Unfallinstandsetzung in der Werkstatt
In unserer schnelllebigen Welt sind Verkehrsunfälle leider unvermeidbar und können oft eine große Herausforderung darstellen. Sind alle beteiligten Personen unversehrt, kommen schon bald zahlreiche Fragen auf: „Wie finde ich eine gute Autowerkstatt?“ und „Wer übernimmt die Kosten für die Autoreparatur?“. Hinsichtlich der letzten Frage können wir dich beruhigen, sofern es sich hierbei nicht um einen selbstverschuldeten Unfall handelt. Ist dem so, solltest du dich nicht davor scheuen, dein Auto reparieren zu lassen. Denn das BGB sieht vor, dass du als Unfallverursacher:in dazu verpflichtet bist, alle entstandenen Schäden rückgängig zu machen. Das wiederum bedeutet, dass du die gesamte Unfallinstandsetzung bezahlen muss. Doch worauf kommt es bei der Werkstattauswahl an? Näheres dazu im folgenden Beitrag.
Wie findest du eine geeignete Werkstatt?
Möchtest du dein Auto nach einem Unfall reparieren lassen, musst du erst eine:n Kfz-Sachverständige:n beauftragen. Diese:r untersucht das Fahrzeug ausführlich und erstellt ein konkret beziffertes Unfallgutachten. Anschließend musst du dich darum bemühen, eine geeignete Werkstatt für die Unfallinstandsetzung zu finden. Hier stehen dir zwei Möglichkeiten bzw. Anlaufstellen zur Verfügung.
Markenwerkstatt und freie Autowerkstatt
Entweder wendest du dich an eine Markenwerkstatt oder aber an eine freie Werkstatt. Doch worin liegen die Unterschiede? Wir schaffen Klarheit:
Markenwerkstatt
Widmen wir uns zuerst der Markenwerkstatt. Hierbei handelt es sich um eine Autowerkstatt die vertraglich an eine bestimmte Automarke gebunden ist. Somit kennt sich eine Markenwerkstatt besonders gut mit Fahrzeugen der jeweiligen Marke aus. Gerade bei einer komplizierten Unfallinstantsetzung macht es durchaus Sinn, eine solche Werkstatt aufzusuchen. Hinzu kommt, dass diese in der Regel nur Originalteile des jeweiligen Herstellers verbaut. Das wirkt sich natürlich auf den Endpreis der Werkstatt-Rechnung aus.
Freie Autowerkstatt
Anders als eine Markenwerkstatt ist eine freie Autowerkstatt, wie die Bezeichnung bereits vermuten lässt, an keine bestimmte Automarke gebunden. Das bedeutet, sie repariert alle möglichen Fahrzeuge der unterschiedlichsten Marken. Die größten Vorteile an einer freien Autowerkstatt liegen zum einen in der breiteren Kompetenz der Mechaniker:innen und zum anderen im kostengünstigeren Preis. Letzteres ist darauf zurückzuführen, dass freie Werkstätte keine Originalteile der Fahrzeughersteller verbauen. Nachteilig ist hingegen, dass es bei komplizierten Schäden an bestimmten Automodellen durchaus am nötigen Fachwissen fehlen kann.
Wichtig: Einige Kfz-Vollkaskoversicherungen legen vertraglich fest, dass sich ihre Versicherungsnehmenden für eine Unfall- und Karosserieinstantsetzung an die Vertragswerkstätten der Versicherung wenden müssen. Anderenfalls übernimmt die Police nur die Kosten, die in ihren Vertragswerkstätten angefallen wären.
Wenn dein Auto bei einem Unfall zu Schaden kommt, steht Freeyou.de dir zur Seite. Aber auch bei Schäden an deinem Auto, die andere Ursachen haben. Reparaturen können beispielsweise auch durch Verschleiß oder Vandalismus notwendig sein. In diesen Fällen steht dir unsere Reparaturkostenversicherung zur Seite.
Unfallinstandsetzung: Auch bei Totalschaden möglich?
Dein Fahrzeug hat durch einen Auffahrunfall oder ein schlimmeres Szenario einen Totalschaden erlitten? Dann fragst du dich garantiert, ob eine Unfallinstandsetzung auch in diesem Extremfall möglich ist? Die Antwort lautet „ja“. Du kannst auch nach einem wirtschaftlichen Totalschaden darauf bestehen, dein Auto reparieren zu lassen. Lohnenswert ist es jedoch meistens nicht, denn die Reparaturkosten sind mit großer Wahrscheinlichkeit deutlich höher als der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeuges abzüglich des Schrottwertes. Hängst du emotional allerdings an deinem alten Fahrzeug, kannst du es natürlich trotzdem reparieren lassen. Dabei sind jedoch einige relevante Aspekte zu beachten:
- Die Kosten für die Reparatur dürfen den Wiederbeschaffungswert nicht um mehr als 130 Prozent übersteigen. Anderenfalls widersprichst du dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Und dieses besagt, dass ein:e Unfallverursacher:in nicht mehr Schadensersatz leisten soll, als zur Schadenswiderherstellung zwingend nötig ist.
- Außerdem musst du dein Auto mit einem Totalschaden auch wirklich reparieren lassen. Anderenfalls hast du keinen Anspruch auf die 130 Prozent des Schadensersatzes. In Folge dieser Regelung bist du dazu verpflichtet, die durchgeführte Unfallinstandsetzung mit entsprechenden Belegen nachzuweisen.
Wissenswert: Du kannst auch gänzlich auf die Unfallinstandsetzung verzichten und stattdessen den festgelegten Unfallschaden in Geld einfordern. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch unter dem Punkt Dispositionsfreiheit in §249 geregelt. In diesem Fall ist von der sogenannten „fiktiven Abrechnung“ die Rede.
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