Parken außerhalb geschlossener Ortschaften – Was ist erlaubt?
Beim Parken außerhalb geschlossener Ortschaften gibt es jede Menge zu beachten. Wir erklären dir daher, ob und wann du deinen PKW außerhalb geschlossener Ortschaften parken darfst. Ebenso zeigen wir dir, welche Regelungen gelten, wenn das Parken außerhalb einer Ortschaft ausnahmsweise erlaubt ist.
Parken außerhalb geschlossener Ortschaften? Diese allgemeinen Regelungen gibt es
Was bedeutet außerhalb geschlossener Ortschaften überhaupt? Die Antwort hierauf ist recht simpel: Sobald du ein durchgestrichenes Ortsschild passierst, befindest du dich außerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Und hier gelten entsprechend andere Tempolimits und Parkregelungen. Möchtest du außerorts parken, musst du dich also an folgende Regelungen der StVO halten:
- Laut §12 Absatz 1 Nummer 1 der Straßenverkehrsordnung ist das Halten sowie das Parken an engen Straßenstellen schlichtweg verboten. Unter engen Straßen versteht man eine verbleibende Fahrbahnbreite von weniger als 3,05 Meter. Parkst du dein Auto also außerorts, müssen rechts daneben noch mindestens 3,05 Meter Fahrbahnbreite vorhanden sein.
- Das Parken außerhalb geschlossener Ortschaften hängt allerdings nicht nur von der Fahrbahnbreite ab. Auch die Art der Straße (Vorfahrtsstraßen, Autobahnen und Co.) hat hierauf einen Einfluss.
- Ebenso ist das Parken außerorts bis zu fünf Meter vor und hinter Einmündungen, sowie Kreuzungen Dasselbe gilt für Ein- und Ausfädelungsstreifen, scharfe Kurven und sonstige Gefahrenstellen.
Hinweis: Bei einem Verstoß gegen diese Regeln orientieren sich die Geldstrafen am Bußgeldkatalog.
Wann ist das Parken außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt?
Wann darf man außerhalb geschlossener Ortschaften parken? Normalerweise ist das Parken außerorts am Straßenrand immer dann erlaubt, wenn es sich um kleinere Nebenstraßen handelt. Wichtig ist, explizit auf Vorfahrtstraßen zu achten – hier ist Parken verboten.
Parken außerhalb geschlossener Ortschaften – Das ist noch zu beachten
Beim Parken außerhalb geschlossener Ortschaften gibt es noch weiteres zu beachten. Denn selbst, wenn das Parken außerorts erlaubt ist, musst du dich an weitere gesetzliche Vorgaben halten:
- Du darfst ausschließlich auf ausreichend befestigten Seitenstreifen oder Parkstreifen parken.
- Auf Grünstreifen neben der Fahrbahn darfst du in der Regel nicht parken. Es sei denn, sie dienen ausdrücklich als Parkstreifen.
- Zudem musst du dein Fahrzeug beim Parken außerhalb geschlossener Ortschaften ausreichend sichern. Und etwa durch Parkleuchten beziehungsweise Standlicht erkenntlich machen.
Beim Parken können verschiedene Schäden auftreten, sei es durch unachtsames Einparken, unvorhergesehene Hindernisse oder Vandalismus. Dazu gehören Kratzer, Dellen, Stoßstangenschäden und sogar lackierte Beschädigungen durch Türöffnungen anderer Fahrzeuge. Unsere Reparaturkostenversicherung deckt eine Vielzahl solcher Schäden ab, damit du ohne finanzielle Sorgen dein Fahrzeug abstellen kannst.
Parken außerhalb geschlossener Ortschaften: Was ist auf Vorfahrtsstraßen außerorts erlaubt?
Wie schaut es mit dem Parken auf Vorfahrtsstraßen außerorts aus? Mit dieser Frage wird jeder konfrontiert, der eine Theorieprüfung zum Erhalt der Fahrerlaubnis ablegen muss. Hier gilt es zu wissen: Das Parken auf Seitenstreifen und das Parken außerorts am Straßenrand ist verboten. Außerdem sind Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften tabu. Wer hier parkt, stört den Verkehrsfluss und somit auch andere Verkehrsteilnehmende.
Hinweis: Vorfahrtsstraßen erkennst du an dem viereckigen Vorfahrtsverkehrsschild. Um dieses zu bemerken, solltest du mit der Bedeutung der unterschiedlichen Verkehrsschilder vertraut sein. Am besten informierst du dich auch über eventuell neue Verkehrsschilder.
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