Sachbeschädigung: Wer zahlt?

Von Julia Schäfer 11 Oktober, 2023
4 minutes

Im Leben gibt es immer wieder Situationen, in denen Gegenstände zu Bruch gehen oder anderweitig beschädigt werden. Oft ist dann schnell von Sachbeschädigung die Rede, wenn das Eigentum anderer Menschen betroffen ist. Im rechtlichen Sinne ist aber nur unter bestimmten Bedingungen von einer Sachbeschädigung auszugehen. In diesem Artikel erfährst du alles, was du zum Thema Sachbeschädigung wissen musst.

Was gilt als Sachbeschädigung?

Damit eine Sachbeschädigung im rechtlichen Sinne vorliegt, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Die Grundlage legt der Paragraf 303 des Strafgesetzbuchs (§ 303 StGB). Dieser besagt, dass eine Sachbeschädigung immer dann vorliegt, wenn eine Person eine fremde Sache rechtswidrig beschädigt oder zerstört.

Dieser kurze Satz macht deutlich, dass für eine Sachbeschädigung drei grundlegende Anforderungen erfüllt sein müssen:

  1. Zunächst einmal muss der Schaden an einer Sache entstanden sein. Im deutschen Rechtssystem fallen unter diesen Begriff alle körperlichen Gegenstände. Der Wert und die Größe sind nicht wichtig. Neben leblosen Objekten zählen rechtlich auch Tiere als Sachen.
  2. Die beschädigte Sache darf nicht dir selbst gehören. Es muss sich also um fremdes Eigentum handeln.
  3. Die Sache muss beschädigt, zerstört oder in ihrer Substanz verletzt worden sein. Dazu gehören auch dauerhafte Veränderungen des Erscheinungsbildes einer Sache. Aus diesem Grund gilt ein Graffiti auch als Sachbeschädigung, sodass auch das Besprühen von Wänden strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Im Umkehrschluss musst du keine Konsequenzen befürchten, wenn du eine Häuserwand mit Plakaten beklebst.

Gut zu wissen: Eine rechtliche Sachbeschädigung liegt dann vor, wenn Täter:innen die Tat vorsätzlich begangen haben. Dabei muss der beschädigte Gegenstand einer anderen Person gehören.

Eine Gegenstandsversicherung kann eine wertvolle Absicherung bieten, insbesondere wenn es um Schäden durch Sachbeschädigung geht. Gemäß § 303 StGB liegt eine Sachbeschädigung vor, wenn eine fremde Sache rechtswidrig beschädigt oder zerstört wird. In solchen Fällen, sei es durch Vandalismus oder Diebstahl, kann eine Gegenstandsversicherung einspringen, um finanzielle Verluste zu decken.

Diese Versicherung greift, wenn persönlicher Besitz, sei es elektronische Geräte, Schmuck oder andere Wertgegenstände, beschädigt oder gestohlen wird.

Es gibt verschiedene Formen der Sachbeschädigung:

  • fahrlässige Sachbeschädigung
  • geringfügige Sachbeschädigung
  • versuchte Sachbeschädigung
  • gemeinschädliche Sachbeschädigung
  • mutwillige Sachbeschädigung durch Kinder

Aber was unterscheidet diese Begriffe und welche rechtlichen Auswirkungen haben die Tatbestände?

Fahrlässige Sachbeschädigung

Eine fahrlässige Sachbeschädigung ist eine Tat, die nicht mit Vorsatz erfolgt. Ein Beispiel ist ein Ball, der beim Fußballspielen zweier Kinder in ein Fenster geflogen ist. Das Fenster müssen die Kinder beziehungsweise ihre Eltern zwar ersetzen, die Beschädigung selbst wird aber nicht strafrechtlich verfolgt. Stattdessen greift hier das Zivilrecht.

Geringfügige Sachbeschädigung

Eine geringfügige Sachbeschädigung bemisst sich an der Höhe des entstandenen Schadens. Dieser muss unterhalb von 50 Euro liegen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer „Geringwertigkeit“. Es kommt auch vor, dass ein laufendes Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Meist musst du dann nur noch eine kleine Geldbuße zahlen.

Versuchte Sachbeschädigung

Auch der Versuch einer Sachbeschädigung ist eine strafbare Tat (§ 303, Absatz 3 des Strafgesetzbuches). Generell wird eine versuchte Sachbeschädigung milder bestraft als eine tatsächlich durchgeführte Tat.

Gemeinschädliche Sachbeschädigung

Auch die Beschädigung von öffentlichem Eigentum ist eine Form der Sachbeschädigung, die eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen kann. Man bezeichnet sie auch als gemeinschädliche Sachbeschädigung. Beispiele für diese Art der Sachbeschädigung sind beispielsweise Zerstörungen von Naturdenkmälern. Dafür kann ein Gericht eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe verhängen.

Mutwillige Sachbeschädigung durch Kinder

Es gibt spezielle Arten der Straffähigkeit, die bei einer Sachbeschädigung durch ein Kind gelten:

  • Ist das Kind jünger als sieben Jahre, gilt es als deliktunfähig. Das ist in Paragraf 828 des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt.
  • Ab sieben Jahren können Kinder für Schäden haften. Dabei wird allerdings ihre individuelle Einsichtsfähigkeit in die Entscheidung einbezogen. Ein Kind muss in der Lage sein, die verübte Sachbeschädigung zu verstehen und zu vermeiden. Ein siebenjähriges Kind ist meist in der Lage zu verstehen, dass es zum Beispiel ein Auto nicht zerkratzen sollte. Bei einem fünfjährigen Kind ist diese Einsicht meist noch nicht gegeben.
  • Erst ab 14 Jahren beginnt die Strafmündigkeit. Kinder müssen auch zivilrechtlich nicht für den Schaden aufkommen. Als Elternteil musst du nur dann haften, wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt hast.

Welche Strafen drohen?

Eine Sachbeschädigung zieht stets eine Strafe nach sich. Dabei sieht das Gesetz entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Im Einzelfall hängt das Strafmaß von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die folgenden Punkte:

  • Welches Alter hat der Täter oder die Täterin?
  • Gibt es Vorstrafen? Sind sie einschlägig?
  • Wie hoch ist der angerichtete Schaden? Wurde er schon beglichen?
  • Hat der Täter oder die Täterin die Tat gestanden? Hat er oder sie Reue gezeigt?

Jeder dieser Faktoren spielt bei der Festlegung der Strafe eine Rolle. Besonders wichtig ist das Alter. Erst ab 14 Jahren ist ein Jugendlicher strafmündig. Bis zu einem Alter von 17 Jahren wird die Sachbeschädigung nach dem Jugendstrafrecht beurteilt. Dieses sieht Erziehungsmaßregeln statt Strafen vor. Das können zum Beispiel Sozialstunden sein.

Bei einem Alter zwischen 18 und 20 Jahren wird individuell entschieden, welches Strafrecht zur Anwendung kommt. Ab einem Alter von 21 Jahren wird ein Täter oder eine Täterin nach dem Strafrecht beurteilt.

Wirst du als Erwachsener zum ersten Mal nach dem Strafrecht beurteilt, erhältst du meist nur eine Geldstrafe. Dabei richtet sich die Höhe der Strafe nach deinem Einkommen.

Gibt es für dich schon Vorstrafen wegen Sachbeschädigung, musst du mit einer Bewährungsstrafe oder einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung rechnen. Bist du sogar schon auf Bewährung, wirst du sehr sicher mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung aus der Verhandlung gehen. Natürlich hängen die genauen Strafen immer von den einzelnen Umständen ab und lassen sich nicht hundertprozentig vorhersagen.

Aber nicht jede Sachbeschädigung ist auch strafbar. Es gibt bestimmte Umstände, die eine solche Beschädigung nicht rechtswidrig machen. Dazu gehört vor allem ein Handeln aus Notwehr oder einem Notstand. So bleibt das Einschlagen einer Autoscheibe straffrei, wenn es das Leben eines Tieres retten sollte.

Was kannst du gegen den Vorwurf der Sachbeschädigung unternehmen?

Falls du eine Anzeige wegen Sachbeschädigung erhalten hast, hast du das Recht auf eine Anhörung. Dazu erhältst du in der Regel einen Anhörungsbogen von der örtlichen Polizeibehörde. In diesem Dokument kannst du dich zu den Vorwürfen äußern. In einigen Fällen kannst du dich auch in einem vor Ort bei der Polizei äußern. Dazu erhältst du einen Termin.

Du solltest dich in einem solchen Fall immer von einem erfahrenen Anwalt oder einer erfahrenen Anwältin beraten lassen. Diese Fachperson kann dich dann auch in einem Gerichtsverfahren vertreten. Am besten nimmst du schon vor den ersten Gesprächen mit der Polizei Kontakt zu einem Anwalt/ einer Anwältin auf. Das Ausfüllen des Anhörungsbogens solltest du ebenfalls nicht alleine angehen.

Als Beschuldigter oder Beschuldigte hast du immer das Recht zu schweigen. Den Termin bei der Polizei musst du auch nicht wahrnehmen. Dein Verteidiger oder deine Verteidigerin kann bei der Polizei Akteneinsicht verlangen. Anschließend kann er oder sie dich beraten, welche Schritte du gehen solltest.

Wann verjährt Sachbeschädigung?

Die Verjährung der Sachbeschädigung wird über den Paragrafen 778 des Strafgesetzbuchs geregelt. Dieser Abschnitt des Gesetzbuchs legt die Fristen für alle Straftaten fest. Die Zeiträume werden anhand der möglichen Freiheitsstrafen festgesetzt.

Auf eine Sachbeschädigung kann eine Freiheitstrafe von bis zu zwei Jahren folgen. Damit fallen diese Straftaten in die Kategorie von Straftaten, die bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe nach sich ziehen können. Für alle diese Straftaten gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren.

Sachbeschädigung melden

Wenn du einen Täter oder eine Täterin bei einer Sachbeschädigung erwischst, solltest du die Person nicht direkt konfrontieren. Sie könnte aggressiv oder sogar bewaffnet sein. Stattdessen solltest du dich in Sicherheit bringen und die Polizei kontaktieren. Handle schnell, dann ist die Chance groß, die Verantwortlichen zu finden und zur Rechenschaft zu ziehen.

Falls du eine Sachbeschädigung erst später entdeckst, solltest du ebenfalls zeitnah die Polizei informieren. Bis die Polizei eingetroffen ist, solltest du nichts verändern. Du kannst den Schaden aber fotografieren oder filmen und so genau dokumentieren. Warte für alles Weitere die Dokumentation durch die Polizei ab. Die Beamten werden dir bei weiteren Schritten helfen. Zerstörte Gegenstände solltest du fürs Erste aufbewahren. Nur bei einer Verschmutzung durch Farben solltest du direkt nach der Dokumentation handeln. Frische Farben lassen sich besser entfernen als ausgehärtete.

Die Schadensmeldung bei der Polizei ist nicht nur für eine Verhandlung wichtig. Auch die Versicherung braucht diese Dokumentation. Inzwischen gibt es auch die Möglichkeit, solche Meldungen über das Internet abzugeben. Dafür gibt es sogenannte Online-Wachen.

Zusätzlich zur Schadensmeldung musst du auch einen Strafantrag stellen. Das liegt daran, dass Sachbeschädigung ein so genanntes Antragsdelikt ist. Bei diesen Straftaten ist der Strafantrag die Voraussetzung für die Verfolgung der Tat. Im Gegensatz dazu werden die sogenannten Offizialdelikte auch ohne einen Strafantrag verfolgt. Bei einem Strafantrag musst du deine persönlichen Daten angeben. Diesen Antrag musst du innerhalb von drei Monaten stellen. Im Zweifelsfall wirst du bei der Schadensmeldung von der Polizei über die nächsten Schritte informiert. Die Beamten wissen, welche Straftaten zu den Antragsdelikten gehören. Falls du eine Versicherung hast, die für Sachbeschädigung und Vandalismus am Auto zahlt, solltest du auch dort eine Meldung abgeben.

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