Ablehnungsfrist

Von Erik Lehnert 2 August, 2023
3 Minuten
Ablehnungsfrist

Die Ablehnungsfrist gibt es bei allen Versicherungsverträgen. Im Kfz-Versicherungswesen hat sie aber eine spezielle Bedeutung, die wir dir in diesem Beitrag erklären.

Was versteht man unter Ablehnungsfrist?

Der Begriff Ablehnungsfrist ist eigentlich selbsterklärend. Während diesem Zeitraum kann ein Versicherer entscheiden, ob er einen neuen Vertrag annimmt oder ablehnt.

Generell gilt: Wenn du bis zum Ende der Ablehnungsfrist nichts von deinem Versicherungsanbieter gehört hast, hat dieser deinen Versicherungsantrag angenommen. Andernfalls hättest du entweder eine negative Antwort oder ein anderes Angebot erhalten.

Wie lange gilt die Ablehnungsfrist?

Für die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung gilt eine Ablehnungsfrist von 14 Tagen nach Antragstellung. Bei einer Kaskoversicherung hat der Versicherungsanbieter vier Wochen Zeit, um sich für oder gegen einen Vertrag mit dir zu entscheiden. Die vierwöchige Frist gilt auch für Ergänzungsleistungen zur Kfz-Haftpflicht, welche die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht überschreiten. Solche Zusätze sind zum Beispiel die Erweiterung der Deckungssumme, die Mallorca-Police oder der Rabattschutz.

Ablehnungsfrist: Wann darf mich die Kfz-Versicherung ablehnen?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz für jeden Fahrzeughalter obligatorisch. Damit du dieser Pflicht auch nachkommen kannst, unterliegen die Kfz-Haftpflichtversicherungen einem sogenannten Kontrahierungszwang. Dir darf also der obligatorische Versicherungsschutz nicht einfach ohne Weiteres verweigert werden. Das Pflichtversicherungsgesetz führt die folgenden Fälle als gute Gründe für eine Antragsablehnung auf:

  • Örtliche Beschränkungen: Wenn dein gewünschter Versicherungsanbieter in deiner Region nicht tätig ist, dann muss er deinen Antrag nicht annehmen.
  • Sachliche Beschränkungen: Manche Kfz-Versicherungen haben sich auf bestimmte Fahrzeuggruppen spezialisiert. Ein Lkw-Versicherer muss dir keine Police für deinen Pkw ausstellen.
  • Beschränkung auf Personen- oder Berufsgruppen: Es gibt beispielsweise spezielle Versicherungsangebote für Taxifahrer und Taxifahrerinnen oder Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen. Wenn du den entsprechenden Beruf nicht ausübst und dennoch bei dieser Kfz-Versicherung einen Antrag stellst, wird sie diesen ablehnen.
  • Vorversicherung: Wenn du bei derselben Kfz-Versicherung in der Vergangenheit schon einmal versichert warst, kann das ein Grund für eine Ablehnung sein. Insbesondere dann, wenn dir der damalige Vertrag wegen Nichtzahlung der ersten Prämie gekündigt wurde. Oder auch aufgrund von falschen Angaben, arglistiger Täuschung oder Drohung. Auch wenn der frühere Versicherungsvertrag nach einem Schadenfall aufgelöst wurde, muss diese Versicherungsgesellschaft deinen neuen Antrag nicht annehmen.

Übrigens dürfen sich Kfz-Versicherungsanbieter bei einer Kaskoversicherung auch ohne einen der genannten Gründe weigern, einen Vertrag mit dir abzuschließen. Denn anders als die Kfz-Haftpflicht sind die Kfz-Vollkasko und die Kfz-Teilkasko keine Pflichtversicherungen. Für sie besteht folglich kein Kontrahierungszwang.

Überschrittene Ablehnungsfrist? In diesen Fällen muss der Versicherer dich annehmen

Die verkürzte Ablehnungsfrist bei der Kfz-Haftpflichtversicherung sorgt dafür, dass dich bei der Zulassung deines Fahrzeugs keine langen Wartezeiten aufhalten. Die Ablehnungsfrist beginnt dann zu laufen, wenn die Versicherung deinen Antrag auf Versicherungsschutz erhält. Dieses Datum stimmt in der Regel auch mit dem Tag der Antragstellung überein.

Wie weiter oben erwähnt, gilt dein Versicherungsantrag als angenommen, wenn die Ablehnungsfrist verstreicht. Und zwar ohne, dass du vom Versicherungsanbieter einen negativen Bescheid oder ein neues Angebot erhältst.

Doch auch bei einer Ablehnung solltest du gut auf das Datum des Schreibens achten. Denn wenn dieses nicht rechtzeitig aufgesetzt wurde, ist es nicht gültig und der Versicherungsvertrag ist trotzdem zustande gekommen. In diesem Falle kann das Versicherungsunternehmen dir erst wieder zum Ende des Versicherungsjahres oder nach einem regulierten Schadenfall kündigen.

Bildnachweise: Headerbild ©AdobeStock_616694357_crizzystudio.png

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