Fahren ohne Versicherungsschutz: Alles zu Strafe und Folgen

Wer in Deutschland ein Auto, motorisiertes Zweirad oder Lkw über die Straßen bewegt, muss eine Versicherung besitzen. So stellt der Gesetzgeber sicher, dass die Betroffenen im Schadenfall ihre Entschädigung erhalten.
Um das Fahren ohne Versicherungsschutz zu unterbinden, hat der Gesetzgeber klare Regelungen und sehr hohe Strafen vorgesehen. Wie diese genau aussehen, was unter “Fahren ohne Versicherungsschutz” fällt und warum eine Versicherung so wichtig ist, erfährst du hier!
Fahren ohne Versicherungsschutz: Warum ist das verboten?
Autos, Motorräder, Lkws und andere Fahrzeuge sind aus unserem Alltag nicht wegzudenken. Gleichzeitig sind sie jedoch auch potenziell gefährliche Objekte und können anderen Menschen schwerste körperliche Schäden zufügen oder sogar das Leben kosten. Auch die reinen Vermögensschäden, die wir mit unserem Auto produzieren können, sind enorm!
Wer einen Unfall verursacht, haftet generell für die Schäden, die anderen Personen dadurch entstanden sind. Privatpersonen können die hohen Summen, die etwa für die medizinische Versorgung eines Unfallopfers anfallen, unmöglich aus eigener Tasche bezahlen. Deswegen muss hier eine Versicherung einspringen, um die Kosten der Geschädigten zu übernehmen. Ein Fahren ohne Versicherungsschutz ist verboten, da nur so die Betroffenen garantiert entschädigt werden können.
Deine Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt dabei die Schäden (genauer gesagt: Personen-, Sach- und Vermögensschäden), die du anderen Verkehrsteilnehmern bei einem Unfall zufügst. Eine Kfz-Vollkaskoversicherung oder Teilkasko kommt zusätzlich für die Kosten auf, die dir selbst entstehen, wenn du einen Unfall verursachst. Da sie freiwillig sind, fällt ihr Fehlen nicht unter “Fahren ohne Versicherungsschutz” – eine Haftpflichtversicherung bildet jedoch das absolute Minimum und ist immer erforderlich!
Um die Risiken durch Fahrzeuge weiter einzuschränken, ist auch ein Fahren ohne allgemeine Betriebserlaubnis untersagt. Sie erlischt vor allem bei unerlaubten Änderungen am Fahrzeug. Solche Änderungen fallen meistens spätestens im Rahmen der Hauptuntersuchung auf. Damit kann der Gesetzgeber sicherstellen, dass alle Autos den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Fahren ohne Versicherungsschutz: Das sagt das Gesetz
Dass Fahren ohne Versicherungsschutz verboten ist, steht im “Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter:innen”. Grundlage ist die Ansicht des Gesetzgebers, dass schon die Inbetriebnahme von Fahrzeugen ein enormes Risiko darstellt. Im Falle eines Unfalls kann es zu unschätzbaren finanziellen Schäden kommen. Diese Kosten kann die verantwortliche Person in der Regel nicht – oder zumindest nicht schnell genug – begleichen.
Um die Verschuldung der Verkehrsteilnehmenden zu vermeiden und die Entschädigung von Unfallopfern zu garantieren, gibt es eine Versicherungspflicht. Gleichzeitig wird das Fahren ohne Versicherungsschutz unter Strafe gestellt. Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist daher nicht zu empfehlen!
Was legt das Gesetz noch fest?
Das Pflichtversicherungsgesetz für Fahrzeughalter:innen legt außerdem genau fest, welche Art von Versicherung das jeweilige Fahrzeug benötigt. Zusätzlich werden die Anforderungen an die Versicherer genau beschrieben. Das hat einige Vorteile für die Verkehrsteilnehmer:innen: Da ein Fahren ohne Versicherungsschutz hohe Strafen nach sich zieht, könnten die Versicherungsanbieter auch überzogene Preise für ihre Versicherungen verlangen. Hier greift das Pflichtversicherungsgesetz jedoch ein und begrenzt Preise.
Ab wann fahre ich ohne Versicherungsschutz?
Der Straftatbestand gegen das Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter:innen liegt immer dann vor, wenn sich ein Auto ohne Versicherung auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Parkplätzen befindet.
Es ist auch illegal ein abgemeldetes Fahrzeug auf einer öffentlichen Fläche abzustellen. Ist ein fahrbereites Fahrzeug auf einem privaten Gelände abgestellt, muss ebenfalls eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen! Ein nicht versichertes Fahrzeug musst du daher nicht nur abmelden, sondern stilllegen.
Fahrzeughalter:innen müssen besonders beim Wechsel von Versicherungen und dem An- und Abmelden von Fahrzeugen darauf achtgeben, nicht versehentlich ohne Versicherung Auto zu fahren. Oft kann es dabei nämlich zu kurzen “Lücken” im Versicherungsschutz kommen – der Gesetzgeber kennt hier aber kein Pardon!
Auch das Verleihen von Fahrzeugen kann eine heikle Angelegenheit sein: Zwar haftet in erster Linie die oder der Fahrer:in für das Fahren ohne Versicherungsschutz, aber auch die/der Fahrzeughalter:in müssen unter Umständen haften. Immerhin sind sie für die Versicherung des Autos verantwortlich.
Übrigens: Unser Beitrag über berechtige Fahrer:innen erklärt ausführlich, wie du weitere Fahrer deiner Versicherung mitteilst und was passiert, wenn ein unberechtigte:r Fahrer:in in einen Unfall verwickelt ist.

Das kann beim Fahren ohne Versicherungsschutz passieren
Ein Fahrzeug benötigt eine gültige Zulassung, Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz. Für das Fahren ohne Zulassung ist die Strafe, laut Bußgeldkatalog in der Regel “nur” ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Doch beim Fahren ohne Versicherungsschutz werden andere Saiten aufgezogen!
Fahren ohne Versicherungsschutz hat als Strafe kein Bußgeld, sondern ein waschechtes Strafverfahren zur Folge! Es kann in einer hohen Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe resultieren. Für Fahranfänger:innen verlängert sich zusätzlich die Probezeit um zwei Jahre und sie müssen ein Aufbauseminar absolvieren.
Woher weiß der Gesetzgeber von unversicherten Fahrer:innen?
Spätestens im Rahmen einer Polizeikontrolle fällt das Fahren ohne Versicherungsschutz auf. Da es sich um eine Straftat handelt, ist ein Weiterfahren im Anschluss undenkbar.
Das Fahren ohne Versicherungsschutz wird dann jedoch nicht nur ab der Verkehrskontrolle offensichtlich: Bereits bei der Zulassung muss der Fahrzeugeigentümer:innen der Nachweis über den Versicherungsschutz durch eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erbringen. Die Versicherungsunternehmen melden auch einen erloschenen Versicherungsschutz (zum Beispiel, wenn du deine Beiträge zu lange nicht gezahlt hast oder du deine Versicherung kündigst) an die zuständigen Behörden.
Somit ist jederzeit nachvollziehbar, wann dein Fahrzeug versichert war – und wann nicht. Wirst du beim Fahren ohne Versicherungsschutz erwischt, können die Behörden das Ausmaß der Straftat daher sehr genau bestimmen und deine Strafe entsprechend anpassen.
Das sind die Strafen fürs Fahren ohne Versicherungsschutz
Fahren ohne Versicherungsschutz führt eine Strafe nach sich, die sich gewaschen hat! Hier ist, laut Pflichtversicherungsgesetz, eine Haftstrafe von 6 Monaten oder eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen vorgesehen. Ein Vermerk in Flensburg oder ein Fahrverbot kann dir zusätzlich als sogenannte “Nebenstrafen” drohen.
Weist dir die Gegenseite Vorsatz nach, fällt die Strafe noch deutlich höher aus: Die Freiheitsstrafe steigt auf ein Jahr und die Geldstrafe nimmt ebenfalls dramatisch zu. Bist du gleichzeitig die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter, musst du mit dem Entzug deines Fahrzeuges rechnen.
Besonders, wenn es zu einem Unfall oder einer starken Gefährdung kam, unterscheidet der Gesetzgeber zwischen vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten. Letzteres resultiert in der Regel in einem geringeren Strafmaß von 6 Monaten Haft oder 180 Tagessätzen Geldstrafen.
Unwissenheit schütz vor Strafe nicht
Wie immer in der deutschen Rechtsprechung schütz Unwissenheit nicht vor einer Strafe. Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat, auch, wenn du dir des Vergehens nicht bewusst warst. Daher solltest du vor allem beim Wechsel von Versicherungen genau darauf achten, nicht versehentlich ohne Versicherung Auto zu fahren!
Obwohl du durch Unwissenheit keinesfalls der Strafe ganz entgehen kannst, spielt sie vor Gericht eventuell eine Rolle: Eine Person, die nicht volle Kenntnis über einen Straftatbestand hatte, kann generell nicht vorsätzlich handeln. Hier kann es also zu einem erheblichen Unterschied im Strafmaß kommen.
Fahren ohne Versicherungsschutz: Wenn ein Unfall passiert
Der absolute Super-GAU: Auto ohne Versicherung fahren und es kommt zu einem Unfall. Die Konsequenzen sind erheblich und unterteilen sich in zwei verschiedene Felder: Strafrecht und Schadensersatzansprüche.
Im Schadenfall ist der Unfallverursachende für die Begleichung der Kosten verantwortlich. Normalerweise würde hier das Versicherungsunternehmen einspringen und die gewaltigen Summen übernehmen. Hast du vorher keine Versicherung abgeschlossen, ist das logischerweise nicht möglich. Die verantwortliche Person muss die Rechnung daher selbst tragen und sich dafür fast immer hoch verschulden.
Gleichzeitig leitet die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren ein. Es resultiert meist in einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten oder einer saftigen Geldstrafe. Im Fall vorsätzlichen Handelns, kann sich das Strafmaß verdoppeln. Zusätzliche Strafen, wie etwa ein Fahrverbot, werden ebenfalls häufig verhangen.
Wer haftet bei einem solchen Unfall?
Kommt es zu einem Unfall durch Fahren ohne Versicherungsschutz, haftet zuerst die verantwortliche Fahrer:in. Auch du als Fahrzeughalter:in oder musst Verantwortung übernehmen, wenn du dein Auto ohne bestehende Versicherung verliehen haben.
Ist die fahrende Person nicht durch die bestehende Autoversicherung abgesichert und es kommt zum Unfall, wird die Versicherung des/der Fahrzeugeigentümer:in den Schaden dennoch abwickeln. Es wird jedoch im Anschluss eine Vertragsstrafe verhängen, da gegen die Regelungen des Versicherungsvertrags verstoßen wurde. Dieser Fall kann zum Beispiel eintreten, wenn du das Auto an ein:e Fahrer:in verliehen hast, der ein im Vertrag vorgegebenes Mindestalter noch nicht erreicht hat.
Hast du als Unfallverursacher:in keinen Versicherungsschutz und du kannst diese die hohen Kosten in der Regel nicht oder zumindest nicht zeitnah begleichen. Um den Geschädigten dennoch zu ihrem Recht zu verhelfen, kann die Verkehrsopferhilfe e.V. des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Kosten übernehmen. An deiner Haftung ändert sich grundsätzlich dennoch nichts
Fahren ohne Versicherungsschutz: Das gilt für Mofa und Co.
Die Versicherungspflicht gilt grundsätzlich für alle motorisierten Fahrzeuge im Straßenverkehr. Darunter fallen auch Mofas, Kleinkrafträder und sogar einige Elektroroller. Fahren ohne Versicherungsschutz führt dabei zu den gleichen, hohen Strafen, unabhängig von der Art des Fahrzeugs!
Wirst du ohne Versicherungsschutz auf einem Mofa, Roller, Quad etc. erwischt, muss also ebenfalls mit Haftstrafe oder hohen Geldstrafen rechnen. Auch bei nicht-zulassungspflichtigen Rollern und Mopeds mit weniger als 50 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum brauchst du eine Haftpflichtversicherung, obwohl sie keine Zulassung benötigen. Du erhältst dann von deiner Versicherung ein sogenanntes Versicherungskennzeichen. Dieses ist für ein Jahr gültig, dann musst du es erneuern.
Die Kosten der Haftpflichtversicherung hängt vom Gefahrenpotenzial eines Fahrzeugs ab. Da du mit einem Mofa deutlich weniger Risiko für andere Verkehrsteilnehmende darstellst, werden auch niedrigere Beträge erhoben. Auto- oder Lkw-Fahrende müssen hingegen deutlich tiefer in die Tasche greifen, um ihr Gefährt zu versichern!
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