Unfallverursacher
Du bist Unfallverursacher? Das ist jetzt wichtig!
Ein Unfall ist immer ein Schock für alle Beteiligten. Aber besonders als Unfallverursacher ist es nicht einfach, die Ruhe zu bewahren. Die wichtigste Regel: niemals Fahrerflucht begehen!
Bei jedem Unfall, in den du verwickelt oder Zeuge bist, musst du zuerst den Unfallort sichern, dich um Verletzte kümmern, ggf. die Polizei verständigen und den Unfallhergang dokumentieren. Wenn du besonnen unsere Checkliste durchgehst, kannst du schlimmeres verhindern. Erst wenn der Unfallort gesichert ist, solltest du dich verantwortungsbewusst der Schadensregulierung widmen.
Als ob Unfallverursacher zu sein nicht schon stressig genug ist, kommt hier auch noch die finanzielle Verantwortung dazu. Mit unserer Reparaturkostenversicherung sorgen wir dafür, dass du bei sonstigen Schäden am Auto nicht finanziell belastet wirst.
Unfall – Was tun?
Mit dieser Checkliste vergisst du nichts und sorgst für einen reibungslosen Ablauf der Schadensregulierung.
Sichere den Unfallort ab
Zuerst betätigst du die Warnblinkanlage, ziehst dann die Warnweste an und stellst das Warndreieck in etwa 100 Meter Entfernung auf.
Falls es sich nur um geringe Schäden handelt, ist es wichtig, dass der Unfallort möglichst schnell geräumt wird. Bei einem größeren Unfall ist darauf zu achten, dass niemand wichtige Spuren beseitigt. Das heißt, dass die Autos stehen bleiben, wo sie sind, bis die Polizei den Unfall aufgenommen hat.
Kümmere dich um Verletzte
Dazu wählst du die 110 oder 112. Wichtig sind dann die folgenden Informationen:
- Wer meldet? Hier ist die Angabe von Namen und Standort wichtig.
- Wo ist der Unfall passiert?
- Was ist passiert?
- Wie viele Autos sind beteiligt, wie viele Personen sind verletzt?
- Wer ist verletzt?
Informiere die Polizei
Handelt es sich um einen kleineren Blechschaden, muss die Polizei nicht hinzukommen. Aber natürlich ist es auch nicht verboten, sie zu rufen. Bei einem größeren Schadenfall, verletzten Personen oder unklarer Schuld musst du die Polizei aber auf jeden Fall informieren.
Dokumentiere den Unfallhergang
- Für die Dokumentation solltest du dir von allen Beteiligten die Ausweispapiere zeigen lassen und die Namen samt Anschrift aufschreiben.
- Auch die Kennzeichen der Fahrzeuge, die am Unfall beteiligt sind, solltest du notieren.
- Außerdem gehören zur Dokumentation noch die Informationen zur Versicherung und die Versicherungsnummer.
- Sollte der Fahrer nicht der Fahrzeughalter sein, benötigst du noch den Namen und die Anschrift des Halters. Diese Daten findest du im Fahrzeugschein der Geschädigten.
- Außerdem solltest du dir die genaue Unfallzeit und den Unfallort
- Enorm wichtig sind Fotos vom Unfallort und Schäden an den Fahrzeugen sowie eine Skizze zum Unfallhergang. Die Bedeutung detaillierter Fotos solltest du nie unterschätzen und lieber ein paar mehr als zu wenige machen.
- Nicht vergessen darfst du die Namen und Anschriften von Unfallzeugen, falls es welche gibt.
- Alle diese Informationen gehören dann in den Unfallbericht.
Wer zahlt den Schaden des Unfallverursachers?
Kommt es zu Personenschäden, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten. Auch Schmerzensgeld als Entschädigung ist möglich. Zu beachten ist, dass nur die Geschädigten Anspruch darauf haben und nicht der Unfallverursacher. Kommt dieser selber zu Schaden, zahlt dessen Krankenkasse.
Die Schäden an den Fahrzeugen der Unfallgegner ersetzt komplett die Versicherung des Unfallverursachers, wenn dieser allein schuldig ist. Im Falle einer Teilschuld am Unfall – wenn auch andere Beteiligte einen Schuldanteil tragen – zahlt die Versicherung die entsprechenden Anteile.
Hat der Unfallverursacher grob fahrlässig gehandelt, kann der Versicherungsschutz unter Umständen begrenzt sein. Dies kann zum Beispiel bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss passieren.
Achtung: Die Haftpflicht zahlt nicht bei Schäden am eigenen Fahrzeug!
Oft vergessen Versicherte, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung nur die Schäden am Wagen des Unfallgegners zahlt. Die Schäden am eigenen Auto übernimmt sie nicht. Falls aber dem Unfallbeteiligten eine Mitschuld zugesprochen wird, ist dessen Kfz-Versicherung für deinen Schaden zuständig. Ansonsten hilft dir allein eine Kaskoversicherung weiter.
Mit diesen Konsequenzen musst du als Unfallverursacher rechnen
Was passiert, wenn man einen Unfall verursacht? Die Konsequenzen sind selbstverständlich vom jeweiligen Unfallhergang abhängig und können daher variieren.
Ist der Unfall nur aufgrund einer Unachtsamkeit geschehen und niemand ist verletzt? Dann musst du als Verursacher – oder deine Haftpflicht – den Geschädigten den Schaden ersetzen.
Hast du einen Unfall mit einem kleinen Schaden verursacht, weil du beispielsweise die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten, Alkohol getrunken oder mit deinem Handy hantiert hast? Dann erwartet dich als Unfallverursacher ein Bußgeld oder Verwarngeld, eine Kürzung oder Ablehnung des Schadens in der Kaskoversicherung ist ebenso möglich. Außerdem können je nach Höhe des Bußgeldes zusätzlich Punkte in Flensburg die Folge sein.
Zu den häufigsten Unfallursachen zählen die folgenden Vorkommnisse
Das Handy am Steuer sorgt schnell für eine Ablenkung, die dann einen Unfall verursachen kann. Die Folge ist für dich als Unfallverursacher dann ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro. Hinzu kommt ein Monat Fahrverbot sowie 2 Punkte in Flensburg. Außerdem besteht das Risiko, dass die Versicherung die Schadensregulierung ablehnen und/oder kürzen kann.
Alkohol am Steuer kann bereits ab 0,3 Promille als Straftat gelten und ebenfalls die Versicherungsleistungen einschränken. Für den Unfallverursacher oder die Unfallverursacherin beträgt die Strafe hier mindestens 500 Euro und zusätzlich gibt es einen Monat Fahrverbot.
Falls du deinen Führerschein auf Probe hast, kann es zu Verwarngeld, Bußgeld, Führerscheinentzug sowie Punkten in Flensburg kommen. Allerdings kann dich auch eine Probezeitverlängerung oder Nachschulung erwarten.
Kommt es beim Fahren ohne Führerschein zu einem Unfall, hast du sogar zwei Straftaten begangen. Hier sind eine Strafe sowie eine Forderung der Haftpflichtversicherung in Höhe von bis zu 5000 Euro zu erwarten, die dem Halter in Regress genommen werden kann. Aber auch eine Freiheitsstrafe und Schadensersatzforderungen sind möglich.
Hat dein Auto zum Zeitpunkt des selbstverschuldeten Unfalls keinen TÜV mehr, zahlt dennoch die Kfz-Versicherung. Einschränkungen kann es jedoch geben, wenn ein Gutachter feststellt, dass dein Auto technisch nicht in Ordnung war. Auch hier kann dir der Versicherer bis zu 5000 Euro in Regress einfordern.
Woran viele bei Unfällen oft nicht denken, ist dass Gegenstände im Auto ebenfalls Schaden nehmen können. Unsere Gegenstandversicherung schützt deine persönlichen Wertsachen vor den Folgen eines Unfalls.
Unfallverursacher: Was, wenn es zum Schlimmsten kommt?
Kommt es bei einem Unfall zur fahrlässigen Körperverletzung: Dann hat dies eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe zur Folge. Bei einer fahrlässigen Tötung kann die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre betragen oder es gibt eine hohe Geldstrafe. Hinzu kommen jeweils 3 Punkte in Flensburg.
Niemals Fahrerflucht begehen!
Wenn man sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt und so Fahrerflucht begeht, muss man nicht nur mit Geldstrafen und Punkten rechnen. Es kann auch ein Fahrverbot von mindestens 6 Monaten verhängt werden. Außerdem droht der Verlust der Kaskoversicherung und ein Regress bei der Haftpflicht von bis zu 5000 Euro.
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