Fahrradversicherungen – wichtige Vertragsklauseln

Von John Smith 6 März, 2020
4 minutes

Früher waren Fahrräder einfache Fortbewegungsmittel, die es in drei Varianten gab. Das klassische Damen- oder Herrenfahrrad, das Klapprad für Kinder sowie das Rennrad für sportlich Begeisterte. Außer dem Rennrad waren die klassischen Fahrräder günstig in der Anschaffung.

Heute gibt es für jede Nutzungsform das passende Gefährt: Citybikes, Mountainbikes, Trekkingräder, Rennräder, Klappräder für Pendler, Pedelecs, E-Bikes. Alles ein wenig teurer. Wenn diese Räder gestohlen oder beschädigt werden, ist der Schaden für die Besitzer groß. Fahrradversicherungen können hier vor den kapitalsten Schäden schützen.

Vor allem in Großstädten hat sich das Fahrrad zum modernen Fortbewegungsmittel entwickelt. Die Infrastruktur ist gut, es gibt keine Probleme mit Staus, keine Parkplatzprobleme und keine Fahrverbote, wenn man mit dem Rad unterwegs ist.

Mit diesem Trend zum Zweirad sind aber auch die Preise für brauchbare Qualität gestiegen. Standard-Fahrräder sind ab rund 250 Euro zu haben, Pedelecs beginnen bei circa 1.000 Euro, für ein E-Bike werden auch mal über 2.000 Euro und mehr verlangt. Nach oben sind keine Grenzen gesetzt. Wer ein hochwertiges Fahrrad besitzt, das er fast täglich nutzt, möchte es abgesichert wissen.

Hausratversicherung

Jedes Fahrrad kann als Hausrat versichert werden. In der Regel zahlt die Hausratversicherung bei Diebstahl, wenn das Fahrrad im Umkreis der Wohnung oder des Hauses gestohlen wird. Der Bereich sollte abgeschlossen sein (Keller, Garage, Wohnung). Die Alternative ist eine spezielle Fahrradversicherung, die immer mehr Radfahrer abschließen.

Fahrradversicherungen

Wer einen umfangreicheren Schutz sucht, schließt eine Fahrradversicherung ab. Auch hier ist Versicherung nicht gleich Versicherung. Die Konditionen und Beiträge sollten genau verglichen werden. Worauf ist bei Abschluss einer Fahrradversicherung zu achten?

Neuwert, Wiederbeschaffungswert, Zeitwert oder Restwert?

Ebenso wie bei Kfz gibt es die Möglichkeit, eine Teilkasko- oder Vollkasko­versicherung abzuschließen. Wird das Fahrrad zum Beispiel gestohlen, erstattet die Versicherung den Schaden über die Teilkasko-Versicherung. Entweder nach dem Neuwert (Beleg erforderlich) bzw. Wiederbeschaffungswert oder nach dem Zeitwert, also Restwert zum Zeitpunkt des Diebstahls. Hier sollten die Klauseln genau studiert werden. Manche Versicherer erstatten den Neuwert nur für einen bestimmten Zeitraum. Zum Beispiel bis zu drei Jahren. Das Rundum-Sorglos-Paket gibt es mit einer Vollkaskoversicherung. Diese umfasst auch Vandalismus, Materialmängel, Verschleiß und Pannen. Allerdings gilt hier dasselbe wie in der Kfz-Versicherung. Je umfangreicher das Paket, desto höher die Versicherungsprämien.

Sicherheit durch ein Schloss

Speziell an stark frequentierten Plätzen, wie Bahnhöfen, Universitäten, Kinos etc. ist es wichtig, das Fahrrad mit einem Schloss zu sichern. Dieses darf nicht einfach zu überwinden sein. Manche Versicherer geben sogar die Schlösser vor. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass das Schloss mit einem unbeweglichen Gegenstand verbunden ist. So kann das Fahrzeug nicht einfach abtransportiert werden.

Nachtzeitklausel

Diese besagt, dass in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr kein Versicherungsschutz besteht. Eine Ausnahme vom Versicherungsausschluss kann akzeptiert werden, wenn das Fahrrad in diesem Zeitraum genutzt wurde. Daher unbedingt darauf achten, dass ein 24-Stunden-Versicherungsschutz besteht.

Versicherungsobergrenze

Einige Versicherer haben pauschale Deckungssummen bzw. Obergrenzen. Bei teuren Fahrrädern, wie Pedelecs oder E-Bikes muss darauf geachtet werden, dass die Kaufsumme abgedeckt ist. Dasselbe gilt auch für Reparaturen. Hier muss genau geprüft werden, ob es eine Deckelung gibt.

Sowohl der Leistungsumfang als auch die Klauseln können je nach Versicherung stark variieren. Daher ist es wichtig, sich vor dem Abschluss genau mit den Inhalten und Ausschlusskriterien auseinanderzusetzen. Die eierlegende Wollmilchsau gibt es nicht. Jeder muss für sich überlegen, was er braucht und worauf er verzichten kann. Dann steigen die Versicherungsprämien nicht ins Uferlose und für alles, was als notwendig erachtet wird, besteht Versicherungsschutz.

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