Mit dem Fahrrad über eine grüne Fußgängerampel fahren: Ist das erlaubt?
Vor allem in größeren Städten gehören sie schon fast zum „normalen Straßenbild“: Fahrradfahrer:innen, die über eine grüne Fußgängerampel fahren.
Aber: Ist genau das eigentlich erlaubt? Oder droht dir hierfür möglicherweise sogar ein Bußgeld? Und darf man mit einem Fahrrad überhaupt über eine grüne Fußgängerampel fahren? Die folgenden Abschnitte helfen dir weiter.
Achtung: Gegebenenfalls wurden auch spezielle Verkehrsschilder für Fahrrad-Fahrende aufgestellt. Vor allem dann, wenn du auf einer Fahrradstraße unterwegs bist, könnten diese relevant werden.
Ampelregelungen: Das gilt für Fahrradfahrer:innen
Hierbei handelt es sich um ein Thema, das unter Verkehrsteilnehmern immer wieder zu Streitigkeiten führt, strenggenommen, aber schon ein Teil der Fahrradprüfung in der Grundschule ist: Welche Ampel gilt für Radfahrer?
Die folgenden Regeln werden relevant:
- Ist keine separate Fahrradampel vorhanden, gelten für dich als Fahrradfahrer die Autoampeln – aber nur dann, wenn du auf einem Radweg auf der Straße unterwegs bist.
- Sollte die Fußgängerampel (zum Beispiel an einer Kreuzung) parallel dazu Rot zeigen, ist dies für dich nicht relevant. Wenn du auf dem Radweg auf der Straße unterwegs bist, gilt die Anzeige der Autoampel.
Auch, wenn du dir über die – vergleichsweise neuen Regelungen – im Klaren bist, ist es natürlich dennoch wichtig, weitere Sicherheitsstandards zu beachten.
Du solltest zum Beispiel einen Fahrradhelm kaufen– auch, wenn in Deutschland (noch?) keine Helmpflicht herrscht. Und dass du die Promillegrenze beim Fahrrad von 1,6 Promille als Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit beachten solltest, sollte auch selbstverständlich sein. 1,6 Promille klingt viel? Ist es auch. Daher wird aktuell rege darüber diskutiert, die Grenze herunterzuschrauben. Am besten ist es natürlich, wenn du immer nur nüchtern Rad fährst.
Fußgängerampel überfahren: Was ist erlaubt?
Die Autofahrerampel zeigt Rot, die Fußgängerampel grün? In diesem Fall solltest du nicht auf die Idee kommen, die Anzeige für Fußgänger:innen für dich als relevant anzusehen. Denn: Als Radfahrer:in ist diese für dich vollkommen uninteressant.
Auch in der StVO kannst du klar nachlesen, dass diese Ampel für dich nicht gilt – zumindest seit dem Jahr 2017 nicht mehr. Damals wurde das entsprechende Gesetz überarbeitet.
Möglicherweise auch deswegen, weil es sich bei dieser Vorgabe noch um eine vergleichsweise neue Regelung handelt, kommt es im Straßenverkehr immer wieder zu Zwischenfällen.
Daher ist es wichtig, sich als Autofahrer:in vor dem Abbiegen immer noch einmal darüber zu vergewissern, dass auch wirklich kein Radfahrer aus dem toten Winkel erscheint. Aufgrund der teilweise hohen Geschwindigkeit ist das Unfallrisiko ansonsten sehr hoch.
Viele Radfahrer:innen kennen die Versuchung, bei einer grünen Fußgängerampel einfach weiterzufahren. Doch auch in scheinbar sicheren Situationen kann es zu Missgeschicken kommen, die zu Schäden am Fahrrad oder Auto führen. Mit unserer Reparaturkostenversicherung bist du vor unerwarteten Reparaturkosten geschützt – damit dein Fahrzeug schnell wieder fit für die nächste Fahrt ist
Wann droht ein Bußgeld?
Fahrradfahrer:innen dürfen – ebenso wie Autofahrer:innen – nicht über Rot fahren. Hierbei ist es vollkommen unerheblich, ob du bei Rot über eine Fußgänger- oder über eine Autoampel fährst: Die Strafe, die dich in einem solchen Fall erwartet, ist immer gleich.
Das Gesetz macht hier mittlerweile keinen Unterschied zwischen Auto- und Radfahrern. Das bedeutet: Wenn du über Rot fährst, wird dies mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und mit einem Punkt in Flensburg geahndet. Dies gilt jedoch nur dann, wenn das rote Licht maximal eine Sekunde zu sehen war. War die Ampel schon länger rot, zahlst du ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro.
Im schlimmsten Fall kam es zu einem Unfall (oder zumindest zu einer Gefährdung). Je nach Sachlage kann es sein, dass du dann mit einem Bußgeld von bis zu 180 Euro bestraft wirst. Bei grobem Vorsatz kann es natürlich auch sein, dass deine (eventuell abgeschlossene) Fahrradversicherung nicht dazu bereit ist, den entstandenen Schaden komplett zu zahlen. Zudem solltest du natürlich immer auch darauf achten, dass dein Fahrrad, zum Beispiel unter anderem dank einer funktionierenden Fahrradbeleuchtung, verkehrstüchtig ist.
Sollte dir ein Bußgeld drohen, weil du bei Rot über eine Fahrradampel gefahren bist, kann es sich lohnen, ein wenig genauer hinzuschauen. Denn: Möglicherweise stand die Anzeige für dich in einem Winkel, der aus deiner Position nicht zu erkennen war. Fahrradampeln wurden oft weit vorne angebracht, so dass die Sicht auf die Anzeige nicht immer einwandfrei ist.
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