Kennzeichenmissbrauch: Definition, Strafen und mehr
Kfz-Kennzeichen sind einzigartige Kombinationen von Buchstaben und Ziffern. Sie sollen jedes Fahrzeug individuell kennzeichnen. Damit sind eine einfache und zweifelsfreie Identifikation und Zuordnung möglich. Aus diesem Grund stehen die falsche Verwendung und das Fälschen von Kennzeichen unter Strafe. Solche Fälle werden als Kennzeichenmissbrauch bezeichnet.
Was versteht man unter Kennzeichenmissbrauch?
In Deutschland vergibt die Straßenverkehrsbehörde bzw. die Zulassungsstelle jedes Kennzeichen immer nur einmal. Das soll eine eindeutige Zuordnung jedes Fahrzeugs sicherstellen. Ohne ein individuelles Kennzeichen gibt es zu viele Kraftfahrzeuge für eine genaue Zuordnung zu einem/einer bestimmten Halter:in. Die Identifizierbarkeit ist für die Verfolgung und Bestrafung von Verkehrssündern bei Verkehrsdelikten wichtig.
Aus diesem Grund ist es verboten, ein gefälschtes Kennzeichen zu nutzen. Auch das Verändern eines Kennzeichens kann als Kennzeichenmissbrauch gelten. Diese Straftat ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) definiert. Hier sind der Absatz 1 und 2 maßgeblich. In diesen Textpassagen steht, dass du einen Kennzeichenmissbrauch begehst, wenn du eines der folgenden Dinge tust:
- Du bringst an deinem Fahrzeug oder Anhänger ein Zeichen an, das wie eine amtliche Kennzeichnung wirkt.
- Du verwendest ein Kennzeichen, das für ein anderes Kraftfahrzeug oder einen anderen Anhänger vorgesehen ist.
- Du veränderst oder entfernst das Nummernschild deines Autos.
- Du beeinträchtigst die Sichtbarkeit deines Nummernschildes.
Es ist übrigens auch strafbar, wenn du nur mit einem falschen oder veränderten Nummernschild fährst. Du musst die Veränderung nicht selbst durchgeführt haben, um dich strafbar zu machen.
Bei einem Kennzeichenmissbrauch kommt es nicht auf die Art des Nummernschildes oder Zeichens an. Auch bei E-Kennzeichen, Wechselkennzeichen, Länderkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, oder Saisonkennzeichen ist eine Veränderung oder ein Missbrauch strafbar. Es gilt allerdings nicht als Kennzeichenmissbrauch, wenn du mit einem abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen unterwegs bist. Das gilt lediglich als Ordnungswidrigkeit. Für dieses Vergehen wird laut des aktuellen Bußgeldkatalogs ein Bußgeld von 50 Euro fällig. Das Gleiche gilt, wenn du mit einem Saisonkennzeichen außerhalb des angegebenen Zeitraums fährst.
Ein Kennzeichenmissbrauch geht übrigens auch oft mit anderen Straftaten einher. Viele organisierte Autodieb:innen nutzen falsche Kennzeichen, damit die Polizei sie schwerer verfolgen und identifizieren kann. Die Polizei kann das Kennzeichen einfach überprüfen und so schnell ein gestohlenes oder nicht zugelassenes Fahrzeug erkennen.
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Solche Banden fälschen die Kennzeichen in vielen Fällen nicht selbst. Stattdessen stehlen sie sie von anderen Fahrzeugen. Aus diesem Fall musst du schnell handeln, wenn du dein Kennzeichen verloren hast. Vor allem solltest du den Verlust oder Diebstahl schnell der Polizei melden. Damit ist klar, dass ein eventueller Kennzeichenmissbrauch nicht von dir begangen wurde. Das gilt auch für andere Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit deinem Kennzeichen passieren. Du kannst dann von der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen bekommen, damit du dein Auto problemlos weiter nutzen kannst. Als Autokäufer:in solltest du dich auch immer vergewissern, dass das Fahrzeug auf den/die Verkäufer:in zugelassen und das Kennzeichen ordnungsgemäß ist. Es gibt Kennzeichen, die vom Kennzeichenmissbrauch ausgenommen sind. Das sind die sogenannten Versicherungskennzeichen. Die Versicherungen geben diese Zeichen für die Kennzeichnung von Mofas oder Rollern aus.
Welche Strafen gibt es für das falsche Kennzeichen?
Auch die Strafen, die auf einen Kennzeichenmissbrauch folgen, sind nicht im StGB, sondern im § 22 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt. Diese Straftat kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. In einigen Fällen kann es aber auch zu beachtlichen Strafen kommen. Das kann zum Beispiel eine zusätzliche schwerwiegende Tat sein. Es kann im Zusammenhang mit einem Kfz-Kennzeichen auch zu einer Urkundenfälschung kommen. Diese wird im § 267 des Strafgesetzbuches (StGB) definiert. Ein Kfz-Kennzeichen und das dazugehörige Fahrzeug bilden eine Urkunde. Aus diesem Grund gilt es als Urkundenfälschung, wenn du ein Kennzeichen für ein anderes Auto verwendest. In diesem Fall wird nur die Urkundenfälschung bestraft, auch wenn gleichzeitig ein Kennzeichenmissbrauch vorliegt. Es kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren kommen. Ein weiterer bedeutender Begriff ist die sogenannte Urkundenunterdrückung. Diese Straftat wird im § 274 des StGB beschrieben. Sie liegt vor, wenn du das Kennzeichen abhängst oder abklebst, damit es nicht mehr lesbar ist.
Praxisbeispiele
Du kannst einfacher erkennen, was ein Kennzeichenmissbrauch ist, wenn du einige Beispiele kennst. Ein Beispiel ist das Nutzen eines Satzes Nummernschilder für zwei Fahrzeuge. Falls du auf die Idee kommst, so Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuern sparen zu können, solltest du das gleich wieder vergessen. Fällst du mit dieser Methode auf, wirst du in jedem Fall für den Kennzeichenmissbrauch bestraft. Eventuell prüft das Gericht sogar, ob eine Urkundenfälschung vorliegt.
Du darfst auch keine Nummernschilder aus Pappe anfertigen, um sie an einem nicht zugelassenen Auto anzubringen. Das ist auch dann strafbar, wenn das Auto nicht gefahren wird, sondern auf einem Privatgrundstück steht. Falsche Kennzeichen anzubringen ist immer ein Kennzeichenmissbrauch.
Manchmal kannst du dich auch unbewusst des Kennzeichenmissbrauches schuldig machen. Theoretisch ist auch ein verdrecktes Kennzeichen ein Missbrauch, weil der Dreck das Kennzeichen verdecken kann. In der Praxis sollte dieser Umstand aber nur bestraft werden, wenn du durch den Dreck das Kennzeichen absichtlich verdecken wolltest. In jedem Fall solltest du dein Kennzeichen regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls reinigen. Besonders wichtig ist so etwas beispielsweise nach einer Geländefahrt oder wenn es gefroren hat. Sollte es tatsächlich einmal vorkommen, dass dir fälschlicherweise ein Kennzeichenmissbrauch durch ein verdrecktes Kennzeichen unterstellt wird, kannst du einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin hinzuziehen.
Alle Kennzeichen sind mit einer Beleuchtung ausgestattet. Diese soll immer dafür sorgen, dass das Nummernschild gut lesbar ist. Schaltest du diese Beleuchtung aus, gilt das auch als Kennzeichenmissbrauch. Das Ausschalten verhindert das Identifizieren des Fahrzeugs und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Ein weiteres Beispiel für Kennzeichenmissbrauch kann sein, dass das Nummernschild mit einer reflektierenden Folie oder einem entsprechenden Lack überdeckt wird. Das soll verhindern, dass es von Blitzer-Anlagen erfasst wird. Aber auch von dieser Manipulation solltest du absehen, weil es auch als Kennzeichenmissbrauch gilt.
Ein entstempeltes Kennzeichen darf nicht mehr im Straßenverkehr verwendet werden. Das ist auch ein Beispiel von Kennzeichenmissbrauch. Durch ein solches Handeln erweckst du den Eindruck, dass das Fahrzeug noch zugelassen wäre.
Nummernschild personalisieren: Was ist erlaubt?
Viele Menschen wollen ihr Auto personalisieren. Dafür kannst du zum Beispiel spezielle Autofolien oder Sticker verwenden. Grundsätzlich spricht nichts dagegen. Du solltest allerdings darauf achten, dass du die Kennzeichen nicht mit beklebst. Auch ein kleiner überklebter Teil eines Nummernschildes gilt schon als Kennzeichenmissbrauch. Das macht auch deutlich, dass du am amtlichen Kennzeichen nichts ändern darfst. Solltest du bemerken, dass etwas auf dem Nummernschild klebt, musst du es unbedingt sofort entfernen. Das gilt auch dann, wenn dein Auto nur auf einem Privatgrundstück abgestellt ist. Ein Sticker oder Ähnliches kann dazu führen, dass du ein Bußgeld bezahlen musst oder Punkte in Flensburg bekommst. Achte auch immer auf ein sauberes und gut beleuchtetes Nummernschild. Dann solltest du keine Probleme haben.
Es gibt aber eine Möglichkeit, dein Kfz-Kennzeichen zu personalisieren. Dafür musst du bei der Zulassungsbehörde ein Wunschkennzeichen beantragen. Ein solches Wunschkennzeichen kannst du gegen einen Aufpreis erhalten. Du kannst aber nicht jede beliebige Kombination bekommen. Zum einen muss dein Wunschkennzeichen den Richtlinien entsprechen und die Kombination darf bisher nicht vergeben worden sein. Sonst wäre das Kennzeichen nicht mehr eindeutig und klar zuzuordnen. Ein solches Wunschkennzeichen kannst du auch behalten, wenn du dein Auto nach einem Umzug ummelden musst. Das war lange Zeit nicht möglich. Erst seit 2015 kannst du dein Kennzeichen beim Ummelden des Autos behalten. Bis zu diesem Zeitpunkt musstest du dein Wunschkennzeichen neu beantragen, wenn du in einen anderen Kennzeichenbezirk gezogen bist. Seit 2019 kann das Kennzeichen sogar nach einem Halterwechsel gleich bleiben. Bedenke bei einem Wunschkennzeichen auch, dass es der vorgeschriebenen Kennzeichengröße entsprechen muss. Damit ist die Anzahl der Zahlen und Buchstaben beschränkt.
Darüber hinaus gibt es aber auch verbotene Kennzeichen. Das ist in § 8 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. In Deutschland sind zum Beispiel Buchstabenkombinationen verboten, die den Nationalsozialismus verherrlichen. Diese Kombinationen verstoßen gegen die guten Sitten. Dazu gehören die Buchstabenkombinationen NS (Nationalsozialismus), SA (Sturmabteilung), SS (Schutzstaffel), HJ (Hitler-Jugend) oder KZ (Konzentrationslager). Wenn jemand Kennzeichen mit diesen Buchstabenkombinationen prägt oder verwendet, kann er oder sie mit erheblichen Konsequenzen rechnen.
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