Fahrradunfall: Die wichtigsten Dos and Don’ts

Von Julia Schäfer 26 Juni, 2023
4 minutes

Ein Fahrradunfall kann sehr unterschiedliche Formen annehmen – von leichten Remplern über schwere Verletzungen bis hin zum tödlichen Fahrradunfall. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie du dich richtig verhältst und welche Regeln und Gesetze gelten. Wir haben die wichtigsten Dos and Don’ts zusammengefasst.

Fahrradunfall: So verhältst du dich richtig

Was ist bei einem Fahrradunfall zu tun? Das richtige Verhalten ist bei einem Unfall im Straßenverkehr immer ähnlich: Der wichtigste Schritt ist zunächst die Unfallstelle zu sichern! Falls nötig setzt du dann einen Notruf ab und leistest so gut es geht Erste Hilfe. Wichtig: Bei Personenschäden oder Streitigkeiten mit Unfallgegner:innen solltest du immer die Polizei dazuholen. Dies geschieht automatisch, wenn Rettungskräfte alarmiert werden; ist das nicht der Fall, musst du selbst die Polizei anrufen.

Wurden die Verletzten versorgt (oder – noch besser – niemand wurde verletzt), kannst du dich um die “organisatorischen Aufgaben” kümmern. Mache dazu einige Fotos von der Unfallstelle, den Schäden, Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge etc. Denn es kann später zu Streitigkeiten über den Unfallhergang kommen, bei denen diese Bilder helfen.

Bei leichten Schäden solltet ihr nun die Unfallstelle räumen. Bei einem schweren Fahrradunfall, der zum Beispiel zu einem Totalschaden an einem Pkw geführt hat, geht das natürlich nicht. Gab es Zeugen des Unfalls, kannst du ihre Namen, Adresse und Telefonnummer notieren. Fülle jetzt, gemeinsam mit den anderen Beteiligten, einen Unfallbericht aus. Hier werden Daten der Personen, Versicherungen, Unfallhergang und mehr festgehalten.

Im Anschluss an den Fahrradunfall solltest du einen Arzt aufsuchen und eventuelle Verletzungen attestieren lassen. Dadurch kannst du sicherstellen, dass es dir gut geht (durch den Schockzustand können Gesundheitsrisiken übersehen worden sein!) und die Verletzungen für spätere Schadensersatzansprüche dokumentiert wurden. Der letzte Schritt ist das Informieren der Versicherung. Für beteiligte Pkw ist dies die Kfz-Haftpflichtversicherung. Radfahrende können sich an die Haftpflichtversicherung wenden, sofern sie eine besitzen.

Am besten nichts riskieren: Korrekte Fahrradbeleuchtung kann Unfälle vermeiden!

Wann musst du die Polizei verständigen?

Ob die Polizei dazugeholt werden sollte, kommt immer auf den jeweiligen Fall an. Gab es nur leichte Schäden, keine Verletzten und der Unfallhergang ist klar, geht es in der Regel auch ohne. Bei Streitigkeiten oder bei Verletzungen ist es hingegen immer sinnvoll, die Polizei zu verständigen.

Auch, wenn Schuld, Teilschuld und Mitschuld unklar sind, solltest du auf Nummer Sicher gehen und die Polizei hinzuziehen. Kommt es später zum Streit, kann die Klärung sonst schwierig und zeitaufwendig sein! Es ist auch möglich, dass die geschädigte Person im Nachhinein Anzeige erstattet. War keine Polizei vor Ort, könnte sogar Fahrerflucht unterstellt werden.

Du wirst bedroht, eingeschüchtert, oder die Gegenpartei weigert sich, dir ihre Daten und Versicherungsinformationen mitzuteilen? Dann solltest du ebenfalls die Polizei dazuholen! Gleiches gilt auch, wenn die Situation verdächtig wirkt. Hat eine Person zum Beispiel die Promillegrenze beim Fahrradfahren überschritten, wird sie vermutlich darauf bestehen, keine Polizei einzuschalten … im Zweifel solltest du immer auf dein Bauchgefühl vertrauen.  

Welche Versicherung zahlt?

Wurde ein Fahrradunfall durch ein Auto verursacht, übernimmt die jeweilige Kfz-Versicherung die Schäden. Für Personen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, gilt dies natürlich nicht: verursachen sie einen Unfall, kommt die Privathaftpflicht für die Schäden an Dritten auf. Dazu zählen auch Sachbeschädigungen, die du mit deinem Fahrrad verursachst – das gilt übrigens sogar bei grober Fahrlässigkeit. Unfälle zwischen Radfahrenden sind zum Beispiel auf Fahrradstraßen keine Seltenheit.

Hast du einen Unfall verursacht, übernimmt deine Kfz- oder Haftpflichtversicherung also die Schäden, die anderen entstehen – aber was ist mit dir selbst? Hier kann eine Unfallversicherung einspringen und die Kosten übernehmen. Dabei unterscheidet man zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung, die bei beruflichen Tätigkeiten oder dem Arbeitsweg greift, und einer privaten Unfallversicherung, die in deiner Freizeit gilt.

In einigen Fällen – zum Beispiel bei Fahrerflucht oder wenn ein Pkw nicht versichert ist – bleiben die Opfer eines Unfalls auf den Schäden sitzen. In diesem Fall können sich Betroffene an die Verkehrsopferhilfe wenden. Diese Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer soll diese Lücken im Versicherungssystem stopfen.

Gut zu wissen: Wann lohnt sich eigentlich eine Fahrradversicherung?

Im Schadensfall: Diese Ansprüche kannst du geltend machen

Du warst mit dem Fahrrad unterwegs und wurdest Opfer eines Unfalls? Dann kannst du unter Umständen folgende Ansprüche geltend machen:

  • Reparatur oder Ersatz deines Fahrrads. Reparaturkosten bis maximal 130 Prozent des Werts deines Fahrrads werden dir erstattet. Wäre die Reparatur teurer als dieser Betrag, erhältst du stattdessen den Wiederbeschaffungswert.
  • Dir steht eine Unkostenpauschale von 25 bis 30 Euro für den Aufwand zu, der im Zusammenhang mit einem Fahrradunfall entstehen kann.
  • Du benötigst dein Fahrrad, um damit auf die Arbeit zu fahren oder andere, wichtige Geschäfte zu erledigen? Dann steht dir eventuelle die Nutzungsausfallentschädigung zu. Sie richtet sich nach dem Preis, den ein Mietfahrrad pro Tag kosten würde.
  • Auch Schmerzensgeldansprüche sind möglich

Schmerzensgeld nach Fahrradunfall

Die Haftpflichtversicherung der Person, die den Unfall verursacht hat, muss für Schmerzensgeldansprüche aufkommen. Hast du einen solchen Anspruch, solltest du unbedingt einen Anwalt einschalten. Im Alleingang ist es sonst sehr schwierig, zu deinem Recht zu kommen!

Schon gewusst? Diese Verkehrsschilder gelten speziell für Fahrradfahrende!

 

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