (zumindest etwas) freiere Straßen.

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Welche Ausnahmen gibt es?

Vielleicht warst du in letzter Zeit an den Samstagen in den Sommerferien auf Autobahnen und Bundesstraßen unterwegs und hat sich darüber gewundert, dass du trotz Ferienfahrverbot LKW begegnet bist.

Das liegt daran, dass es auch mit Hinblick auf besagtes Fahrverbot Ausnahmen gibt. Hierbei handelt es sich um dieselben Regelungen, die auch für das Feiertags- und Sonntagsfahrverbot gelten.

Die folgenden Berufs-LKW dürfen auch dann unterwegs sein, wenn es anderen auf Basis der StVO oder der Ferienreiseverordnung verboten ist:

  • Nato-Kräfte
  • Fahrzeuge im Verteidigungsfall
  • Polizei
  • Feuerwehr
  • Katastrophenschutz
  • Bundeswehr
  • Öffentlicher Straßendienst
  • LKW, deren Aufgabe es ist, Waren zwischen Bahnhöfen beziehungsweise Häfen zu transportieren
  • LKW, die verderbliche Waren, zum Beispiel Fleisch, transportieren.

Ergänzend sei an dieser Stelle erwähnt, dass das Ferienfahrverbot für LKW auch nicht auf allen Autobahnen gilt. Auch hier gibt es Ausnahmen. Aber auf welchen Autobahnen gilt das Ferienfahrverbot für LKW genau?

Diese Frage lässt sich vergleichsweise leicht beantworten, wenn du dir den Sinn des besagten Verbotes in Erinnerung rufst. Es geht darum, Straßen zu entlasten. Und genau deswegen bezieht sich das Ferienfahrverbot für LKW auf die Autobahnen, auf denen – gerade während der Ferien – erfahrungsgemäß besonders viele Autos unterwegs sind. Typische Beispiele hierfür sind das Autobahnkreuz Oberhausen auf der A3, das Darmstädter Kreuz auf der A5 und die Anschlussstelle Soltau-Süd auf der A7.

Wenn du also dabei bist, die schönsten Wochen des Jahres zu planen, kannst du gut beraten sein, die Autobahnen, die vom Ferienfahrverbot für LKW betroffen sind, zu nutzen. Aufgrund der Tatsache, dass hier – abgesehen von den Ausnahmen – keine LKW über 7,5 Tonnen unterwegs sind, geht es hier oft ruhiger zu als auf den anderen Strecken.

Lust auf ein paar Inspirationen? Wird einen Blick auf den Artikel „Roadtrip durch Deutschland: Die schönsten Routen“.

Du bist selbst oft mit dem LKW unterwegs und möchtest in Bezug auf das Thema Sicherheit kein Risiko eingehen? Dann solltest du dich etwas genauer mit dem Text unter „Sicherheitsprüfung beim LKW: Was Lastkraftwagenführer:innen wissen sollten“ auseinandersetzen.

Bildnachweise:
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