Garagenrabatt
Es gibt viele Möglichkeiten, um die Kosten der Kfz-Versicherung zu reduzieren. Dazu zählt unter anderem der Garagenrabatt. In diesem Fall steht dein Fahrzeug bei Nichtgebrauch in der Garage. Doch warum ist das für viele Versicherer von Belang?
Was ist ein Garagenrabatt bei der Kfz-Versicherung?
Du kannst bei Vertragsabschluss zur Kaskoversicherung den Garagenrabatt in Anspruch nehmen. Damit bestätigst du, dass du dein Fahrzeug sicher in einer Garage abstellst. Dadurch lassen sich die Kosten für die Kfz-Teilkaskoversicherung sowie die Kfz-Vollkaskoversicherung minimieren.
Dank der Garage lassen sich nämlich viele Schäden am Fahrzeug bei Nichtverwendung ausschließen. Diese können durch Vandalismus, aber auch durch Umwelteinflüsse (Elementarschäden) oder Diebstahl entstehen. In einer Garage ist das Auto oder Motorrad hingegen geschützt. Diese Vorkehrung belohnt der Versicherer daher mit kostengünstigeren Konditionen.
Warum reduziert der Garagenrabatt bei der Kfz-Versicherung die Prämie?
Die Versicherungsunternehmen berechnen die Versicherungsprämien jedes Jahr neu und bieten in diesem Zuge auch Rabatte an. Diese richten sich nach den Gesamtkosten des Tarifs. Nutzt du zum Beispiel einen Garagenrabatt in Höhe von fünf Prozent? Dann macht das bei einem Versicherungsbetrag von 300 Euro im Jahr immerhin 15 Euro aus.
Somit kannst du jedes Jahr von dieser Kostenersparnis profitieren. Dieser Rabatt lässt sich auch mit anderen Vergünstigungen kombinieren. So kannst du ebenso weitere berechtigte Fahrer oder Fahrerinnen aus der Verwandtschaft anmelden. Beachte bei allen Vergünstigungen aber auch die Deckungssumme und die eventuelle Selbstbeteiligung. So entsteht ein Vertrag ganz nach deinen Wünschen.
Voraussetzungen für den Garagenrabatt der Kfz-Versicherung
Damit du den Garagenrabatt verwenden kannst, musst du natürlich über eine Garage verfügen. Allerdings muss dein Pkw auch Zugang zur Garage haben – eine Garage als Hobbyraum, während du das Auto draußen abstellst, zählt nicht. Das Fahrzeug ist also bei Nichtgebrauch immer in der Garage zu parken. Zulässig für den Garagenrabatt sind aber nicht nur Einzelgaragen, sondern auch:
- Doppelgaragen
- Tiefgaragen
- Sammelgaragen
Für Carports gelten in diesem Zusammenhang hingegen andere Richtlinien. Dieser Stellplatz ist schließlich nicht abschließbar, für Fremde frei zugänglich und nicht vor Witterungen geschützt.
So nutzt du den Rabatt bestmöglich
Der Garagenrabatt ist also für Fahrzeugeigentümer oder Fahrzeughalter vorgesehen, die eine Garage mit Auto besitzen. Ist diese zudem abschließbar oder alarmgeschützt, lässt sich der Rabatt nochmals erhöhen. So kannst du den für dich besten Rabatt erzielen.
Gibt es Ausnahmen? Und was passiert bei Falschangaben?
Wer bei Vertragsabschluss eine Garage angibt, obwohl diese nicht vorhanden ist, muss damit rechnen, dass die Kaskoversicherung im Schadenfall nicht zahlt. Das bedeutet schlichtweg, dass der Versicherungsschutz erlischt. Auch eine Vertragsstrafe kann drohen. Daher ist der Versicherer stets über Veränderungen zu informieren. So lässt sich im Schadenfall der Garagenwagen optimal absichern.
Nicht nur für den Erstwagen, auch für das Zweitfahrzeug lässt sich der Rabatt verwenden. So lässt sich der Garagenrabatt in vollem Umfang ausschöpfen.
Du hast weitere Fragen zum Garagenrabatt. Unsere Experten stehen dir gern zur Seite.