Fahren ohne Fahrerlaubnis – Alles zu Strafen und Urteilen
Du fährst gemütlich auf der Landstraße und plötzlich hält dich die Polizei an. “Allgemeine Verkehrskontrolle. Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte.” heißt es dann. Doch was, wenn du gar keinen Führerschein dabei hast?
Vielleicht hast du ihn zu Hause vergessen oder er wurde dir aufgrund eines schwerwiegenden Vergehens bereits abgenommen. Es kann viele Gründe geben, warum der Führerschein gerade nicht vorhanden ist.
Doch ist das bereits eine Straftat? Alles, was du zum Fahren ohne Fahrerlaubnis und Führerschein und den Konsequenzen wissen musst, erklären wir dir jetzt.
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Der Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis gilt als Straftat und kann dir im schlimmsten Fall eine Gefängnisstrafe bescheren. Dabei muss man jedoch zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein unterscheiden.
Die Fahrerlaubnis ist die offizielle Erlaubnis ein Fahrzeug zu führen, die du mit erfolgreichem Beenden der Führerscheinprüfung erhältst. Sie ist spezifisch für den Fahrzeugtyp angelegt, also zum Beispiel Auto, Anhänger, Motorrad oder LKW.
Der Führerschein ist das offizielle Dokument, das bestätigt, dass du die Fahrerlaubnis besitzt. Diesen musst du vorlegen, um einen Nachweis über die Erlaubnis erbringen zu können. Somit macht es einen gravierenden Unterschied, ob du des Fahrens ohne Führerschein oder des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bezichtigt wirst. Doch keine Sorge, mit dem Fahren ohne Führerschein begehst du noch keine Straftat. Dies gilt als Ordnungswidrigkeit und kostet dich nach dem neuen Bußgeldkatalog 2032 ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
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Führerschein oder Fahrerlaubnis – wann wird was entzogen?
Viele Vergehen im Straßenverkehr ziehen empfindliche Strafen nach sich. Für Vergehen, die zwei oder mehr Punkte in Flensburg zur Folge haben, gibt es zusätzlich noch einen Entzug der Fahrerlaubnis. Dieses Fahrverbot kann zwischen ein bis drei Monate dauern. In dieser Zeit darfst du kein Fahrzeug fahren, das eine Fahrerlaubnis erfordert und auch keine Mofas.
Wenn das Verbot abgelaufen ist, kannst du deinen Führerschein einfach bei der Behörde wieder abholen. Alternativ kannst du ihn auch zu dir nach Hause schicken lassen. Anders sieht es aus, wenn dir die Fahrerlaubnis komplett entzogen wird. Dies passiert, wenn du den Straßenverkehr fahrlässig gefährdest, betrunken fährst oder unter Drogeneinfluss am Steuer sitzt. Außerdem kann eine Behörde festlegen, dass du einfach “nicht geeignet” bist, ein Fahrzeug zu führen. Wie zum Beispiel bei schwerwiegenden psychischen Erkrankungen.
All dies kann dazu führen, dass du deine Fahrerlaubnis komplett verlierst. Dazu kann eine Sperrfrist von sechs Monaten bis hin zu fünf Jahren kommen. Nach dieser Sperrfrist kannst du ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten (MPU) ablegen und deine Fahrerlaubnis erneut anfordern. Jedoch darfst du in dieser Zeit fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge, wie Mofas, fahren.
Diese Strafen drohen beim Fahren ohne Fahrerlaubnis
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist gesetzlich im § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ genau geregelt. Laut diesem Paragraphen kann das Fahren ohne eine Fahrerlaubnis eine saftige Geldstrafe nach sich ziehen. Darüber hinaus kann es sogar zu einer Freiheitsstrafe führen. Zusätzlich bekommt man drei Punkte in Flensburg.
Ist das Fahren ohne Schein oder Erlaubnis eine echte Straftat?
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine echte Straftat, das Fahren ohne Führerschein jedoch nicht.
Die Strafen sind deshalb so hoch, da man – juristisch gesehen – ohne Fahrerlaubnis nicht qualifiziert ist, ein Fahrzeug zu führen. Oder aber, man hat etwas getan, was dafür sorgt, dass man diese Qualifikation verloren hat.
Bei jungen Leuten ist laut Jugendstrafgesetz keine Geldstrafe vorgesehen, wenn sie ohne Fahrerlaubnis erwischt werden. Die Strafe ist dann anders abzugelten – beispielsweise durch Sozialstunden.
Wenn du volljährig bist und für das Fahren ohne Fahrerlaubnis belangt wirst, kannst du sogar als vorbestraft gelten. Denn eine Geldstrafe zahlt man oft in Tagessätzen. Bei dem Entzug der Fahrerlaubnis sind es 180 Tagessätze, die du zahlen musst. Ab 90 Tagessätzen giltst du in Deutschland als vorbestraft.
Was, wenn ich den Führerschein bloß vergessen habe?
Als Autofahrer oder Autofahrerin bist du verpflichtet, deinen Führerschein bei jeder Fahrt bei dir zu tragen. Solltest du ihn aber doch mal morgens auf dem Küchentisch liegen lassen, ist das jedoch kein Weltuntergang.
Falls du nach Aufforderung der Polizei den Führerschein nicht vorlegen kannst, begehst du lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Das bedeutet, du bekommst ein Verwarngeld von 10 Euro auferlegt. Das Verwarngeld gilt ebenfalls, wenn du den Führerschein verlierst und das nicht sofort bei den Behörden angibst.
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Zahlt die Versicherung bei einem Unfall?
Die Kfz-Versicherung greift nur dann, wenn du mit einer gültigen Fahrerlaubnis fährst. Wenn du also keine Fahrerlaubnis besitzt, kann das bei einem Unfall mit Schadenfall sehr negative Folgen für dich haben.
Natürlich hast du dann keinen Versicherungsschutz mehr und kannst nicht auf Schadensregulierung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung hoffen. Ebenfalls kannst du hohe Regressforderungen in Höhe von bis zu 5.000 Euro von der Versicherung auferlegt bekommen. Deine Kaskoversicherung kannst du sogar ganz verlieren. Auf dem Schaden bleibst du also sitzen und bekommst dazu noch strafrechtliche Konsequenzen zu spüren.
Fahren ohne Fahrerlaubnis im Ausland
Wenn du im Ausland erwischt wirst, sehen das die ausländischen Behörden äußerst eng. Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis folgen hohe Bußgelder und zusätzliche Strafen. In Frankreich beispielsweise droht dir eine Strafzahlung von 4.500 Euro, wenn man dich ohne Fahrerlaubnis erwischt. Du solltest also in jedem Fall immer mit Fahrerlaubnis fahren und den Führerschein dabei haben!
Wichtig zu wissen: Wenn du dich außerhalb der EU hinters Steuer setzen möchtest, brauchst du einen internationalen Führerschein. Sonst gilt dies ebenfalls als Fahren ohne Fahrerlaubnis.
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