Feindliches Grün: Die Ampelphase mit Tücken

Von Linda 14 Juli, 2023
4 minutes

Stell dir vor, du kommst an eine Kreuzung und alle Ampelanlagen zeigen grünes Licht an. Beinahe zu schön, um wahr zu sein. Doch leider handelt es sich hierbei fälschlicherweise um defekte Ampelanlagen, die für alle Verkehrsteilnehmer eine gefährliche Herausforderung darstellen. Dieses irritierende Phänomen nennt sich auch „feindliches Grün“. Doch welche Auswirkung hat dieser Ampeldefekt auf den Verkehrsfluss? Wer haftet bei einem hieraus resultierenden Unfall? Und was hat es überhaupt mit dem Begriff „Dilemma-Situation“ auf sich? Wir schaffen Klarheit!

Feindliches Grün: Definition

Zuerst widmen wir uns ausführlich der Definition des Phänomens „feindliches Grün“. Denn zahlreiche Verkehrsteilnehmer wissen überhaupt nicht, was hierunter zu verstehen ist. Verständlich, denn kommt man mit einer defekten Ampelanlage in Konfrontation, so handelt es sich hierbei überwiegend um eine Ampel, die nicht auf grün schaltet. Gemeint sind die nervenraubenden, dauerroten Ampelanlagen. Auch, wenn beim sogenannten „feindlichen Grün“ ebenfalls eine defekte Ampelschaltung gemeint ist, verhält sich die Situation hier komplett anders. Denn bei einem „feindlichen Grün“ schaltet die betroffene Ampel einfach auf grün, obwohl sie eigentlich ein rotes Lichtsignal anzeigen sollte. Das kann gerade an Kreuzungen verheerende Folgen haben. Schließlich führt dieser Defekt dazu, dass keiner der Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen eine rote Ampel sieht. So kann es durchaus passieren, dass völlig unerwartet doch ein Auto von links oder rechts herangefahren kommt ohne, dass dieses zuvor eine rote Ampel überfahren hat. Bedauerlicherweise ist das „feindliche Grün“ für keinen der Fahrer und Fahrerinnen vermeidbar und führt häufig zu Unfällen.

Doch ist das „feindliche Grün“ lediglich ein bereits verjährtes Phänomen aus der Vergangenheit oder gibt es diese Art von Ampelfehlschaltung auch heute noch? Tatsächlich kommt das „feindliche Grün“ auch heute noch vor, ist jedoch schon deutlich seltener geworden. Außerdem gibt es mittlerweile einen relativ zuverlässigen Schutzmechanismus. Denn kommt es zu einem „feindlichen Grün“ sind die Ampeln in der Regel so programmiert, dass sie binnen 300 Millisekunden nach dem Erscheinen dieses Defektes auf ein gelbes Warnblinklicht umstellen.

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Was beschreibt eine „Dilemma-Situation“?

Häufig taucht in Kombination mit dem „feindlichen Grün“ auch der Begriff „Dilemma-Situation“ auf. Doch was hat es damit auf sich? Unter einer sogenannten „Dilemma-Situation“ ist der kurze Moment zu verstehen, in dem das „feindliche Grün“ tatsächlich vorliegt, bevor die defekte Ampel auf das gelbe, blinkende Warnlicht umstellt. Ist Letzteres zu sehen, gelten für alle Verkehrsteilnehmer und Verkehrssteilnehmerinnen nur noch die vorhandenen Verkehrsschilder bzw. die Rechts-vor-Links Regelung.

Im Folgenden möchten wir dir die „Dilemma-Situation“ anhand eines Beispiels nochmals ausführlicher erläutern:

Nehmen wir an, du stehst mit deinem Auto an einer Kreuzung und müsstest den anderen Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen Vorfahrt gewähren. Allerdings wurden die Ampeln um dich herum gerade in diesem Moment ausgeschaltet, sodass daraufhin die vorhandenen Verkehrsschilder gelten. Jedoch ist deine Ampel fälschlicherweise noch für einen kurzen Moment grün. Genau in diesem Zeitpunkt greift zwar der Schutzmechanismus, sodass sich deine Ampel nach 300 Millisekunden abschaltet. Das jedoch, bemerkst du nicht. Stattdessen fährst du während der kurzen Zeitspanne, in der du die grüne Ampel noch wahrnimmst, nichtsahnend in die Kreuzung ein. Dort kommt jedoch von rechts oder links bereits ein anderer Verkehrsteilnehmer oder Verkehrsteilnehmerin angefahren, da dessen Ampel schon ausgeschaltet war und sich dieser an den Vorfahrtsschildern orientiert hat. Exakt dieses Szenario bezeichnet man als „Dilemma-Situation“.

Wer trägt die Kosten bei einem „feindlichem Grün“?

Bist du in eine „Dilemma-Situation“ geraten, liegt die Beweislast bei dir als Kläger. Denn in der Regel sind Fehler von Ampelanlagen auszuschließen. Somit musst du also beweisen, dass ein „feindliches Grün“ vorlag und dieses die Ursache für den Unfall war. Allerdings gestaltet sich dies alles andere als einfach. Im Optimalfall hast du Augenzeugen, die das Vorliegen dieses Defektes bestätigen können. Sofern dies der Fall ist und der Unfall sowohl für dich als auch den weiteren Verkehrsteilnehmer oder Verkehrsteilnehmerin unvermeidbar war, liegt die Haftung beim Betreiber der Ampelanlage. Hierbei handelt es sich meist um den Staat. Er muss den Fehler verantworten. Denn zum einen darf eine Dilemma-Situation für einen reibungslosen Verkehrsfluss überhaupt nicht auftreten. Und zum anderen ist das Unfallgeschehen in seinem Verantwortungsbereich geschehen.

Aber wie genau verhält es sich mit der Höhe des Schadensersatzes? Bedauerlicherweise kannst du als Betroffener oder Betroffene gegen den Staat nur beschränkt Schadensersatz verlangen. Denn dieser schuldet dir für den Ampelfehler nur eine angemessene Entschädigung. Meist beinhaltet diese den Kaskoversicherungseigenanteil, die vorgerichtlichen Anwaltskosten und den Rückstufungsschaden in der Versicherung. Ausgenommen sind hingegen Folgekosten wie die Anwaltsgebühren, die im Falle eines Bußgeldverfahrens zu zahlen sind.

Weitere interessante Beiträge rund um die Thematik „Ampeln“ findest du hier:

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