Der Bußgeldkatalog fürs Fahrrad: Sanktionen für Radfahrer:innen
Der neue Bußgeldkatalog 2024 hält nicht nur alle Strafen für Fahrzeugfahrer:innen bereit. Auch als Fahrradfahrer:in musst du dich an die Straßenverkehrsordnung halten. Von der richtigen Fahrradbeleuchtung über die Promillegrenze beim Fahrrad bis hin zu Bereichen, auf denen das Fahrradfahren verboten ist, gibt es viele unterschiedliche Regelungen, die du dringend beachten solltest, um ein Bußgeld im Falle eines Verstoßes zu vermeiden.
Bußgeldkatalog Fahrrad: Das musst du wissen!
Natürlich müssen sich auch Radfahrende an die Verkehrsregeln halten. Dabei ist vielen Fahrradfahrer:innen jedoch gar nicht wirklich bekannt, dass es einen Bußgeldkatalog eigens nur fürs Fahrrad gibt. In diesem werden Bußgelder und Strafen für Radfahrer festgehalten, die gegen StVO bzw. StVZO verstoßen haben. Die Strafen wurden im Jahr 2020 nochmal erneuert. Dadurch möchte die Politik die Sicherheit im Straßenverkehr nochmals erhöhen und dafür sorgen, dass auch Fahrradfahrer:innen die Regeln befolgen.
Vor allen in großen Städten ist zu beobachten, dass viele Gefahren durch unachtsame Radfahrer:innen entstehen, da einzelne Fahrradfahrer:innen die Regeln nicht beachten und sich dementsprechend falsch verhalten. Ob nun spezielle Verkehrsschilder für Fahrrad-Fahrende komplett missachtet werden, das Fahren auch dem Gehweg anstatt der Fahrradstraße oder zu lautes Musikhören, die Verstöße sind weitreichend.
Dabei kann jeder Verstoß sogar einen Bußgeldbescheid mit sich bringen. Des Weiteren solltest du wissen, dass es im Falle eines Unfalls zu Einschränkungen beim Versicherungsschutz kommen könnte.
Welche Konsequenzen hat ein Regelverstoß als Fahrradfahrer:in?
Im Bußgeldkatalog werden nicht alle Ordnungswidrigkeiten von Radfahrern aufgelistet. Während alle anderen Verkehrsverstöße, bei denen für PKW-Fahrende ein Bußgeld in Höhe von mindestens 55 Euro fällig wird, zahlen Radfahrer:innen sowie Fußgänger:innen den halben Regelsatz. Aus diesem Grund wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Das hat zur Folge, dass für Radfahrer:innen ein Verwarngeld von 15 Euro anfällt, solange im Bußgeldkatalog nichts anderes steht.
Beim Fahren auf dem Gehweg mit dem Fahrrad kann es allerdings teuer werden. Hier liegt das Bußgeld bei 55 Euro und wenn es nun zu einem Unfall kommt, liegt die Strafe sogar bei 100 Euro. Der Bundesrat war der Meinung, dass bei diesem Verhalten eine vergleichbare Gefährdung wie beim Falschparken mit Kraftfahrzeugen vorliegt.
Das Fahren unter Alkohol gehört nicht zu den Ordnungswidrigkeiten. Wer betrunken Rad fährt, begeht eine Straftat, was dazu führen kann, dass es zu einer Anklage kommt. Dir kann in diesem Fall die Fahrerlaubnis entzogen werden auch Radfahrverbote werden nicht selten ausgesprochen.
Verschiedene Verstöße und Bußgelder in der Übersicht
- Radweg nicht benutzt – 20 Euro Bußgeld und bei Behinderung anderer 25 Euro. Bei Gefährdung anderer 30 Euro und bei Unfallfolge 35 Euro.
- Nicht zulässige Richtung auf dem Radweg befahren, obwohl es eine zulässige Alternative gab; kostet dich ebenso 20 Euro Bußgeld und sogar 25 Euro bei Behinderung anderer. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 30 Euro und bei Unfallfolge 35 Euro.
- Wenn du den linksseitigen Radweg vorschriftswidrig benutzt hast, liegt das Bußgeld bereits bei 55 Euro, bei Behinderung anderer bei 70, bei Gefährdung bei 80 Euro und bei Unfallfolge sogar 100 Euro.
- Beim Überfahren einer roten Ampel musst du mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Hast Du andere damit gefährdet kostet dich dieser Verstoß 100 Euro und wenn nun ein Unfall entstanden ist, liegt die Strafe bei 120 Euro. Zudem bekommst du einen Punkt in Flensburg.
- Verbotswidrige Parken auf Rad- und Gehwegen liegt zwischen 50 und 55 Euro.
- Bei rechtswidriger Nutzung von elektronischen Geräten, wie zum Beispiel dem Smartphone während des Radfahrens, musst du 55 Euro Strafe zahlen.
Wichtig: Bevor Du das Bußgeldverfahren einfach so hinnimmst, solltest Du den Bußgeldbescheid prüfen und wirklich sicher gehen, dass du diesen Verstoß auch wirklich begangen hast.
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Verkehrstaugliches Fahrrad: So muss es ausgestattet sein!
Es gibt neben dem Verhalten auf der Straße noch viele weitere Dinge, die Du beachten muss, somit auch dein Fahrrad und dessen Ausstattung. Es muss also verkehrstauglich und damit für den Straßenverkehr zugelassen sein. Entspricht zum Beispiel deine Klingel nicht den Vorschriften, musst du bereits 15 Euro Bußgeld zahlen, bei einer nicht vorhandenen oder nicht funktionsfähigen Beleuchtung sind pauschal 20 Euro fällig, wobei das Bußgeld bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer:innen auf 25 Euro ansteigt und bei Unfallverursachung auf 35 Euro.
Wichtig: Auch wenn es natürlich ärgerlich ist, wenn aufgrund eines Defekts ein Bußgeld fällig wird, sind diese Regeln vor allem zu deinem Schutz sowie zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer:innen festgelegt worden. Achte also beim Losfahren immer darauf, dass dein Fahrrad voll funktionstüchtig ist.
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