Fahrradklausel

By Julia Schäfer May 9, 2023
4 minutes

Fahrradfahren ist eine Sportart, die nach wie vor sehr beliebt ist. Dazu gehört auch das Fahren mit E-Bikes und Pedelecs. Gute Räder können einen hohen Wert darstellen. Was aber, wenn es zu einem Schadenfall kommt? Ist es ratsam, eine spezielle Versicherung abzuschließen? Und was versteht man unter der sogenannten Fahrradklausel in der Hausratversicherung?

Fahrradklausel: Was ist das?

Die Fahrradklausel ist eine zusätzliche Vereinbarung innerhalb einer Hausratversicherung. Damit sind Fahrräder auch über den üblichen Rahmen hinaus versichert.

Die Fahrradklausel als Teil der Hausratsversicherung

In jeder Hausratversicherung sind Fahrräder unter bestimmten Bedingungen versichert. Diese übernimmt Schäden durch beispielsweise einen Einbruchdiebstahl. Auch bei Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel oder Leitungswasser haftet die Versicherung. Das Fahrrad muss sich dabei in der Wohnung, Garage oder dem Keller befunden haben. Diese Räume müssen abgeschlossen sein. Es gilt nur als Einbruchdiebstahl, wenn du nicht fahrlässig gehandelt hast. Dann, wenn der Täter oder die Täterin sich gewaltvoll Zutritt verschaffen musste.

Die Fahrradklausel erweitert den Versicherungsschutz. Dann übernimmt die Versicherung auch einen Diebstahl außerhalb der versicherten Räume. Du musst dein Fahrrad aber trotzdem immer ordentlich abschließen. Einige Versicherungen enthalten sogar konkrete Angaben zu den erlaubten Fahrradschlössern. Dazu können Angaben von bestimmten Herstellern gehören oder auch ein Mindestpreis für ein Schloss.

Fahrradversicherung: Wann ist sie sinnvoll?

Es gibt auch spezielle Fahrradversicherungen. Diese machen vor allem bei besonders teuren Rädern Sinn. In diesen Versicherungen kann auch der Verschleiß von einzelnen Teilen enthalten sein. Einige Anbieter schließen in der Versicherung auch den Diebstahl einzelner Fahrradteile mit ein. Auch Unfallschäden können enthalten sein. Vergleiche vor dem Abschluss dieser Sonderversicherung die Bedingungen mit denen in deiner Hausratversicherung und den anderen Anbietern.

Bei Diebstahl: So handelst du richtig

Wenn dein Fahrrad gestohlen wurde, musst du schnell handeln. Auch ist es Pflicht, eine Anzeige gegen Unbekannt zu stellen. Die Anzeigebestätigung musst du bei der Versicherung einreichen. In den meisten Fällen sind weitere Nachweise nötig. Dazu gehört oft der Nachweis, dass du der Eigentümer des Fahrrads bist. Darüber hinaus musst du nachweisen, dass dein Fahrrad ordentlich abgeschlossen war. Das kann zum Beispiel ein Benennen des Fahrradschlosses beinhalten. Erkundige dich am besten bei deinem Versicherungsanbieter, wie die Nachweise genau aussehen sollten.

 

Hier haben wir weitere interessante Themen für dich:

  • Wann gibt es eine Versicherungspflicht?
  • Wer gilt als Unfallgegner?
  • Wer gilt als Unfallverursacher?
  • Was ist ein selbstverschuldeter Unfall?
  • Fahrrad abstellen verboten! Wo darf ich mein Fahrrad parken?
  • Was gilt als Schuldanteil?

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