Versicherungssteuer

Von Julia Schäfer 16 August, 2023
4 minutes

In Deutschland sind viele unterschiedliche Steuern fällig. Eine dieser Steuern ist die Versicherungssteuer. Insgesamt nimmt der Bund damit etwa 10 Milliarden Euro ein, was etwa vier Prozent der gesamten Steuereinnahmen sind. Aber was genau ist die Versicherungssteuer und wer muss sie zahlen? Hier findest du Erklärungen und wichtige Fakten rund um die Versicherungssteuer.

Versicherungssteuer: Einfach erklärt

Die Versicherung dient dazu, die Umsätze aus allen unterschiedlichen Versicherungen zu besteuern. Damit ist sie laut dem Versicherungssteuergesetz (VersStG) eine Verkehrssteuer. Dabei musst du sie nicht für alle Versicherungsarten bezahlen. Die Versicherungssteuer hat nichts mit der Mehrwertsteuer zu tun. Daher wirken sich die Änderungen der einen Versicherungsart nicht auf die andere aus.

Auch die Umsatzsteuer hat nichts mit der Versicherungssteuer zu tun. Die Umsatzsteuer bezieht sich auf den Erwerb von Gütern und die Bezahlung von Dienstleistungen. Der Gesetzgeber ordnet Versicherungen aus steuerlicher Sicht in keine dieser beiden Kategorien ein. Daher gibt es dafür die gesonderte Versicherungssteuer.

Nicht nur Deutschland erhebt eine Versicherungssteuer. Sie muss in fast allen Ländern bezahlt werden.

Es gibt für jeden Versicherungsnehmer eine einmalige Versicherungssteuernummer. Damit können die Behörden die Beiträge immer eindeutig zuordnen. Neben dem Versicherungssteuergesetz ist auch die Versicherungssteuer-Durchführungsverordnung (VersStDV) eine wichtige gesetzliche Grundlage.

Was wird besteuert?

Über die Versicherungssteuer sind die Versicherungsbeiträge versteuert. Sie beträgt aktuell meist 19 Prozent. Allerdings weichen die Steuersätze für einzelne Versicherungen auch von dieser Zahl ab. 19 Prozent musst du zum Beispiel auf die Beiträge für eine Kfz-Versicherung, eine Unfallversicherung oder eine Hausratversicherung ohne einen Versicherungsschutz für Feuerschäden zahlen. Bei einer Hausratversicherung, die auch einen Schadenfall (003323-B-0042) durch Feuer abdeckt, wird dagegen ein Steuersatz von 16,15 Prozent fällig.

Zu den weiteren besteuerten Versicherungen gehören diese Produkte:

  • Private Haftpflichtversicherung 19,00 %
  • Haftpflichtversicherung Haus-/Grundbesitzer: 19,00 %
  • Rechtsschutzversicherung: 19,00 %
  • Gebäudeversicherung mit Feuer: 16,34 %
  • Alleinige Feuerversicherung: 13,20 %
  • Unfallversicherung Beitragsrückgewähr: 3,80 %
  • Weitere Sachversicherungen: 19,00 %
  • Hagelversicherung: 0,03 % der Versicherungssumme

Die Hagelversicherung stellt eine Ausnahme in Bezug auf die Berechnung der Versicherungssteuer dar. Hier ist nicht der Beitrag ausschlaggebend, sondern die Versicherungssumme.

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Diese Ausnahmen gibt es

Es gibt aber auch einige Versicherungen, die nicht von der Versicherungssteuer betroffen sind. Dazu gehören vor allem die privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Auch Lebensversicherungen und die gesetzliche Arbeitslosenversicherung gehören zu den Ausnahmen. Auch die Beiträge für die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung und die Rückversicherung sind nicht von der Steuer betroffen. Zu der Gruppe der unversteuerten Versicherungen gehören auch private und gesetzliche Rentenversicherungen.

Eher unbekannt sind wahrscheinlich kleine Viehversicherungen. Sie sind von der Versicherungssteuer ausgenommen, wenn die Deckungssumme (003323-B-0077) 4.000 Euro nicht übersteigt. Eine Transportversicherung ist unter bestimmten Umständen von der Versicherungssteuer ausgenommen. Dabei müssen die versicherten Gegenstände ausschließlich im Ausland oder im grenzüberschreitenden Verkehr transportiert werden. Werden die Güter zwischen zwei inländischen Orten transportiert, ist die Steuer fällig. Auch die Ausnahmen von der Versicherungssteuer sind genau im Versicherungssteuergesetz geregelt. Hier ist der § 4 ausschlaggebend.

Was versteht man unter einer Erhebung?

Die Erhebung ist ein bestimmter Abschnitt im Besteuerungsverfahren. Die Behörden führen vorher den Besteuerungsprozess und die Feststellung der Steuerschuld durch. Das Erhebungsverfahren regelt die Fragen, wie der Steueranspruch verwirklicht wird. Dazu gehört zum Beispiel das Festsetzen der Fälligkeit. Bis zum 30. Juni 2010 haben die Länder die Versicherungssteuer erhoben. Inzwischen ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig.

Versicherungssteuer: Wer zahlt?

Grundsätzlich zahlst du als Versicherungsnehmer auch die Versicherungssteuer. Allerdings bekommst du davon normalerweise nichts mit. Die Versicherungsanbieter berechnen deine Beiträge so, dass sie schon die entsprechende Summe für die Steuer enthalten. Die entsprechenden Summen leiten die Versicherer dann an den Staat weiter. Du selbst bekommst von der Steuer nichts mit, weil die Abgaben in den Versicherungsverträgen nicht gesondert aufgeführt sind. Der Versicherer gilt als Steuerentrichtungsschuldner.

Dieser Vorgang soll das Besteuerungsverfahren vereinfachen. Wenn die einzelnen Versicherungsnehmer die Beträge direkt bezahlen müssten, wäre die Verwaltung deutlich komplizierter.

Eine Ausnahme besteht, wenn du eine Versicherung mit einem Anbieter außerhalb der Europäischen Union oder den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, musst du die Steuer selbst zahlen. Dafür musst du eine Steueranmeldung beim BZSt abgeben.

Gewerbliche Versicherungen kannst du steuerlich absetzen.

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