Salvatorische Klausel (Schlussbestimmung)

Von Linda 2 November, 2023
4 minutes
salvatorische klausel

In vielen Verträgen findet sich am Ende die sogenannte Salvatorische Klausel. Sie soll die Gültigkeit des Vertrags absichern. Aber was genau besagt die Klausel und warum ist sie überhaupt notwendig?

Was ist die Salvatorische Klausel?

Die Salvatorische Klausel kannst du oft am Ende von Verträgen und AGBs finden. Die Formulierung kann sich dabei von einem Vertrag zum anderen unterschieden. Der grundlegende Sinn und Zweck ist aber immer der gleiche.

Salvatorische Klausel: Definition und Bedeutung

Die Salvatorische Klausel ist nach dem lateinischen Wort „salvatorius“ benannt. Es bedeutet so viel wie „bewahrend“ oder „erhaltend“. Das deutet auch auf den Zweck dieser Klausel hin. Sie ist oft in den Schlussbestimmungen eines Vertrags enthalten.

Rechtliche Grundlagen

Im Normalfall wird ein Vertrag ungültig, wenn einzelne Bestimmungen darin unwirksam sind. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im §139 festgehalten. Dieser lautet: „Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde.“ Diese Regelung kannst du umgehen, wenn du und dein Vertragspartner eine entsprechende Vereinbarung eingehen.

Nutzen und Zweck

Die Salvatorische Klausel hält die Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern schriftlich fest. Sie soll den §139 des BGB aushebeln. Dieser kann dazu führen, dass ganze Verträge nichtig werden und neu aufgesetzt werden müssen. Aus diesem Grund kann die Salvatorische Klausel dir viel Arbeit ersparen. Die Klausel ist auch wichtig, wenn einige Fragen nicht vor dem Vertragsschluss geklärt wurden.

Anwendung der Salvatorischen Klausel

Wenn du eine Salvatorische Klausel in einen Vertrag einbauen möchtest, solltest du zunächst einige Beispiele für die richtige Formulierung und Anwendung ansehen.  In jedem Fall solltest du aber eine Fachperson über deine Ausarbeitung schauen lassen. Das kann ein:e Anwält:in sein.

Mögliche Formulierungen

Die Formulierung der Salvatorische Klausel kann unterschiedlich kompliziert ausfallen. Eine einfache Variante ist zum Beispiel der folgende Text: „Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.“

Dagegen ist das folgende Beispiel für die Klausel etwas komplizierter formuliert: „An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.“

Auch die folgende Formulierung ist eine gute Grundlage für deine Salvatorische Klausel: „Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Inhalte des Vertrages davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.“

Praxisbeispiele

Die Salvatorische Klausel kann in vielen unterschiedlichen Verträgen eingesetzt werden. Das kann zum Beispiel ein Gesellschaftsvertrag sein, ein Geschäftsführervertrag oder eine Geschäftsordnung. Auch in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) kann die Klausel enthalten sein.

Die Salvatorische Klausel im Rahmen der AGB

Die Salvatorische Klausel ist auch oft Bestandteil von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allerdings ist sie in diesem Bereich nicht nötig. Hier gilt der §306 des BGB. Er enthält die folgenden Texte:

(1) „Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.“

(2) „Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.“

(3) „Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.“

Damit ist die Salvatorische Klausel in den AGB nicht nötig.

Gefahren und Nachteile der Salvatorischen Klausel

Die Salvatorische Klausel erscheint auf den ersten Blick praktisch und arbeitssparend. Wenn sie komplett rechtssicher formuliert ist, kann sie das auch sein. Aber es ist nicht immer leicht, den Text perfekt zu gestalten. Die Klausel kann sogar gegen geltendes Recht verstoßen. Das kann dich angreifbar machen. Aus diesem Grund solltest du beim Aufsetzen von Verträgen immer eine:n Anwält:in zurate ziehen. Die Rechtsexpert:innen können dir die Frage beantworten, ob die Klausel in deinem konkreten Fall notwendig und hilfreich ist.

Wann ist die Salvatorische Klausel (un-) zulässig?

Wie bereits beschrieben, ist die Salvatorische Klausel in AGB unnötig. Tatsächlich kann die Formulierung jedoch sogar zu einem Nachteil für dich werden. Verwendest du die Klausel, können dich Wettbewerber:innen abmahnen. Eine solche Abmahnung kann dich mehrere hundert Euro kosten.

Wenn du vorgefertigte Vertragsmuster für viele Verträge verwendest, gelten die Texte auch als AGB. Das kann auch bei vorgefertigten Arbeitsverträgen der Fall sein. In diesem Fall solltest du daher auch auf die Salvatorische Klausel verzichten. Auch bei Mietverträgen handelt es sich meist um bereits festgelegte Verträge. Aus diesem Grund ist die Klausel hier zumindest unwirksam.

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