Ruhe- und Lenkzeiten für Lkw

Von Julia Schäfer 12 Mai, 2023
4 minutes

Die Ruhe- und Lenkzeiten für Lkw-Fahrer und Fahrerinnen sind wichtig für deren Gesundheit. Darüber hinaus sorgen sie auch für eine verbesserte Sicherheit im Straßenverkehr.

Für wen gelten Lenk- und Ruhezeiten?

Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer und Lkw-Fahrerinnen sorgen für Sicherheit im Straßenverkehr. Sie schützen sie vor Überarbeitung und sorgen für ausreichende Erholung. Das fördert die körperliche und psychische Gesundheit der Lkw-Fahrenden. Aus diesem Grund darfst du als Lkw-Fahrer oder -Fahrerin während der Ruhezeiten nicht arbeiten.

Ausgeruhte und wache Lkw-Fahrer und -Fahrerinnen sorgen außerdem für mehr Sicherheit für andere Verkehrsteilnehmer. Eine müde Person am Steuer eines Lkws neigt zu Fahrfehlern. Dadurch kann es zu schlimmen Unfällen kommen. Steuerst du den Lkw, bist du in diesem Moment die Unfallverursacherin oder der Unfallverursacher.

Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EG) sind Lkw-Fahrer von den Lenk- und Ruhezeiten betroffen. Sie müssen gewerblich fahren und dabei Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen führen. Dazu gehört auch der Anhänger.

In Deutschland sind die Vorschriften noch enger gefasst. Hier gelten die Zeiten schon für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,8 Tonnen einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger.

Diese Ruhe- und Lenkzeiten für Lkw gelten

In den Regelungen für die Ruhe- und Lenkzeiten werden eine Reihe unterschiedlicher Begriffe benutzt. Du solltest diese Fachbegriffe unbedingt richtig verstehen, damit du dich an die Regeln halten kannst.

Die Tageslenkzeit umfasst die Zeit, die du mit dem Fahren des Lkw verbringst. Stehst du im Stau oder vor einem Grenzübergang, werden die Zeiten nicht mit eingerechnet. Sie gelten aber als Arbeitszeit. Wenn die Zeiten mit einem digitalen Tachografen aufgezeichnet werden, schaltet dieser bei Stillstand automatisch von Lenkzeit auf Arbeitszeit um.

Zusätzlich musst du Wochenlenkzeiten und Doppelwochenlenkzeiten aufzeichnen. Die Doppelwochenlenkzeiten umfassen zwei aufeinanderfolgenden Arbeitswochen. Eine ähnliche Aufteilung gibt es bei der Ruhezeit. Du musst sie pro Tag und pro Woche erfassen. Außerdem musst du eine Lenkzeitunterbrechung einhalten.

Die regulären wöchentlichen Ruhezeiten darfst du nicht im Fahrzeug verbringen. Du musst eine geeignete und geschlechtergerechte Unterkunft aussuchen. Diese muss angemessene Schlafgelegenheiten und sanitäre Einrichtungen aufweisen. Die Kosten dafür muss dein Arbeitgeber tragen.

Wie lange dürfen die Lenkzeiten dauern?

Innerhalb von 24 Stunden darfst du neun Stunden Tageslenkzeit nicht überschreiten. Die Tageslenkzeit kannst du zum Beispiel zweimal pro Woche auf 10 Stunden erhöhen. Innerhalb einer Woche sind nicht mehr als 56 Stunden Lenkzeit erlaubt. Die Doppelwochenlenkzeit ist auf 90 Stunden begrenzt.

Die tägliche Ruhezeit muss mindestens elf Stunden dauern. Du darfst sie aber auf zwei Blöcke aufteilen. Dabei musst du einmal mindestens neun Stunden und einmal mindestens drei Stunden ruhen. In einer ganzen Woche musst du 45 Stunden lang ruhen. Eine Lenkzeitunterbrechung ist nach spätestens 4,5 Stunden vorgesehen. Sie muss mindestens 45 Minuten lang sein. Du kannst diese Unterbrechung auf zwei Blöcke aufteilen. Der erste Teil muss 15 Minuten und der zweite 30 Minuten lang sein. Bist du mit einer Mehrfahrtenbesatzung unterwegs, musst du mindestens 9 Stunden innerhalb von 30 Stunden ruhen.

Wichtige Tipps für die Dokumentation

Die Lenkzeiten musst du mit einem digitalen Kontrollgerät aufzeichnen. Das ist seit dem 1. Mai 2006 vorgeschrieben. Diese Geräte werden standardmäßig in die betroffenen Fahrzeuge eingebaut. Die Aufzeichnung erfolgt mithilfe von scheckkartengroßen Plastikkarten. Sie heißen Fahrerkarten. Du bekommst diese Karten beim TÜV, der Dekra oder der Fahrerlaubnisbehörden. Das ist je nach Bundesland unterschiedlich.

Die Polizei oder das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sind für die Kontrolle der Fahrerkarten und damit der Lenkzeiten verantwortlich. Dafür lesen die befugten Personen das Kontrollgerät aus.

Gibt es Ausnahmen von den Ruhe- und Lenkzeiten?

Du kannst beim Auftreten von außergewöhnlichen Umständen von den Lenk- und Ruhezeiten abweichen. Das gilt dann, wenn du durch die Umstände nicht rechtzeitig zu einem geeigneten Halteplatz kommst. Folgende Ereignisse gelten nicht als außergewöhnlicher Umstand:

  • regelmäßig auftretende Verkehrsstaus
  • vorhersehbare Wetterbedingungen
  • überfüllte Parkplätze und Rasthöfe, wenn sie bekanntermaßen oft stark besucht sind

Wenn du durch eine solche Ausnahme deine Lenkzeit überschreiten musst, musst du eine gleichwertige Ruhepause einlegen. Lege sie mit einer beliebigen Ruhezeit ohne Unterbrechung zusammen. Den Ausgleich musst du bis zum Ende der dritten Woche nach der betreffenden Woche einplanen.

Bußgeld: Diese Strafen drohen bei Nichteinhaltung

Wenn du gegen die Ruhe- und Lenkzeiten verstößt, musst du mit erheblichen Geldbußen rechnen. Fallen die Verstöße bei einer Kontrolle auf, erwarten dich Strafen zwischen 30 und 500 Euro. Die genauen Beträge für alle möglichen Verstöße findest du im Bußgeldkatalog zu den Lenkzeiten.

Hältst du die tägliche Ruhezeit nicht ein, musst du für jede Stunde zu wenig ein Bußgeld zahlen. Bei bis zu drei Stunden sind das jeweils 30 Euro. 60 Euro werden ab der vierten Stunde der Unterschreitung fällig. Eine verkürzte Lenkzeitunterbrechung musst du mit 30 Euro für die ersten 15 Minuten bezahlen. Darüber hinaus kostet jede angefangene Viertelstunde 60 Euro.

Überschreitest du die tägliche Lenkzeit, zahlst du für die erste Stunde 30 Euro. In der zweiten Stunde werden 30 Euro für jede angefangene halbe Stunde fällig. Aber der dritten Stunde sind es dann 60 Euro pro angefangene halbe Stunde.

Richtig teuer wird es, wenn du deine Wochenruhezeit im Lkw verbringst. Dann musst du ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Auch dein Arbeitgeber muss für alle Verstöße Bußgelder zahlen.

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