Das deutsche Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Von Linda 13 Oktober, 2023
4 minutes
straßenverkehrsgesetz

Beim deutschen Straßenverkehrsgesetz handelt es sich um ein Bundesgesetz. Es enthält unter anderem die Grundlagen des Straßenverkehrsrechts. Gemeinsam mit anderen Ordnungen und Verordnungen bildet das Straßenverkehrsgesetz die juristische Grundlage des deutschen Verkehrsrechts. Im folgenden Beitrag findest du alles Wichtige, was du über das StVG wissen solltest.

Was ist das Straßenverkehrsgesetz?

Bereits seit 1909 gilt das Straßenverkehrsgesetz. Wobei es damals in seiner ursprünglichen Fassung noch alles bezüglich des Straßenverkehrs regelte. Auch heute ist das Straßenverkehrsgesetz noch die gesetzliche Grundlage, die das Verkehrsrecht in Deutschland regelt. Das StVG enthält das komplette Straßenverkehrsrecht für Deutschland. Zusammen mit der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Fahrzeug-Zulassungs-Ordnung (FZV), der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Die Bedeutung des Straßenverkehrsgesetzes im Verkehrsrecht

Du fragst dich nun, wofür es diese ganzen Gesetze und Verordnungen braucht? Wie bereits erwähnt, ist das StVG bereits mehr als 100 Jahre alt. Durch die zunehmende Motorisierung merkte man, dass es unbedingt Gesetze und Regeln für den Straßenverkehr braucht. Damals war es noch das „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen”.

Aber schon im Jahr 1909 war das Ziel des Straßenverkehrsgesetzes, für Ordnung und Regelungen im Straßenverkehr zu sorgen. Im Jahr 1953 wurde das StVG komplett überarbeitet. Heutzutage finden sich im StVG beispielsweise nicht nur Regeln und Gesetze zur Fahrerlaubnis oder zum Fahrzeugregister. Ebenso sind Verfahren und Vorschriften zur Verjährung von Ordnungswidrigkeiten im Verkehr durch das StVG geregelt.

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Die sieben Teile des StVG

Das Straßenverkehrsgesetz besteht aus sieben Teilen. Diese beinhalten alle Vorschriften und Ordnungen, die für einen reibungslosen Ablauf des Straßenverkehrs sorgen.

Teil 1: Verkehrsvorschriften

Der erste Teil des StVG behandelt wesentliche Gesetze und Regeln zu allgemeinen Verkehrsvorschriften. Darin finden sich insgesamt 18 Paragrafen: Von Paragraf 1 bis 6e (§ 1 StVG – § 6e StVG). Zu diesem Teil mit dem Namen „Verkehrsvorschriften” gehören Gesetze zur Zulassung von Fahrzeugen. Aber auch zum Verhalten von Personen im Verkehr.

Ebenso finden sich im ersten Teil Informationen zum Entzug der Fahrerlaubnis. Und außerdem Wichtiges zur Probezeit und Regelungen zu Verkehrs- sowie Kennzeichen. Du findest darin beispielsweise Informationen dazu, was passiert, wenn du in der Probezeit geblitzt wirst. Der sechste Paragraf des Straßenverkehrsgesetzes (§ 6 StVG) ermächtigt zudem das Bundesverkehrsministerium dazu, weitere Verordnungen erlassen zu können.

Teil 2: Haftpflicht

Die Paragrafen 7 bis 20 des Straßenverkehrsgesetzes (§7 StVG – § 20 StVG) werden unter dem Titel „Haftpflicht” zusammengefasst. Wie es der Name bereits verrät, geht es dabei vorwiegend um Haftungsfragen im Falle von Verkehrsunfällen. Wer haftet für Sachbeschädigungen oder bei selbstverschuldeten Unfällen? Wer haftet bei Körperverletzungen?

Grundsätzlich gilt zuerst die sogenannte Ersatzpflicht des Fahrzeugführenden. Ist jedoch bei einem Schadenfall ein:e andere:r Verkehrsteilnehmer:in beteiligt: Dann kann auch auf diese:n Unfallgegner:in die Ersatzpflicht fallen. Zum zweiten Teil des StVG gehören ebenso Fragen zum Höchstbetrag bei Personenschäden und Haftungsfragen bei Massenkarambolagen.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist, wie der Name schon sagt, verpflichtend, wenn du mit dem PKW unterwegs bist. Was nicht Pflicht ist, aber dennoch sinnvoll, ist unsere Reparaturkostenversicherung. Informiere dich jetzt!

Teil 3: Straf- und Bußgeldvorschriften

Der dritte Teil des StVG beinhaltet die Paragrafen 21 bis 27 (§ 21 StVG – § 27 StVG). Er regelt die Konsequenzen bei Verstößen im Verkehrsrecht. Dazu gehören Themen wie Fahren ohne Führerschein, Kennzeichenmissbrauch sowie der Verkauf von nicht genehmigten Fahrzeugen. Als Herzstück der „Straf- und Bußgeldvorschriften” gilt jedoch der 24. Paragraf (§ 24 StVG), welcher das Bußgeldverfahren regelt.

Darin steht, was eigentlich genau eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr ist. Und ebenso, dass für Fahranfänger:innen absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr gilt. Der dritte Teil beschreibt außerdem, was zu Fahrverboten und Parkverstößen gehört. Oder auch, wie Verjährungsfristen zu handhaben und welche Behörden zuständig sind. Der §26 im Straßenverkehrsgesetz erlaubt dem Bundesverkehrsministerium dazu, einen Bußgeldkatalog zu erlassen.

Teil 4: Fahreignungsregister

Das Straßenverkehrsgesetz befasst sich im vierten Abschnitt mit den Straftaten und dem Punkte-System für Ordnungswidrigkeiten. Dabei handelt es sich um die Paragrafen 28 bis 30c (§ 28 StVG – § 30c StVG). Neben dem oben genannten Bußgeld kannst du nämlich auch die berühmt berüchtigten Punkte in Flensburg bekommen. Im Teil des StVG mit dem Titel „Fahreignungsregister” geht es darum, wer die Punkte vergeben darf. Und es ist erklärt, wie diese zu übermitteln sind. Außerdem beinhaltet Teil vier Informationen zu den Eintragungen im zentralen Fahreignungsregister (FAER). Beispielsweise, wie diese wieder getilgt werden und welche Fristen es gibt.

Teil 5: Fahrzeugregister

Der fünfte Teil mit den Paragrafen 31 bis 47 (§ 31 StVG – § 47 StVG) widmet sich dem zentralen Fahrzeugregister (ZFZR). Im ZFZR finden sich die Daten aller angemeldeten und abgemeldeten Fahrzeuge sowie derer Halter:innen und Kennzeichen. Die Zulassungsbehörden senden diese Daten unter bestimmten Richtlinien an das Fahrzeugregister. Durch das Kennzeichen lässt sich jedem Fahrzeug ein:e Halter:in zuordnen. Infolgedessen haben auch nur bestimmte Behörden Zugriff auf die Informationen den ZFZR.

Teil 6: Fahrerlaubnisregister

Der sechste Abschnitt des Straßenverkehrsgesetzes besteht aus den Paragrafen 48 bis 63 (§ 48 StVG – § 63 StVG). Darin finden sich die Regeln für das Fahrerlaubnisregister. In diesem zentralen Register werden die Daten von allen deutschen Führerscheinen dokumentiert und verwaltet. Zu den Daten gehören beispielsweise die Informationen, ob eine Fahrerlaubnis gültig ist oder nicht. Außerdem bestimmt das zentrale Fahrerlaubnisregister, welche Daten der oder des Führerscheinbesitzer:in weitergegeben und gespeichert werden dürfen.

Teil 7: Gemeinsame Vorschriften und Übergangsbestimmungen

Der siebte und letzte Abschnitt des StVG mit den Paragrafen 64 bis 66 (§ 64 StVG – § 66 StVG) trägt den Titel: „Gemeinsame Vorschriften und Übergangsbestimmungen”. In diesem Teil befinden sich Regelungen und gemeinsame Vorschriften der Meldebehörden. Außerdem werden Übergangsbestimmungen sowie Anhänge und Anlagen behandelt. Konkret geht es ebenso um die Namensänderung beim Bundesamt für Kraftfahrt und das Flensburger Punktesystem.

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