Allmählichkeitsschaden
Ein Allmählichkeitsschaden entsteht meist völlig unbemerkt und über einen recht langen Zeitraum hinweg. Das wiederum zieht nicht selten hohe Kosten nach sich. Doch was sind Allmählichkeitsschäden überhaupt? Wie kann man sich vor den hieraus resultierenden finanziellen Folgen schützen? Bietet die private Haftpflichtversicherung im Schadenfall einen passenden Versicherungsschutz? In unserem folgenden Blogbeitrag schaffen wir Klarheit, indem wir dir Antworten auf all deine Fragen liefern.
Allmählichkeitsschäden: Definition
Unter einem Allmählichkeitsschaden versteht man, wie bereits kurz angedeutet, einen Schaden, der über einen längeren Zeitraum und durch einen schleichenden Prozess entsteht. Meist ist er das Resultat von allmählichen Verschleißerscheinungen, Alterung oder aber korrosiven Einflüssen. Außerdem unterscheiden sich Allmählichkeitsschäden von plötzlich auftretenden Schäden, wie sie zum Beispiel durch Naturkatastrophen oder Unfälle entstehen. Zu wissen gilt, dass ein Allmählichkeitsschaden nicht nur schwerer zu erkennen ist. Denn häufig verursacht er auch höhere Kosten für die Instandhaltung und Reparatur.
Fallbeispiel: Nehmen wir an, du hast unabsichtlich ein Wasserrohr angebohrt und es kommt zu einem Wasserschaden am Boden der gemieteten Wohnung. Diese Art von Feuchtigkeitsschäden können als Allmählichkeitsschaden gelten. Bevor du deine Versicherung in Anspruch nimmst, gilt es, genau zu prüfen, ob es sich um einen Allmählichkeitsschaden handelt. Denn oft fallen diese unter die Rubrik „Versicherungsausschluss“, sodass Versicherer hierfür nicht aufkommen.
Unsere Gegenstandsversicherung schützt dich vor unerwarteten Kosten bei Allmählichkeitsschäden und sorgt dafür, dass deine Sachen immer in Schuss bleiben, egal wie langsam der Schaden auch kommt.
Allmählichkeitsschäden in der Versicherung
Ob die eigene Versicherung für einen Allmählichkeitsschaden aufkommt, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Da es sich hierbei meist um unvorhersehbare Ereignisse handelt, kommen nicht alle Versicherer für diese Art von Schäden auf. Jedoch besteht die Möglichkeit, eine Zusatzpolice abzuschließen, um auch Allmählichkeitsschäden gänzlich abzudecken. Prüfe diese gründlich, denn nur so kannst du verstehen, in welchen Fällen die Versicherung einspringt und wann nicht.
Handelt es sich zum Beispiel um einen Schaden an einem fest verbauten Gegenstand in der Mietwohnung, so ist meist die Haftpflichtversicherung des:der Mieter:in relevant. Diese kann zum Beispiel für Schäden aufkommen, die durch Fahrlässigkeit der mietenden Person verursacht wurden. Haftet die Versicherung allerdings nicht für Allmählichkeitsschäden, müssen Mieter:in oder Vermieter:in selbst für die entstandenen Kosten aufkommen.
Welcher Zeitraum gilt als allmählich?
An dieser Stelle sei gesagt, dass es keinen bestimmten Zeitraum gibt, der als „allmählich“ gilt. Denn der Begriff „Allmählichkeit“ bezieht sich auf Prozesse bzw. Schäden, die über einen längeren Zeitraum langsam, aber stetig entstehen, anstatt plötzlich aufzutreten.
Wichtig zu wissen: In Versicherungen kann der Begriff „allmählich“ je nach Bedingungen der Police und den spezifischen Umständen des Schadens variieren.
Zusammenfassend kann man sagen, dass Schäden immer dann als allmählich gelten, wenn sie über Wochen, Monate oder gar Jahre entstehen.
Allmählichkeitsschaden: Wie unterscheidet er sich von einem Verschleiß?
Wie ist der Unterschied zwischen einem Allmählichkeitsschaden und einem Verschleiß zu verstehen? Ganz einfach: Ein Verschleiß bezieht sich stets auf die normale Abnutzung eines Gegenstandes durch seinen bestimmungsgemäßen Gebrauch. Allmählichkeitsschäden hingegen entstehen durch unvorhergesehene, langsame und schleichende Prozesse.
Beispiel: Socken nutzen sich mit der Zeit durch das ständige Tragen und Laufen ab. Da es sich hierbei um einen bestimmungsgemäßen Gebrauch handelt, haben wir es hier mit einem Verschleiß und nicht etwa mit einem Allmählichkeitsschaden zu tun.
Wissenswert: Im Rahmen einer Mietzahlung sind normale Verschleißerscheinungen an der Mietsache abgedeckt. Verursachen Mieter jedoch größere Schäden, die nicht normale Verschleißerscheinungen sind, können Schadensersatzansprüche entstehen.
Derartige Mietsachschäden sind je nach vertraglichen Regelungen in der Privathaftpflicht oder Wohngebäudeversicherung enthalten. Allerdings ist es empfehlenswert, dass du den bestehenden Versicherungsschutz vorab entsprechend prüfst.
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