Abhandenkommen: Definition, Erklärung & Rechtslage

Der neue Fotoapparat ist unauffindbar? Dein Handy ist verloren oder geklaut? Du bist sogar ausgeraubt worden? Juristisch gesehen spricht man in diesen Fällen von einem „Abhandenkommen“. Wie es dabei versicherungstechnisch aussieht, erfährst du hier.
Abhandenkommen: Was bedeutet das?
Im Juristendeutsch spricht man von einem „Abhandenkommen“, wenn der Eigentümer oder die Eigentümerin einer Sache den Besitz dieser Sache auf unfreiwilliger Basis verloren hat. Laut Paragraf 935 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bedeutet „unfreiwillig“ dabei nicht nur, dass der Verlust gegen den Willen des Eigentümers geschehen ist, sondern auch, wenn er keinen Willen zur Aufgabe des Besitzes hatte.
Ins normale Deutsch übersetzt heißt das: Ist ein Gegenstand plötzlich verschwunden, ist er abhandengekommen. Vielleicht, weil du ihn verloren hast. Vielleicht aber auch, weil er dir gestohlen wurde.
Das übernimmt die Sachversicherung
Um die Frage zu beantworten, welchen Versicherungsschutz eine Sachversicherung bietet, musst du zunächst wissen, was diese genau beinhaltet.
Denn „die eine“ Sachversicherung gibt es nicht. Vielmehr bezeichnet man damit verschiedene Versicherungen, die Schäden an Sachen absichern. Teilweise sind diese freiwillig, in einigen Fällen besteht jedoch auch eine Versicherungspflicht. Das ist zum Beispiel bei einer Kfz-Versicherung der Fall. Zu den freiwilligen Absicherungen zählen zum Beispiel die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung.
Liegt nun ein Abhandenkommen vor, kommt es darauf an, was verloren gegangen oder gestohlen wurde.
- So zahlt beispielsweise die Teilkaskoversicherung den Diebstahl deines Wagens.
- Wird deine teure Fotoausrüstung gestohlen, kann beispielsweise die Kameraversicherung für den Verlust einspringen.
- Und wurde bei dir zu Hause ein Einbruchdiebstahl begangen und deine Münzsammlung ist weg, ist die Hausratversicherung oder die Wertsachenversicherung dafür zuständig.
- Du hast ein Segel- oder ein Paddelboot? Dann ist dafür eine Segelbootversicherung.
Bevor du einen Vertrag unterschreibst, ist es wichtig, den Unterschied zwischen Hausrat- und Gegenstandsversicherung zu kennen und zu wissen, was darüber versichert ist.
Das übernimmt die Haftpflichtversicherung
Normalerweise stufen Haftpflichtversicherungen Schäden durch Abhandenkommen zwar als Sachschäden ein, leisten in diesem Fall jedoch meistens nicht. Nur vereinzelt bieten Unternehmen auch Tarife an, in denen das anders ist.
Abhandenkommen: So kannst du dich schützen
Grundsätzlich schützt du dich gegen das Abhandenkommen von Sachen natürlich, indem du sie entsprechend sicherst.
Das heißt, dass du auf deine Kamera und dein Smartphone aufpasst und es nirgends einfach liegen lässt.
Deine Wohnung sollte immer abgeschlossen sein, wenn sich niemand darin aufhält. Und auch dein E-Bike muss sicher aufbewahrt werden oder abgeschlossen sein, wenn du es nicht benutzt.
Damit du im Schadenfall nicht auf den Kosten sitzt, gibt es einige sinnvolle Versicherungen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Reparaturkostenversicherung
- Elektrogeräteversicherung
- Geräteversicherung
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