Fahrrad abstellen verboten: Wo darf man parken?
Hast du dich schon einmal gefragt, ob du dein Fahrrad wirklich so gut wie überall abstellen darfst? Oder ob es vielleicht Orte gibt, bei denen sich deine Fahrradversicherung weigern würde, für einen entstandenen Schaden aufzukommen?
Dass es verboten ist, das Fahrrad mitten auf der Straße abzustellen, ist klar. Aber was solltest du zum Beispiel beachten, wenn du dein Rad auf einem Gehweg abstellst?
So stellst du dein Rad korrekt ab
Generell gilt: Egal, ob in einer Fahrradstraße oder auf anderen offiziellen Wegen: Es gibt kein Parkverbot für Fahrräder. Die einzige Voraussetzung ist, dass du andere durch das Abstellen deines Rades nicht behinderst, beziehungsweise störst.
Hier ist es sinnvoll, ein wenig weiterzudenken und nicht nur auf die „typischen Fußgänger“ zu achten. Auch auf Menschen mit Kinderwagen oder Leute im Rollstuhl Rücksicht solltest du nehmen. Parkst du dein Rad so, dass du andere störst oder vielleicht sogar gefährdest: Dann kann es sein, dass deine Fahrradversicherung im Zweifel nicht greift. Zudem sind die Behörden dazu berechtigt, dein Rad zu entfernen.
Halteverbotsschilder, die sich an Autos richten, gelten für dich als Radfahrer jedoch nicht. Bereiche, in denen du dein Fahrrad nicht abstellen darfst, können mit einem Schild „Fahrrad abstellen verboten“ gekennzeichnet sein. So zum Beispiel vor den Glasscheiben von Geschäften.
Kann ich mein Rad auf einem Parkplatz und an Straßen parken?
Interessanterweise darfst du dein Fahrrad auf öffentlichen Parkplätzen abstellen. Diese Orte sind nicht zwangsläufig nur für Autos reserviert. Zudem kannst du dein Rad auch am rechten Fahrbahnrand parken. Doch egal, ob mit oder ohne großen Kinderfahrradsitz: Auch hier ist es wichtig, dass du niemanden behinderst und zudem platzsparend parkst. Wer mit nur einem Rad einen kompletten PKW-Parkplatz blockiert, riskiert damit ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Kann ich das Rad auf Parkplätzen und Straßen abstellen?
Bei der Annahme, das Fahrräder-Abstellen auf Parkplätzen oder an Straßen sei verboten, handelt es sich um ein Vorurteil. Auch wenn du im Alltag nicht allzu viele Räder sehen wirst, die hier geparkt werden: Dies bedeutet nicht, dass es nicht erlaubt wäre. Achte jedoch in jedem Fall darauf, dich an die oben genannten Vorgaben zu halten.
Wer haftet im Schadenfall?
Sollte dein Fahrrad umfallen und einen Schaden verursachen, ist nicht immer direkt eindeutig, wer haftet. Nur, weil du das Rad an ungünstiger Stelle abstellst, bedeutet dies nicht, dass du die Kosten für den Schadenfall trägst. Im ersten Schritt geht es darum, die Schuld zweifelsohne nachzuweisen. Wie „Schuld“ genau definiert wird, ist auch nicht zu 100 Prozent klar. Manche Gerichte sahen es schon als schuldhaft an, wenn ein Rad vergleichsweise nah an einem Auto stand. Andere erwiesen sich als weitaus „radfahrer-freundlicher“. Um das Risiko so gering wie möglich zu halten, solltest du etwa an besonders engen Stellen keine Fahrräder abstellen.
Was ist mit Mieträdern?
Im Zusammenhang mit der Haftung bei Mieträdern gelten gesonderte Regeln. Hier ist der Vermieter nicht generell für Schäden verantwortlich. Beispielsweise, wenn ein Mieter das Rad zu nahe an einem Auto abgestellt hat. Er ist vielmehr dazu verpflichtet, dem Geschädigten mitzuteilen, wer möglicherweise verantwortlich für den Schaden ist.
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