Promillegrenze beim Fahrrad: Darf man betrunken Radfahren?
Das Beisammensein mit deinen Freunden war spaßig, doch du hast ein bisschen zu tief ins Glas geschaut. Aber du hast vorgesorgt und dein Auto zuhause stehen lassen. Stattdessen bist du mit dem Rad gekommen. Doch darf man betrunken Fahrradfahren? Und gibt es eine Promillegrenze auf dem Fahrrad? Wir schaffen Klarheit.
Unterwegs mit dem Fahrrad: Wie viel Alkohol darf man trinken?
Tatsächlich musst du auch beim Fahrradfahren eine bestimmte Promillegrenze einhalten. Genauer gesagt gibt es hier sogar gleich zwei Alkoholgrenzen. Näheres dazu findest du im Folgenden:
Was passiert ab 0,3 Promille?
Die erste Promillegrenze liegt bei 0,3. In diesem Fall gilt das Radfahren aus rechtlicher Sicht als in Ordnung. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass du eine uneingeschränkte Verkehrstüchtigkeit und Reaktionsfähigkeit gewährleistest.
Baust du unter dem Alkoholeinfluss von 0,3 Promille hingegen einen Unfall, können verschiedene Konsequenzen die Folge sein. Unter Umständen kann dieses Vergehen als Strafanzeige gewertet werden. Nicht selten wird dieses Vergehen mit einer unbeträchtlichen Geldbuße sowie zwei Punkten in Flensburg bestraft.
Hinweis: Wiederholungstäter müssen unter Umständen sogar mit einem Fahrrad-Fahrverbot rechnen. Das klingt eigentlich absurd, denn Fahrräder sind als fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge eingestuft. Eine Führerscheinprüfung benötigst du folglich nicht. Dennoch erhältst du in Ausnahmefällen ein solches Verbot. Anders als beim Regelfahrverbot, muss das Fahrverbot für Fahrräder von einem Richter angeordnet werden.
Jetzt wird’s ernst: Fahrradfahren mit 1,6 Promille
Du hast die zweite Promillegrenze von 1,6 erreicht oder gar überschritten und bist mit dem Fahrrad unterwegs? In diesem Fall drohen dir bei einer Polizeikontrolle härtere Konsequenzen. Denn ab diesem Alkoholgrenzwert bist du nicht mehr fahrtüchtig. Und da die Fahruntüchtigkeit als Straftat gilt, musst du mit einer entsprechenden Strafe rechnen. Diese setzt sich meist aus einer Geldbuße, drei Punkten in Flensburg und einer Medizinischen Psychologischen Untersuchung (MPU) zusammen. Sofern du Letztere nicht erfolgreich bestehst, musst du damit rechnen, dass man dir deinen Führerschein entzieht.
Hinweis: Bist du Wiederholungstäter, musst du mit deutlich höheren Strafen rechnen. So kann es zum Beispiel passieren, dass man dir bei wiederholter Tat direkt die Fahrerlaubnis entzieht. Oft ist auch mit einem Fahrrad-Fahrverbot und immensen Geldstrafen zu rechnen. Häufig sind in diesem Fall auch mehr als drei Punkte in Flensburg die Folge. Diese werden nicht nur an Führerscheinbesitzer, sondern auch an betroffene Personen ohne Fahrerlaubnis vergeben.
Promillegrenze beim E-Bike
Wie verhält sich die Promillegrenze auf einem elektrischen Fahrrad bzw. E-Bike? Hier gelten strafrechtlich dieselben Regeln wie für Autofahrer/Autofahrerinnen. Schließlich erzielen E-Bikes nicht selten Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h. Somit gilt deine Fahrt auf dem E-Bike auch auf separaten Fahrradstraßen über 0,5 Promillegrenze als Ordnungswidrigkeit. Bist du mit mehr als 1,1 Promille auf deinem E-Bike unterwegs, so gilt dies als Straftat. Bei einer Verkehrskontrolle zieht dies verheerende Folgen nach sich. So drohen dir ein Monat Fahrverbot, eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro und zwei Punkte in Flensburg.
Anders schaut es bei Pedelecs aus, die fälschlicherweise in der Umgangssprache oft als E-Bike betitelt werden. Diese Fahrräder unterstützen das elektrische Fahren allerdings nur bis maximal 25 km/h. Daher gelten für dich die gleichen Regeln wie beim Fahren mit einem herkömmlichen Rad. Somit sind bis zu 1,6 Promille im Blut erlaubt. Vorausgesetzt, es liegt keine auffällige Fahrweise oder gar ein Unfall vor. Beim Überschreiten dieser Grenzen kommt es zu den bereits oben erwähnten Strafen.
Hinweis: Auch hier kommt es bei Wiederholungstätern zu einer entsprechenden Erhöhung der Strafen. Daher solltest du dich unbedingt an die geltende Promillegrenze auf dem Fahrrad halten.
Betrunken Fahrradfahren: Auswirkung auf den Führerschein
Obwohl du zum Fahrradfahren keine Fahrerlaubnis benötigst, kann es durchaus passieren, dass dir aufgrund einer alkoholisierten Radtour der Führerschein entzogen wird. Jedoch erfolgt der Führerscheinentzug nicht unmittelbar danach. Denn in diesem Fall wurde die Straftat ja nicht mit einem Kraftfahrzeug begangen. Häufig verlangt die zuständige Verwaltungsbehörde die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Hierbei wird deine Wahrnehmung, Reaktionsfähigkeit und Konzentration geprüft. Auch deine Belastbarkeit spielt dabei eine wesentliche Rolle. Diese ist ein wichtiger Bestandteil deiner Fahreignung im öffentlichen Straßenverkehr.
Bist du mit mehr als 1,6 Promille auf deinem Fahrrad unterwegs, droht dir neben einer Geldbuße und Punkten in Flensburg auch die Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung. Letztere ist auch unter dem Kürzel „MPU“ bekannt. Bei dieser Untersuchung wird deine Fahreignung mit Hilfe von zahlreichen Tests auf die Probe gestellt. Nach erfolgreichem Bestehen händigt dir die zuständige Stelle ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten aus. Dieses bescheinigt deine Fahrtüchtigkeit. Wer die MPU jedoch nicht besteht, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen. Ganz gleich, ob es sich beim ursprünglichen Vergehen „lediglich“ um eine alkoholisierte Fahrradtour handelt. Außerdem sind die Kosten für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung aus eigener Tasche zu bezahlen.
Wissenswert: Als Fahranfänger oder Fahranfängerin musst du vollkommen nüchtern sein, wenn du dich hinter das Steuer eines Autos setzen möchtest. Doch gilt diese strikte 0-Prozent-Promillegrenze auch auf dem Fahrrad während der Probezeit? Nein, denn auch für Fahranfänger/Fahranfängerinnen gilt auf dem Fahrrad die zuvor erwähnte Promillegrenze von 1,6.
Gibt es eine Promillegrenze für Fußgänger/ Fußgängerinnen?
Während es in Deutschland strikte Regelungen hinsichtlich der Promillegrenze auf dem Fahrrad gibt, liegen für Fußgänger und Fußgängerinnen keine konkreten Promillegrenzen vor. Kommt allerdings einiges zusammen, kann es tatsächlich passieren, dass dir auch als Fußgänger/Fußgängerin der Führerschein entzogen wird. Da du dich als fußläufige Person an keine bestimmte Promillegrenze halten musst, ist einzig und allein dein Verhalten ausschlaggebend. Bist du nach einem lustigen Abend mit Freunden etwas wackelig auf den Beinen und torkelst ein wenig umher? Dann stellst du damit ein Risiko für andere Verkehrsteilnehmer dar. Zeigst du dich bei einer Polizeikontrolle allerdings als einsichtig und schuldbewusst, fällt die Strafe in der Regel um ein Vielfaches milder aus. Fällst du hingegen durch ein extremes Fehlverhalten wie Randalieren und Co. auf, kann dir auch hier die MPU auferlegt werden. Bei Nicht-Bestehen ist auch hier mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen. Denn in diesem Fall geht die Rechtsprechung davon aus, dass du als betroffene Person unter einem Alkoholproblem leidest.
Hinweis: Auch bei Trunkenheitsfahrten auf Inline-Skates drohen dir ähnliche Konsequenzen wie bei verhaltensauffälligen, betrunkenen Spaziergängen. Rein rechtlich werden Inline-Skates jedoch nicht als Fahrzeug, sondern vielmehr als Spielzeug gewertet. Doch am Ende gilt auch hier, dass das Strafmaß von der jeweiligen Situation und der Einsichtigkeit des Betroffenen abhängt.
Promillegrenze für Fahrradfahrende: Don’t drink and drive!
Ebenso wie beim Autofahren solltest du dich auch als Radfahrer an die goldene Regel „Don’t drink and drive“ halten. Denn auch, wenn die Wahrscheinlichkeit deutlich geringer ist, dass du auf dem Fahrrad oder E-Bike in eine Polizeikontrolle gerätst, ist es das Risiko nicht wert. Bereits eine einzige Radtour im betrunkenen Zustand kann verheerende Folgen haben. Schließlich beeinträchtigt Alkohol deine Leistungsfähigkeit und erhöht die Risikobereitschaft. Dadurch verlangsamen sich Reaktionen, du siehst schlechter und schätzt Entfernungen womöglich falsch ein. Hinzu kommt, dass Alkohol extreme negative Auswirkungen auf deine Feinmotorik, Koordination und das Gleichgewichtsgefühl hat.
Aus all diesen Gründen solltest du als Radfahrer, wenn möglich, vollständig auf den Konsum von alkoholischen Getränken verzichten. Ist es hierfür bereits zu spät, solltest du das Rad besser schieben, als damit zu fahren. Empfehlenswerter ist es allerdings, wenn du dich bereits im Voraus um einen nüchternen Fahrer kümmerst und dein Rad einfach am nächsten Tag abholst. Hierfür eignet sich zum Beispiel ein Freund, der sich dazu entscheidet, nicht zu trinken. Gehst du häufig in einer größeren Gruppe von Freunden aus? So könnt ihr euch untereinander abwechseln. Dadurch ist sichergestellt, dass immer mindestens eine Person vollkommen nüchtern und fahrtauglich ist. Ebenso kannst du dich auch mit dem Taxi oder den öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause befördern lassen.
Wichtig: Bitte bedenke, dass der Körper pro Stunde nur rund 0,1 Promille abbaut. Wenn du also bis tief in die Nacht gefeiert und eine große Menge Alkohol getrunken hast, bist du bis zum Nachmittag noch nicht fahrtüchtig. Daher empfehlen wir dir, einen zeitlichen Puffer einzubauen.
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