Familienversicherung

Von Manu 27 September, 2023
4 minutes
Familienversicherung

Wie kann ich mich familienversichern lassen? Der Personenkreis, der Anspruch auf die Familienversicherung hat, ist begrenzt. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung kannst du unter Umständen deinen Ehegatten und deine Kinder ohne Mehrkosten mitversichern. Sowohl die Familienversicherung des Ehepartners als auch die, der Kinder und Enkelkinder betrifft das Einkommen und den Haushaltsstand. Doch wie ist die Voraussetzung der Familienversicherung? Wer kann wann und wie mitversichert werden und worauf musst du achten?

Diese Personen können sich familienversichern

Bei der Familienversicherung kannst du nicht nur deinen Ehepartner mitversichern. Ebenso kannst du deine Kinder und sogar deren Kinder mitversichern. Selbst die Stiefenkelkinder sind nicht ausgenommen. Dafür gibt es aber bestimmte Voraussetzungen, auf die wir später noch genauer eingehen. Für die eigenen Kinder gelten jedoch wiederum spezielle Vorschriften.

Deine Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert. Wenn sie nicht selbst berufstätig sind, dann sind sie bis zum 23. Lebensjahr in der Familienversicherung inbegriffen. Die Ausnahmeregelung gilt bis zum 25. Lebensjahr, wenn sich die Ausbildung deiner Kinder durch eine der folgenden Tätigkeiten unterbrochen hat:

  • Wehrdienst
  • Bundesfreiwilligendienst
  • Jugendfreiwilligendienst
  • Entwicklungshelfer
  • freiwilliges ökologisches Jahr

In diesen Fällen zählen deine Kinder auch noch bis zu einem Jahr nach dem 25. Lebensjahr zu der Familienversicherung. Dies funktioniert aber nur dann, wenn sie sich aufgrund der Unterbrechung noch in Ausbildung oder im Studium befinden.

Ein Personenkreis wurde bisher noch gar nicht berücksichtigt. Daher lautet die Frage: Kann ein Rentner seine Frau mitversichern? Ja, das kann passieren, sofern die Bemessungsgrenze der Einkünfte beachtet wird. Besagte Grenze ist ein essenzielles Mittel bei der Berechnung der Familienversicherung. Doch wie hoch ist diese Grenze eigentlich und wo greift sie noch?

Voraussetzungen für die Familienversicherung

Die Altersgrenzen der Kinder in der Familienversicherung kennst du nun, doch es kommt noch auf mehr an. Die Einkommensgrenze der Familienversicherung 2023 spielt ebenso eine Rolle. Hier kommt der Paragraf 18 SGB IV ins Spiel. Dieser besagt, dass das Gesamteinkommen nicht 1/7 der sogenannten monatlichen Bezugsgröße übersteigen darf.

Was ist jedoch die Bezugsgröße und was zählt zum Gesamteinkommen?

Die Bezugsgröße richtet sich nach der durchschnittlichen Auszahlung der gesetzlichen Renten. Da diese immer wieder angepasst werden, ändert sich demnach die Bezugsgröße immer wieder. 2023 liegt diese Grenze bei 485 Euro.

Das zu berücksichtigende Gesamteinkommen definiert sich in Paragraf 16 SGB IV und bezieht sich auf das Einkommenssteuergesetz. Zu dem Gesamteinkommen zählen:

  • Einkünfte aus Berufstätigkeit
  • Einkünfte aus Mieten und Pachten
  • Einkünfte aus Aktienfonds und Dividenden (Kapitaleinkünfte)

Es gilt jedoch, bei Berufstätigkeit und Mieteinkünften einen Freibetrag anzurechnen. Du kennst ihn vielleicht schon aus dem Bereich der Steuererklärungen. Dieser Betrag wird als Werbungskosten bezeichnet. Er liegt jährlich bei einem ledigen Arbeitnehmer bei pauschal 1.230 Euro. Bei Kapitaleinkünften liegt dieser Betrag bei 1.000 Euro für Alleinstehende. Gemeinsam veranlagte Ehepartner verfügen bei Kapitaleinkünften über einen Betrag von 2.000 Euro.

Übrigens gilt dieselbe Regelung der Familienversicherung für deine Enkelkinder. Diese sind in dem Fall jedoch nur inbegriffen, wenn sie bei dir wohnen. Zudem musst du hauptsächlich für sie aufkommen. Das heißt, dass du mehr als die Hälfte des Unterhalts für diese Kinder aufbringst. Nur wenn diese Voraussetzungen des Unterhalts vorliegen, dann können auch deine Stiefenkelkinder mitversichert werden. Weitere Informationen hierzu findest du in der Mindestunterhaltsverordnung.

Familienversicherung

Familienversicherung bei Rente und Selbstständigkeit

Bei Rentnern und Selbstständigen ist die Sachlage noch mal eine andere. Bei den ausgezahlten Renten werden keine Werbekosten angerechnet. Zudem muss die Einkommensgrenze der Familienversicherung beim selbstständigen Ehepartner genau geprüft werden. Diese ergibt sich aus dem Einkommensteuerbescheid. Da dieser jedoch immer verzögert gesendet wird, ist die Prüfung nicht leicht. Er muss immer direkt der Krankenkasse vorgelegt werden. Das ist von fundamentaler Wichtigkeit, damit die Krankenkasse im Schadenfall immer direkt reagieren kann. Zu der gesetzlichen Krankenkasse gibt es übrigens noch ein Gegenbeispiel.

Du hast bestimmt schon davon gehört, dass man sich ab einem bestimmten Einkommen privat versichern muss. Die private Familienversicherung ist hier noch einmal ganz anders als die gesetzlich geregelte. Die Familienversicherung hier muss für jedes Mitglied extra abgeschlossen werden. Das heißt, dass jedes Mitglied einen separaten Beitrag bei der Krankenkasse kostet.

Hier endet die Familienversicherung für dich

Zum Abschluss fassen wir für dich zusammen, bis wann die Familienversicherung allgemeingültig ist. Wir führen dir abermals alle Ausschlussgründe kompakt auf, um dir einen anschaulichen Überblick zu verschaffen. Die Versicherung endet in folgenden Fällen:

  • wenn du über 18 bist und die Beitragsgrenze übersteigst
  • wenn du generell die Beitragsgrenze übersteigst, egal, ob als Rentner, Ehepartner, Kind oder Enkelkind
  • wenn du über 26 Jahre alt bist
  • wenn du als Enkelkind nicht im Haus deiner Großeltern wohnst
  • wenn du als Enkelkind bei deinen Großeltern wohnst, aber nicht über die Hälfte von ihnen unterhalten wirst
  • wenn du als Selbstständiger nachweislich durch den Einkommensteuerbescheid die Beitragsgrenze übersteigst

In all diesen genannten Fällen scheidest du aus der Familienversicherung aus und dein Versicherungsschutz endet an dieser Stelle. Beachte zudem das bereits Erwähnte zur privaten Krankenversicherung: Hier muss jedes Mitglied separat durch einen eigenen Versicherungsvertrag abgesichert werden. Das heißt, dass die Familienversicherung bei einem privaten Träger im klassischen Sinne nicht möglich ist.

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