Zentrales Fahrerlaubnisregister (ZFER)

Das Kraftfahrt-Bundesamt führt insgesamt vier zentrale Register. Das Zentrale Fahrerlaubnisregister (kurz: ZFER) ist eines davon. In diesem Artikel erfährst du alles, was du als Autofahrer:in zum ZFER wissen musst.
Was ist das Zentrale Fahrerlaubnisregister?
Seit dem 01.01.1999 gibt es innerhalb der EU mehrere, einheitliche Führerscheinklassen. Die Einführung dieser Klassen führte dazu, dass der so genannte EU-Führerschein in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten Gültigkeit hat. Dadurch ist es beispielsweise nicht mehr nötig, den Führerschein nach Umzug in ein anderes EU-Land umzuschreiben. Außerdem benötigst du bei Reisen innerhalb der EU keinen Internationalen Führerschein. Man unterscheidet zwischen fünf Führerscheinklassen (A bis E).
Alle EU-Führerscheine, die seit 1999 ausgestellt wurden, sind im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) aufgeführt. Dein Führerschein ist also auch dort registriert.
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Funktion und Aufgaben des Zentralen Fahrerlaubnisregisters
Das ZFER erteilt unter anderem Auskünfte über alle seit 1999 in Deutschland erteilten Fahrerlaubnisse. Auf nationaler Ebene erfolgt dies über das Zentrale Verkehrsinformationssystem des Kraftfahrtbundesamtes. Außerhalb Deutschlands ist hingegen, das internationale Führerscheinnetzwerk (RESPER) zuständig. Behörden und Organisationen erhalten Auskünfte vom ZFER, wenn sie
- Straftaten verfolgen, vollstrecken oder vollziehen.
- Verkehrs- und Grenzkontrollen, Straßenkontrollen durchführen.
- Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nachgehen und Bußgeldbescheide
Darüber hinaus kommt das ZFER bei allen Verwaltungsaufgaben zum Einsatz, die in Zusammenhang mit den Fahrerlaubnissen stehen.
Führerscheinklassen, Probezeit und mehr: Diese Daten speichert das ZFER
Im Zentralen Fahrerlaubnisregister werden folgende Daten gespeichert:
- Alle in Deutschland erteilten Fahrerlaubnisse
- der europäischen Klassen A bis E
- der nationalen (deutschen) Führerscheinklassen L, M, S und T (bis zum 19.01.2013)
- der nationalen Führerscheinklassen L und T (ab dem 19.01.2013)
- Informationen zur Probezeit von Fahranfänger:innen
- Erlaubnisse zur Beförderung von Fahrgästen
- Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr, Polizei und Bundespolizei
- (Dienst-) fahr-lehr-erlaubnisse von Fahrlehrer:innen
- Berechtigungen von Prüfer:innen, Kraftfahrsachverständigen sowie Prüfingenieur:innen
Kurz gesagt: Das ZFER erfasst alle Daten, die in Bezug zu Fahrerlaubnissen stehen. Die Anschriften der Führerscheinbesitzer:innen sind dort jedoch nicht zu finden.
Zentrales Fahrerlaubnisregister – So bekommst du Auskunft
Du möchtest die oben genannten Daten im ZFER einsehen? Dies ist gar nicht so kompliziert und noch dazu kostenfrei. Dafür gibt es drei verschiedene Wege:
Der direkte Weg: Auskunft vor Ort
Die Informations- und Auskunftsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes befindet sich in Flensburg. Dort hast du die Möglichkeit, während den offiziellen Öffnungszeiten eine ZFER-Auskunft zu erhalten. Die Mitarbeiter:innen dürfen dir aber nur dann Auskunft geben, wenn du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen kannst. Ebenso würde gültiger behördlicher Dienstausweis ausreichen.
Auskunft über den Postweg
Auf der offiziellen Homepage des Kraftfahrt-Bundesamtes findest du ein Formular, das du für die postalische Auskunft ausfüllen musst. Dieses sendest du unterschrieben samt Identitätsnachweis an das Referat 24 des Bundesamtes für Kraftfahrt in Flensburg. Als Identitätsnachweis musst du eine Kopie der Vorder- sowie der Rückseite deines Reisepasses oder Personalausweises mitschicken. Alternativ kannst du auch deine Unterschrift amtlich beglaubigen lassen.
Digital: Online-Auskunft
Für eine Online-Registerauskunft muss dein Smartphone NFC-fähig sein oder du benötigst einen Kartenleser für deinen Computer. Außerdem musst du einen Online-Ausweis samt sechsstelligem Passwort besitzen. Wie genau die digitale ZFER-Auskunft abläuft, erfährst du ebenfalls auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes.
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