Vollmacht für Versicherungen: Sinnvoll oder nicht?
Mit einer Vollmacht – in aller Regel ein Schriftdokument – erteilst du einer bestimmten Person die Erlaubnis, in deinem Namen zu handeln. Wozu das gut sein soll? Berechtigte Frage; aber es gibt tatsächlich Situationen, in denen das hilfreich ist. Sei es, dass du für eine Weile im Ausland bist und wichtige Aufgaben nicht selbst erledigen kannst. Oder du bist länger krank und deshalb nicht in der Lage, dich um notwendige Dinge zu kümmern.
Bei Vollmachten denkst du als erstes vielleicht an Patientenverfügung, Bankgeschäfte oder Postabholung. Aber wusstest du, dass es auch eine Vollmacht für Versicherungen gibt? Bei den meisten von uns werden die Versicherungsprämien automatisch abgebucht, sodass wir nicht mehr daran denken müssen. Und jeder hofft ja, die Leistungen der Versicherungen gar nicht in Anspruch nehmen zu müssen. Also werden Versicherungen abgeschlossen, die regelmäßige Zahlung organisiert und die Dokumente hierfür abgeheftet oder abgespeichert. Aus den Augen, aus dem Sinn. Warum das aber zu kurz gedacht ist, darum geht es in diesem Beitrag.
Richtig und wichtig: Vollmacht für deine Versicherung
Unsere Daten sind gut geschützt. Dafür hat der Gesetzgeber gesorgt und das ist auch gut so. Betrügerischen Absichten wird auf diese Weise ein Riegel vorgeschoben. Das gilt auch für Versicherungsverträge. Nur du bist berechtigt, deinen Vertrag abzuschließen, dich für bestimmte Bausteine zu entscheiden oder Änderungen zu veranlassen.
In Sachen Gesundheitsdaten oder Zahlung können Partner:innen kaum etwas ausrichten, solange sie im Vertrag nicht mit eingeschlossen sind. Online-Meldungen wären allerdings eine Möglichkeit. Außerdem gibt es für Eheleute und eingetragene Lebenspartner seit Anfang 2023 allerdings ein sogenanntes Ehegatten-Vertretungsrecht. Dieses greift für den Fall des Fehlens einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung und ist in § 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Es geht um Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge, wenn der Ehegatte seine Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Bewusstlosigkeit nicht selbst regeln kann. Diese schließen auch die Geltendmachung von Ansprüchen, die wegen der Erkrankung geleistet werden sollen, gegenüber Versicherungen ein. Welche Voraussetzungen für die Ausübung des Ehegatten-Vertretungsrechts erfüllt werden müssen, kannst du in dem Artikel Ehegattennotvertretung nachlesen. Bei Versicherungen, die keinen gesundheitlichen Bezug aufweisen, greift diese Regelung dagegen nicht. Von daher ist es in jedem Fall besser, sich im Vorfeld Gedanken über notwendige Vollmachten zu machen.
Vollmachten für deine Versicherungen erteilst du am besten einer Person, der du sehr vertraust. Das können Familienangehörige, etwa die eigenen Eltern, die Partnerin bzw. der Partner oder volljährige Kinder, sein. Es kann aber auch eine andere Person sein – solange diese unbeschränkt bzw. voll geschäftsfähig ist.
Natürlich sind Vollmachten auch in anderen Bereichen, an die du vielleicht noch gar nicht gedacht hast, hilfreich. Sie können beispielsweise für einmalige behördliche Gänge erteilt werden, wie etwa für die Kfz-Zulassung oder eine Kfz-Überführung ins Ausland.
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Welche Rechte hat die bevollmächtigte Person?
Arten von Vollmachten
Bei der Erteilung von Vollmachten wird zwischen Generalvollmacht und Spezialvollmacht unterschieden. Erstere ermächtigt zur Vornahme von allen Rechtsgeschäften. Die bevollmächtigte Person kann dann agieren, als wäre sie selbst Vertragspartner:in. Spezialvollmachten beziehen sich nur auf ausgewählte Handlungsbereiche. Des Weiteren können unter anderem (mehrere) Einzel- oder Doppelvollmachten erteilt werden. Bei einer Doppelvollmacht kannst du bestimmen, dass zwei hierfür bestimmte Personen nur gemeinsam handeln dürfen. Für sogenannte höchstpersönliche Rechtsgeschäfte wie Eheschließung oder die Errichtung eines Testaments können keine Vollmachten erteilt werden.
Das Erteilen einer Generalvollmacht ist eine weitreichende Entscheidung, da die bevollmächtigte Person vollumfänglich für dich entscheidet. Vor Erteilung einer Generalvollmacht solltest du unbedingt rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Was sollte im Fall von Versicherungen in der Vollmacht stehen?
Wenn du einen Teil deiner Versicherungen über ein Maklerbüro abgeschlossen hast, kannst du diesem für bestimmte Handlungen eine Vollmacht erteilen. Etwa wenn es darum geht, Versicherungssummen anzupassen oder eine Dynamik als zusätzlichen Baustein zu vereinbaren. Musst du aber nicht. Willst du die Verwaltung deiner Versicherungen nur in bestimmten Lebenssituationen einer anderen Person überlassen? Dann ist festzulegen, wann die Vollmacht greift: zum Beispiel bei schwerer Erkrankung oder Bewusstlosigkeit oder für die Dauer eines Auslandsaufenthaltes.
Wichtig ist, dass sowohl deine als auch die Anschrift der/des Vollmachtnehmer:in angegeben sind. Du kannst bei Vollmachten für Versicherungen frei entscheiden, welche Rechte du der bevollmächtigten Person einräumst. In der Regel musst du das auch nicht notariell beglaubigen lassen. Damit die Vollmacht gültig ist, musst du sie unterschreiben und das Dokument der bevollmächtigten Person aushändigen.
Es ist sinnvoll, jeden Aspekt einer Versicherung, bei dem eine Aktion deinerseits gefordert ist, bezüglich einer Bevollmächtigung zu überdenken. Dazu gehören unter anderem Zahlungen, Akten- und Dateneinsicht, Meldung und Angaben zu einem Versicherungsfall, allgemeine Kommunikation, Vertragsänderungen, Kündigung oder Versicherungswechsel.
Die bevollmächtigte Person muss sich an die erteilten Befugnisse halten. Handelt sie dagegen, muss sie ggf. Schadensersatz leisten. Es ergeben sich aus einer Vollmacht also nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. In dem Artikel Vollmacht erteilen: Definition, Arten, Muster erfährst du einiges Wissenswertes zum Thema Vollmacht. Hier gibt es auch Links zu Downloads von Vollmacht-Vorlagen. Was die Formulierungen betrifft, so gibt es für Versicherungsvollmachten keine besonderen formalen Vorschriften.
Vollmacht für Versicherungen: Ein Resümee
Vollmachten sind wertvolle Instrumente, die es ermöglichen, wichtige rechtliche Dinge in schwierigen Lebenssituationen unkompliziert zu regeln. Das gilt nicht nur für Bankgeschäfte und gesundheitliche oder wirtschaftliche Entscheidungen, sondern auch für Versicherungen. Versicherungen helfen bei Schäden, die dir selbst, anderen, deinen menschlichen und tierischen Familienangehörigen oder deinem Hab und Gut zugefügt werden. Die Hilfe umfasst in der Regel direkte finanzielle Unterstützung oder die Zurverfügungstellung einer Rechtsbegleitung. Es gibt Situationen, in denen du als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer:in handlungsunfähig bist. Um dann deine Verträge trotzdem bedarfsgerecht anzupassen, den Versicherungsschutz lückenlos aufrechtzuerhalten oder eine Versicherungsleistung einzufordern, brauchst du eine bevollmächtigte Person. Dies ist mit einer Versicherungsvollmacht möglich.
Ein Beispiel: In deine Wohnung wurde eingebrochen und dabei hat dich einer der Diebe schwer verletzt. Du liegst im Krankenhaus und deine Wohnung mit dem Mobiliar ist verwüstet. Außerdem wurden wertvolle Gegenstände gestohlen. Zum Glück hast du eine Hausratversicherung. Dort ist vertraglich festgelegt, dass ein Schadenfall unverzüglich gemeldet werden muss, d. h. am nächsten Werktag. Da du aufgrund der notwendigen Operation handlungsunfähig bist, will dir deine Mutter helfen, den Schadensfall mit der Versicherung abzuwickeln.
Die Frage, ob eine Vollmacht für Versicherungen sinnvoll ist, lässt sich also eindeutig mit einem Ja beantworten.
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