Abgesenkter Bordstein: Das musst du beachten! 

Von Manu 1 Juni, 2023
4 minutes
abgesenkter Bordstein

Du siehst es täglich: An einem Stück des Bürgersteigs ist der Bordstein flacher als am Rest des Gehweges. Das ist aber nicht etwa so, um dir das Parken zu erleichtern. Für einen solchen abgesenkten Bordstein gelten besondere Verkehrsregeln.

Vorfahrtsregeln bei abgesenktem Bordstein

Ein abgesenkter Bordstein gilt laut Straßenverkehrsordnung (StVO) als gesonderter Bereich. Oft wirst du eine abgeflachte Bordsteinkante vor Haus- oder Hofeinfahrten finden. Sie sollen den Autofahrer:innen die Durchfahrt erleichtern.

Ein abgesenkter Bordstein wird aber auch zum Beispiel an Fußgängerüberwegen und an einigen Verkehrsinseln angebracht. Er soll die Umgebung für Fußgänger:innen, Radfahrende und Menschen, die etwa auf einen Rollstuhl angewiesen sind, barrierefrei gestalten.

Willst du als Autofahrer:in also von einem abgesenkten Bordstein auf die Straße fahren, musst du grundsätzlich warten, bis alles frei ist. Das gilt für Autos, wie auch für Fußgänger:innen und andere Verkehrsteilnehmer:innen.

Info: Parkleuchte/Parklicht – So verwendest du es korrekt

Ein abgesenkter Bordstein kann bei unsachgemäßer Überquerung zu Fahrzeugschäden führen. Deine Autoversicherung sollte Schutz für solche Schäden bieten. Überprüfe die Deckung deines Versicherungsplans, um sicherzustellen, dass Schäden an Rädern, Reifen oder dem Unterboden abgedeckt sind.

Parken am abgesenkten Bordstein

Endlich eine Parklücke – und die befindet sich ausgerechnet vor einem abgesenkten Bordstein! Hier solltest du unbedingt der Versuchung widerstehen, deinen Wagen trotzdem abzustellen. Denn, so verlockend es auch scheinen mag: Einfach einparken vor der flachen Bordsteinkante ist nicht erlaubt.

Tipp: So benutzt du die Elektronische Parkscheibe richtig.

Allerdings darfst du kurz halten. Das heißt, dass dein Auto an dieser Stelle maximal drei Minuten stehen bleiben darf. Aber du selbst darfst das Fahrzeug in dieser Zeit nicht verlassen.

Zum kurzen Be- und Entladen oder um jemanden ein- oder aussteigen zu lassen, darfst du ebenfalls vor dem abgesenkten Bordstein halten. Aber wiederum, ohne selbst den Wagen zu verlassen, das gilt dann nämlich als Parken.

Und jetzt kommt die große Ausnahme!

Ist dein Auto deutlich kürzer als der abgesenkte Bordstein, darfst du rein theoretisch doch davor parken. Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung drückt sich für einen solchen Fall nämlich ziemlich schwammig aus. Das betrifft auch Bordsteinkanten, die über eine längere, nicht weiter definierte Strecke abgesenkt sind. Das gilt aber natürlich nicht fürs Parken in der zweiten Reihe.

Allerdings solltest du nicht unbedingt auf das Verständnis der Ordnungshüter bauen. Verschiedene Gerichte haben in solchen Fällen bereits unterschiedlich geurteilt.

Auch interessant: Parkrempler: Welche Versicherung zahlt was?

abgesenkter Bordstein

Diese Bußgelder drohen dir

Parkst du vor einem abgesenkten Bordstein, kann es passieren, dass du dein Auto nach deiner Rückkehr nicht wiederfindest. Es wurde abgeschleppt!

Dabei muss nicht mal unbedingt die Polizei oder das Ordnungsamt im Spiel gewesen sein. Besitzer:innen von Privatgrundstücken, die durch dein Fahrzeug behindert werden, können dich als Falschparker melden. Und sie dürfen ebenfalls auf deine Kosten dein Auto abschleppen lassen.

Aber das ist noch nicht alles. Auch wenn es gar nicht erst soweit kommt, drohen dir unterschiedliche Bußgelder, wenn du den abgesenkten Bordstein nicht beachtest.

  • 10 Euro kostet es dich, wenn du beim Fahren von einem abgesenkten Bordstein keinen Blinker gesetzt hast.
  • Mit 30 Euro bist du dabei, wenn andere Verkehrsteilnehmenden durch dich gefährdet wurden.
  • Kam es durch dein rücksichtsloses Verhalten zu einem Unfall, sind sogar 35 Euro fällig.
  • Selbst ein kurzes Parken kann dich schon 10 Euro kosten. Das Parkhaus ist günstiger.
  • Werden andere, etwa Grundstückseigentümer:innen oder Fußgänger:innen, dabei behindert, darfst du 15 Euro Strafe bezahlen.
  • Steht dein Wagen länger als drei Stunden vor der Bordsteinabsenkung, musst du mit 20 Euro Bußgeld rechnen. Zum Vergleich: Das Parken auf einem Behindertenparkplatz kostet nur 35 Euro.
  • Werden andere Verkehrsteilnehmer:innen durch dein unerlaubtes Parken behindert, steigt das Bußgeld sogar auf 30 Euro.

Weitere interessante Artikel zum Thema Parken findest du hier: 

 

Bildnachweise: Headerbild ©AdobeStock_80468715, ThomBal ; Bild 1 ©AdobeStock_357075291, Александр Беспалый

background image

Aktuelle Updates erhalten

    Table of contents

      Lesen Sie auch