Nachtzeitklausel

Von Julia Schäfer 16 August, 2023
4 minutes

Einige Hausratversicherungen beinhalten eine sogenannte Nachtzeitklausel. Sie ist Teil der Fahrradklausel und ergänzt diese. Aber was genau bedeutet diese Klausel? Und was gilt es zu beachten?

Was versteht man unter einer Nachtzeitklausel?

In der Hausratversicherung gibt es eine sogenannte Fahrradklausel. Diese sichert dein Fahrrad auch dann ab, wenn es an einer Straße steht. Es muss aber abgeschlossen sein. Die Nachtzeitklausel begrenzt den Versicherungsschutz für dein Fahrrad. Gibt es diese zusätzliche Klausel in deinem Vertrag, ist dein Fahrrad nachts nur in abgeschlossenen Räumen geschützt. In den meisten Fällen gilt das für den Zeitraum von 22 bis 6 Uhr.

Nachtzeitklausel: Diese Ausnahmen gelten

Es gibt Versicherungen, die die Nachtzeitklausel nicht mehr in die Verträge aufnehmen. Darüber hinaus gilt meist auch eine Ausnahmeregelung. Dann ist das Fahrrad nachts geschützt, wenn du es brauchst. Beispielsweise könntest du den Abend bei Freunden verbringen. Du bist mit dem Fahrrad gekommen und willst nach 22 Uhr auch damit nach Hause fahren. Wird dir das Fahrrad dann gestohlen, übernimmt die Versicherung den Schadenfall. Schau dir am besten schon vor dem Abschluss der Versicherung an, ob diese Ausnahme darin enthalten ist.

Lohnt sich eine Fahrradversicherung?

Wenn du ein besonders teures Fahrrad besitzt, wird der Schutz durch die Hausratversicherung vielleicht nicht ausreichen. Dann kannst du eine spezielle Fahrradversicherung abschließen. Die Hausratversicherung deckt oft nur eine Summe bis zu einem bestimmten Höchstwert ab. Oft liegt dieser Wert nur bei etwa 2.000 Euro. Besondere Fahrräder sind aber oft deutlich mehr wert. Daher solltest du in diesem Fall genau auf die Bedingungen der Versicherung achten. Bei einigen Anbietern von Hausratversicherungen kannst du die Nachtzeitklausel gegen einen zusätzlichen Betrag herausnehmen lassen. Und eine Erhöhung der Versicherungssumme kann eine gute Möglichkeit sein.

Fahrraddiebstahl: So kannst du dich schützen!

Damit der Versicherungsschutz greift, gilt es, dass du auch einige Vorsichtsmaßnahmen durchführst. Bringe dein Fahrrad wenn möglich in einem verschlossenen Keller oder einer verschlossenen Garage unter. Auch ist es ratsam, dir ein gutes Fahrradschloss zu besorgen. Das fest verbaute Rahmenschloss reicht normalerweise nicht aus. Viele Versicherungen legen sogar fest, von welchen Herstellern die Schlösser sein sollten. Andere Anbieter haben Regelungen, dass ein Fahrradschloss einen bestimmten Mindestbetrag kosten muss. Informiere dich am besten direkt beim Abschluss der Versicherung über diese Regelungen.

 

Wir haben noch weitere interessante Themen für dich:

  • Wofür gibt es eine Versicherungspflicht?
  • Wer gilt als Unfallgegner?
  • Wer gilt als Unfallverursacher?
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