Verkehrstüchtigkeit

Von Annalena B. 14 September, 2023
4 minutes
Verkehrstüchtigkeit

Unter Verkehrstüchtigkeit versteht man die geistige und körperliche Fähigkeit, ein Fahrzeug verkehrssicher zu führen. Gleichzeitig beschreibt der Begriff die Fähigkeit, sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Die uneingeschränkte Fahrtauglichkeit ist unverzichtbar und dient der Verkehrssicherheit. Nur, wer sich fit fühlt, darf und sollte am Straßenverkehr teilnehmen.

Der Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten, aber auch Schlafmangel und Krankheit können zu körperlichen Beeinträchtigungen führen. Diese können sich wiederum negativ auf das Reaktionsvermögen auswirken. Häufige Ursache für Sekundenschlaf am Steuer ist Schlafmangel. Schon eine Nacht ohne oder mit wenig Schlaf führt zu einer schlechten Reaktionsfähigkeit. Aber auch unregelmäßiger Schlaf oder Schichtarbeit können die Verkehrstüchtigkeit erheblich verschlechtern.

Daneben können aber auch Defizite im Seh- und Hörvermögen zu einer verlangsamten Reaktionszeit führen. Allerdings nehmen nicht alle Verkehrsteilnehmer:innen diese Beeinträchtigungen wahr: Oft halten die Betroffenen sich selbst für durchaus fahrtüchtig.

Es ist darauf zu achten, die vorgeschriebenen Ruhezeiten einzuhalten. Eine Nichteinhaltung kann ebenfalls zu mangelnder Konzentration und Übermüdung führen. Doch auch eine Ablenkung durch das Handy am Steuer oder die Verwendung von Kopfhörern im Auto können die Verkehrstüchtigkeit stark beeinträchtigen.

Du solltest beim Fahren immer für deine eigene Verkehrstüchtigkeit und die deines Autos sorgen. Jedoch können viele verschiedene Faktoren zu einem Malheur auf der Straße führen: Du hattest in der Nacht vor der Fahrt nicht genug Schlaf oder dich lenkt unbewusst etwas auf der Straße ab und schon ist der Unfall passiert. Mit unserer Autoversicherung bist du hierbei bestens abgesichert.

Warum Alkohol, Drogen und Medikamente die Verkehrstüchtigkeit beeinflussen

Alkohol am Steuer, Drogenmissbrauch und Medikamenteneinnahme können die Verkehrstüchtigkeit erheblich herabsetzen. Dabei ist es unwichtig, ob die Arzneimittel verschreibungspflichtig oder rezeptfrei sind. Alle genannten Substanzen haben eine dämpfende Wirkung, da sie das zentrale Nervensystem beeinträchtigen. Das kann zu einer geringeren Aufmerksamkeitsfähigkeit und verminderten Reaktionsfähigkeit führen. Sie können aber auch das Urteilsvermögen vermindern, insbesondere die Selbsteinschätzung. Das kann zu Fehleinschätzungen in gefährlichen Situationen führen. Entfernungen sind schwerer einzuschätzen, die Raum- und Tiefenwahrnehmung lässt nach. Die eigene Koordinationsfähigkeit sinkt, man ist lichtempfindlicher und kann schneller aggressiv werden.

Viele Fahrunfälle sind auf Alkohol- und Drogenmissbrauch sowie Medikamenteneinnahme zurückzuführen. Es ist aber genauso fahrlässig, auf dringend benötigte Medikamente zu verzichten. Eine falsche Dosierung kann dann beim Autofahren ebenfalls in gefährlichen Situationen enden. Das gilt auch dann, wenn Patient:innen Medikamente eigenmächtig absetzen oder vergessen, diese einzunehmen. Daher solltest du dich vor der Einnahme von Medikamenten immer von deinem ärztlichem Fachpersonal informieren und beraten lassen.

Verkehrstüchtigkeit

Nicht verkehrstüchtig? – Diese Strafen drohen dir!

Wer nicht mehr fahrtüchtig am Straßenverkehr teilnimmt, muss mit Strafen rechnen. Diese richten sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog. Grundsätzlich gilt, dass ein Alkoholgehalt von unter 0,5 Promille noch nicht als Ordnungswidrigkeit gilt („Promillegrenze“). Anders verhält es sich jedoch bei einem Unfall, einem auffälligen Fahrverhalten oder bei Verkehrsgefährdung. In diesen Fällen können auch geringe Mengen an Alkohol zu Problemen führen: Es drohen Geld- und Freiheitsstrafen, Fahrverbote, Punkte in Flensburg oder auch ein Führerscheinentzug.

Fahren mit einem Alkoholwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille gilt hingegen als Ordnungswidrigkeit. In der Regel musst du dann mit folgenden Sanktionen rechnen:

  • eine Geldstrafe von etwa 500 Euro.
  • zwei Punkte in Flensburg
  • ein einmonatiges Fahrverbot.

Voraussetzung hierbei ist, dass

  • du bei der Kontrolle noch klar ansprechbar bist.
  • du keinen Unfall verursacht hast.
  • du keine anderen Personen gefährdet hast.

Bei einem weiteren Verstoß steigt die Höhe der Geldstrafen. Höhere Promillewerte gelten als Trunkenheit im Straßenverkehr und somit als Straftat! Es drohen eine hohe Geldstrafe und drei Punkte in Flensburg. Aber auch ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis sind möglich. Diese kann zwischen sechs Monaten und fünf Jahren betragen, inklusive Sperrfrist. Unter Umständen kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Eventuell musst du dich auch der als „Idiotentest“ bekannten „medizinisch-medizinischen Untersuchung“ (kurz: MPU) unterziehen. Dieses spezielle Test kommt auch bei Drogendelikten zum Einsatz. Nach bestandenem Test bekommst du dann den Führerschein wieder.

Bei illegalen Drogen gilt die 0-Promille-Grenze. Hier drohen Geldbußen zwischen 500 und 1500 Euro, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Bei Gefährdung anderer Personen kann ebenfalls ein Entzug der Fahrerlaubnis oder sogar auch eine Freiheitsstrafe drohen.

Übrigens: Für Fahranfänger:innen und alle unter 21 Jahren gilt das absolute Alkoholverbot und die 0 Promille-Grenze. Wirst du in der Probezeit mit 0,1 Promille oder mehr erwischt, erwarten dich hohen Bußgelder. Auch in diesen Fällen ist es möglich, ein Fahrverbot zu verhängen. Gleichzeitig verlängert sich deine Probezeit. Bei mehrmaligen Verstößen musst du wiederum mit höheren Strafen rechnen.

Gut zu wissen: Wer unter Alkoholeinfluss ein Unfall verursacht hat, muss mit einer Anzeige rechnen, unabhängig vom Promillewert. Bei Wiederholungstäter:innen kommt es zu einer Verhandlung vor Gericht. Sind Personen betroffen, wird in der Regel auch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet. Zusätzlich kann man dir den Führerschein entziehen. Auch in diesem Fall drohen dir Geld- und Freiheitsstrafen.

Weitere Informationen zu den Themen Kfz und Sicherheit im Straßenverkehr findest du auch in unseren anderen Beiträgen:

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