Ordnungswidrigkeit

Von Julia Schäfer 31 März, 2023
4 minutes
Ordnungswidrigkeit

Du hast dich nicht ganz an die vorgeschriebene Geschwindigkeit gehalten? Oder dich einmal kurz ins Halteverbot gestellt? Du weißt, dass das eigentlich nicht erlaubt ist. Mit solchen Übertretungen der Regeln aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) begehst du im Normalfall eine Ordnungswidrigkeit. Aber was ist eine Ordnungswidrigkeit genau? Machst du dich damit schon strafbar? Mit welchen Folgen musst du rechnen? Und darfst du selbst jemanden anzeigen, der das Gesetz in geringem Maße übertritt?

Im Folgenden informieren wir dich über alles rund um Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. So weißt du am Ende, welche Verhaltensweisen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Wir sagen dir, ob und wie du dich gegen ein Bußgeld oder einen Eintrag ins Fahreignungssystem wehren kannst. Und du erfährst, wie lange du warten musst, bis dein Vergehen verjährt ist.

Wann liegt eine Ordnungswidrigkeit vor?

In § 49 der StVO ist ausführlich aufgeführt, wann du als Teilnehmer:in im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begehst. Grundsätzlich kannst du davon ausgehen, dass es sich dabei immer um “leichte“ Gesetzesverstöße handelt. So ist es zum Beispiel eine Ordnungswidrigkeit, hast du in einer Garage ein parkendes Auto angefahren. Weitere Fälle sind zum Beispiel, wenn du

  • dich ins Park- oder Halteverbot stellst
  • den erforderlichen Abstand zum Vordermann nicht einhältst
  • ohne Führerschein und Fahrzeugpapier unterwegs bist
  • eine rote Ampel überfährst, ohne Dritte zu gefährden oder einen Unfall herbeizuführen

Die allgemeinen Vorschriften zu den einzelnen Tatbeständen findest du im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). In der Regel ziehen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr eine oder mehrere von drei Konsequenzen nach sich.

  • Dabei kann es sich um eine Geldbuße bzw. Vertragsstrafe handeln
  • Auch der Eintrag von Punkten im Fahreignungssystem des Kraftfahrtbundesamtes ist möglich. Dieses hat vor einigen Jahren das bekannte zentrale Flensburger Verkehrsregister abgelöst.
  • Möglicherweise erhältst du auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten oder musst sogar deinen Führerschein abgeben. Die genauen Sanktionen wiederum findest du im aktuellen Bußgeldkatalog.

Straftat und Ordnungswidrigkeit: Das sind die Unterschiede

Was genau aber ist der Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat? Rein formal ist das Ordnungswidrigkeitenrecht dem Strafrecht überaus ähnlich. Doch bei genauerem Hinsehen gibt es deutliche Abweichungen.

Unter einer Straftat versteht man im Vergleich ein deutlich schwereres Vergehen. Beispiele für Straftaten sind zum Beispiel:

  • Raub
  • Verleumdung und Nachrede
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Urkundenfälschung und Betrug
  • Brandstiftung
  • Nötigung
  • Bestechung

Während eine Ordnungswidrigkeit meist lediglich ein Bußgeldverfahren nach sich zieht, wird bei einer Straftat ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Neben einer Geldstrafe können die Richter:innen dabei auch auf Freiheitsentzug bestehen. Das gilt sogar für das Vortäuschen einer Straftat – so zum Beispiel bei einer fiktiven Unfallflucht. Daran erkennst du noch einmal den großen Kontrast zwischen einem geringen Vergehen und einem Verhalten mit krimineller Energie.

Hinweis: Auch Vandalismus und Autodiebstahl sind als Delikte im Straßenverkehr weit verbreitet. Beide Tatbestände sind im Strafgesetzbuch aufgeführt.

Auch eine Geldstrafe und eine Geldbuße werden nicht mit der gleichen Intention verhängt. Eine Geldbuße für Ordnungswidrigkeiten soll weniger als Strafe, sondern mehr als Weckruf verstanden werden. Denn gemäß § 1 StVO bist du als Teilnehmer:in im Straßenverkehr zur Rücksichtnahme verpflichtet. Die Geldbuße soll dich daran erinnern, künftig umsichtig zu handeln und dich stets an das Gesetz zu halten.

Die Geldstrafe findet ihre Anwendung hingegen im Strafrecht. Durch diese soll eine Straftat sanktioniert werden.

Die Höhe des Bußgeldes richtet sich im Strafrecht nach dem begangenen Tatbestand. Kannst du dein Bußgeld aus finanziellen Gründen nicht begleichen, droht dir in Ausnahmefällen eine sogenannte Erzwingungshaft. Sie wird äußerst selten und stets als letztes Mittel nach erfolgloser Eintreibung des Bußgeldes verhängt.

Das Bußgeld musst du langfristig allerdings dennoch bezahlen. Anders im Strafrecht: Wird eine Ersatzfreiheitsstrafe für eine nicht beglichene Geldstrafe angeordnet, entfällt diese mit der Haftstrafe. Mit deinem Freiheitsentzug zahlst du diese sozusagen ab. Hier ist auch eine Aufteilung möglich: Leistest du einen Teil der Gesamtsumme, verkürzt sich deine Haftstrafe. Von einem Führerscheinentzug oder Punkten in Flensburg kannst du dich hingegen niemals „freikaufen“.

Wirst du einer Straftat für schuldig befunden, erhältst du einen Eintrag ins Bundeszentralregister und giltst damit als vorbestraft. Eine Eintragung ins Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes erfolgt erst bei Bußgeldern ab 60 Euro. Abhängig vom Vorfall werden die Eintragungen nach einer bestimmten Anzahl an Jahren automatisch wieder gelöscht.

Gegenüber dem Strafrecht wird bei Ordnungswidrigkeiten zudem nicht zwischen Täterschaft und Teilnahme unterschieden. Eine Mitschuld am Falschparken als Beifahrer:in oder eine Teilschuld am Überfahren einer roten Ampel ist daher nicht möglich.

Und das war noch immer nicht alles. Vielleicht liegt die gravierendste Differenz in der Verpflichtung der zuständigen Behörden zur Verfolgung des rechtswidrigen Verhaltens. Denn bei Ordnungswidrigkeiten greift das sogenannte Opportunitätsprinzip. Anders ausgedrückt, steht die Tatverfolgung im Ermessen der Verkehrspolizei. Wenn du Glück hast, kommst du mit einer mündlichen Verwarnung davon. Beim Legalitätsprinzip im Strafrecht hingegen muss die Strafverfolgungsbehörde bei Kenntnis einer Straftat ein Ermittlungsverfahren einleiten. Verdichten sich im Laufe des Strafprozesses die Verdachtsmomente gegen die Angeklagten, muss Anklage erhoben werden.

Hinweis: In Einzelfällen kann es mit demselben Tatbestand eine Überschneidung von Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht geben. Nach dem Grundsatz des § 21 OWiG ist hierbei immer das Strafrecht einschlägig. Wurde ein rechtskräftiges Urteil gesprochen, ist keine weitere Verfolgung als Ordnungswidrigkeit möglich.

Ordnungswidrigkeit: Diese Bußgelder drohen

Wie hoch eine Geldbuße bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ausfallen kann, wird für jeden einzelnen Tatbestand im Bußgeldkatalog definiert. Die Spanne ist weit und reicht von Kleinbeträgen wie fünf Euro bis zu Summen von mehr als 1.000 Euro. Neben einer Geldbuße können die bereits angesprochenen Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder in schwerwiegenden Fällen ein Führerscheinentzug anberaumt werden. Haftstrafen sind im Ordnungswidrigkeitengesetz abgesehen von der erwähnten Erzwingungshaft nicht vorgesehen.

Bislang haben wir den Unterschied noch nicht gezogen, doch es gibt ihn. Nimmst du es mit der Fachsprache genau, ist ein niedriges Bußgeld nämlich eigentlich nur ein Verwarnungsgeld. Die Grenze liegt hier bei 60 Euro. Zahlst du innerhalb einer Woche das angesetzte Verwarngeld, vermeidest du ein kostspieliges und zeitaufwendiges Bußgeldverfahren. Kannst du nicht zahlen, wird das Bußgeldverfahren eingeleitet. Auf den Punkt gebracht heißt das, dass eine Ordnungswidrigkeit wie folgt geahndet werden kann:

  • bloße Verwarnung
  • Verhängung eines Verwarnungsgeldes
  • Einleitung eines Bußgeldverfahrens inklusive Fahrverbot oder Eintrag in das Bundesverkehrsregister

Hinsichtlich der möglicherweise verhängten Punkte ist der Aufbau der Bußgeldtabelle nachvollziehbar und transparent. Abhängig vom Verstoß bekommst du einen, zwei oder drei Punkte. Für drei Punkte muss dir ein sicherheitsgefährdendes Verhalten nachgewiesen werden. Dieses ist beispielsweise einschlägig bei einer unterlassenen Hilfeleistung. Oder wenn du dich unerlaubt vom Unfallort entfernst.

Bei insgesamt drei Punkten musst du nur mit einer Vormerkung rechnen. Hast du vier bis fünf Punkte angesammelt, erhältst du zusätzlich eine Ermahnung mit Einzelheiten zum Fahreignungssystem. Sechs und sieben Punkten folgen eine Verwarnung sowie Informationen zum Fahreignungsseminar. Mit Erreichen von acht Punkten zur selben Zeit droht dir der Führerscheinentzug.

Im Folgenden haben wir dir einige besonders häufige Verkehrsverstöße herausgesucht, die als Ordnungswidrigkeit im Bußgeldkatalog geahndet werden. So bekommst du eine Vorstellung davon, welches rechtswidrige Verhalten aktuell welche Konsequenzen hat.

  • Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 26 bis 30 km/h: 208,50 Euro, ein Monat Fahrverbot. Tipp: Du hast das Recht, das Beweisfoto der Ordnungswidrigkeit einzusehen
  • einfacher Rotlichtverstoß: 90 Euro, ein Punkt im Fahreignungsregister
  • mit der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 200 Euro, zwei Punkte bei Kraftfahrtbundesamt und ein Monat Fahrverbot
  • Falsches Parken oder Halten: von zehn bis 110 Euro. In schwerwiegenden Fällen können auch hier Punkte verhängt werden. Hierzu zählt ein unzulässiges Halten auf Fahrradwegen mit Sachbeschädigung
  • Zu geringer Sicherheitsabstand bei einer Geschwindigkeit von bis zu 80 km/h: 25 bis 25 Euro
  • Mobiltelefon am Ohr hinter dem Steuer: 100 Euro, ein Punkt
  • Nichtbeachtung der Winterreifenpflicht: 60 Euro
  • Kinder nicht ausreichend gesichert: 60 Euro
  • TÜV-Plakette seit über acht Monaten erneuerungspflichtig: 60 Euro
  • fehlendes Kennzeichen: 60 Euro
  • einfacher Auffahrunfall: 70 Euro (Hinweis: In Einzelfällen spricht man bei einem Auffahrunfall allen Beteiligten ein Schuldanteil zu.)
  • einfacher Vorfahrtsverstoß: 70 Euro
  • Fußgänger-Gefährdung im Fußgängerbereich: 60 Euro. Tipp: Du hast eine/n Fußgänger:in angefahren? Was jetzt? Wir sagen es dir.

Alkoholdelikte kommen so häufig vor, dass der Bußgeldkatalog Alkohol von 2023 zahlreiche Konsequenzen zeigt. Mit etwas Glück zahlst du „nur“ 250 Euro. Möglich sind aber auch 1.500 Euro Vertragsstrafe sowie der Entzug deines Führerscheins.

Hinweis zur Ordnungswidrigkeit „Parken und Halten“: Oft werden die Begriffe im Alltag synonym verwendet. Doch es gibt einen Unterschied zwischen Halten und Parken:

Bringst du dein Fahrzeug für weniger als drei Minuten an einer Stelle zum Stehen, dann hältst du. Beim Parken stellst du deinen Wagen für eine unbestimmte Zeit längerer Dauer ab.  Nicht immer weisen dich entsprechende Schilder auf ein Halte- oder Parkverbot hin. Schau nochmal in deine Bögen zur Theorieprüfung. Denn du solltest auswendig wissen, dass du dein Auto unter anderem an Bahnübergängen oder direkt vor dem Zebrastreifen nicht  abstellen darfst.

Das Verfahren: von der behördlichen Entscheidung bis zur Vollstreckung

Nach § 47 Absatz 1 OWiG liegt die Entscheidung zur Verfolgung und Ahndung einer Ordnungswidrigkeit im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Verwaltungsbehörde. Die Gründe dafür können sachlicher Natur sein, aber auch eine besonders geringe Schuld und fehlendes öffentliches Interesse. Als sachlicher Grund gilt beispielsweise eine so komplizierte Aufklärung des Sachverhalts, dass sie einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde. Und fährst du nach dem Titelgewinn der deutschen Nationalmannschaft hupend durch die Stadt, darf die Polizei ebenfalls ein Auge zudrücken. Auch mildere Mittel wie eine Belehrung mit einer Bußgeldandrohung für eine erneute Regelüberschreitung rechtfertigen den Verzicht auf eine sofortige Ahndung.

Kommt es zu einer Verfolgung des Delikts, sieht man wegen seines geringen Unrechtsgehalts dennoch von einem gerichtlichen Strafverfahren ab. Damit werden die Verfahren beschleunigt und die Justizbehörden entlastet. Dennoch gelten für ein Bußgeldverfahren gemäß § 46 Abs. 1 OWiG ohne anderweitige Bestimmungen die allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren.

Das Verfahren zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten besteht aus einem Bußgeld- und einem Gerichtsverfahren. Verknüpft werden sie durch das sogenannte Zwischenverfahren, in dem die Entscheidung über ein gerichtliches Hauptverfahren fällt.

Bußgeldverfahren nach § 65 OWiG

Ein Bußgeldverfahren strebt zunächst die  zuständige Verwaltungsbehörde an. In Ausnahmefällen können dies auch Staatsanwaltschaften oder Gerichte sein. Sie werden im Auftrag der Stadt oder Gemeinde tätig und übergeben die Ermittlung an die lokale Polizei.

Diese leitet daraufhin ein Vorverfahren ein und überprüft im Rahmen der §§ 53 bis 64 OWiG den vorliegenden Sachverhalt. Während dieses Vorverfahrens hast du keinen Rechtsanspruch auf Informationen. Am Ende der Überprüfung aller vorliegenden Beweismittel kann das Verfahren eingestellt oder eine Verwarnung ausgesprochen und damit beendet werden.

Hinweis: Die Verwaltungsbehörde darf bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren Beweismittel beschlagnahmen, Räumlichkeiten durchsuchen oder Blutproben entnehmen. Gravierende Eingriffe wie vorläufige Festnahmen sind bei Ordnungswidrigkeiten hingegen nicht gestattet.

Eine Verfahrenseinstellung ist nach § 47 Abs. 2 OWiG auch noch möglich, hat sich bereits ein Gericht mit dem Fall befasst.

Zwischenverfahren

Entscheidet die Ermittlungsbehörde auf eine Weiterverfolgung, erlässt sie einen Bußgeldbescheid gegen dich. Dabei bietet dir ein schriftlicher Fragebogen zum Tathergang die Möglichkeit einer Anhörung zur Ordnungswidrigkeit. Du erhältst damit das Recht, dich innerhalb von zwei Wochen zum Vorwurf zu äußern oder Widerspruch einzulegen. Du darfst aber auch schweigen, denn niemand muss sich selbst belasten. Den Anhörungsbogen musst du dennoch in der vorgegebenen Frist zurücksenden. Details zu Form und Inhalt eines Bußgeldbescheids sind in § 66 OWiG geregelt.

In der Regel geht der Anhörungsbogen innerhalb von vier, spätestens nach zwölf Wochen an Halter:innen des betroffenen Fahrzeuges. Möglicherweise weiß die Behörde aufgrund eines Fotos oder anderer Hinweise, dass dir zwar der Wagen gehört, du aber nicht gefahren bist. Anstatt eines Anhörungsbogens erhältst du einen Zeugenfragebogen. Auch hier steht dir ein Zeugnisverweigerungsrecht zu.

Hinweis: Wirst du als Zeug:in vor Gericht geladen, steht dir nach § 59 OWiG ebenso wie Sachverständigen, Dolmetschern oder anderen indirekt beteiligter Personen eine Entschädigung zu.

Erhebst du Einspruch und gibt die Behörde ihm statt, zieht diese den Bußgeldbescheid zurück. Damit wäre das Verfahren gegen dich beendet. In der Regel allerdings übergibt sie deinen Fall an die Staatsanwaltschaft. Diese überprüft ihrerseits die dargelegten Umstände. Zumeist schließt sie sich der Ansicht der Ermittlungsbehörde an und eröffnet ein Hauptverfahren.

Gerichtsverfahren

Dein Verfahren landet grundsätzlich beim örtlichen Amtsgericht, in Einzelfällen führt dieses das übergeordnete Oberlandesgericht durch. Zumeist setzt das Gericht einen Termin zur Hauptverhandlung an. Am Ende ergeht das Urteil mit einem Freispruch oder einer Verurteilung. In der Praxis selten, aber möglich ist nach § 72 Abs. 1 OWiG ist ein einfacher Gerichtsbeschluss ohne Verhandlung. Das Recht zu einer Stellungnahme bleibt dir dabei selbstverständlich dennoch erhalten.

Verlierst du den Prozess, bleibt dir als letztes Rechtsmittel die Rechtsbeschwerde. Sie wird nach den Vorschriften über die Revision durchgeführt. Du hast einen Monat Zeit, den Antrag auf eine Überprüfung durch die nächsthöhere Gerichtsinstanz zu stellen.

Hinweis: Du darfst auch selbst eine Ordnungswidrigkeit anzeigen. Dafür musst du das zuständige Ordnungsamt schriftlich über den Vorfall unterrichten. So zum Beispiel, wenn du siehst, dass eine unfallverursachende Person den Schaden nicht meldet. Im Internet erhältst du ein vorgefertigtes Formular zum Ausfüllen aller relevanten Informationen.

Fristen und Verjährung

Die Verjährungsfrist beginnt mit der Beendigung einer Ordnungswidrigkeit oder mit Eintritt ihres Erfolges. Sobald sie abgelaufen ist, darf die Rechtsübertretung nicht mehr verfolgt und geahndet werden.

Die Verjährungsfrist bestimmt sich anhand der Geldsumme, die gegen dich verhängt wird. Sie beträgt bei

  • bis zu 1000 Euro sechs Monate (§ 31 Abs. 2 Nr. 4 OWiG)
  • ab 1000 Euro drei Jahre

In Fällen des § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) beträgt die Frist nur drei Monate – dazu kommen wir später noch. Bei einem strafrechtlich relevanten Versicherungsbetrug allerdings musst du fünf Jahre warten. Hier siehst du nochmals den Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat.

Nach § 33 Abs. 1 und 3 OWiG kann die Verjährungsfrist gehemmt werden. Mögliche Unterbrechungsgründe sind

  • Ermittlungsmaßnahmen wie Vernehmungen
  • vorläufige Einstellungen bei unbekanntem Wohnsitz der Beschuldigten
  • Erlass eines Bußgeldbescheides

Kosten

Neben der Geldbuße für deine begangene Ordnungswidrigkeit musst du noch eine Verwaltungsgebühr für den Bußgeldbescheid entrichten. Bei Fristversäumung der Bezahlung entstehen weitere Mahnkosten und Auslagen. Wehrst du dich mit Erfolg gegen deinen Bescheid, musst du keine Kosten tragen. Sie werden von der Staatskasse übernommen.

Tipp: Möchtest du dich anwaltlich beraten und unterstützen lassen, kann dir der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung helfen. Du kannst sie sogar auf den Bereich Straßenverkehr beschränken. So musst du auch hier keine großen Rechnungen fürchten.

Das gilt im Ausland

Werfen wir einen Blick über die Landesgrenzen.

In Österreich gibt es analog zum deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht verschiedene Gesetze, die sogenannte Verwaltungsübertretungen regeln. Zu ihnen zählen das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 sowie gezielte Straftatbestände in verschiedenen Spezialgesetzen.

In der Schweiz regelt das Bundesgesetz das Verwaltungsstrafrecht. Hier zählt jede Übertretung einer Rechtsvorschrift als Ordnungswidrigkeit, die explizit in Einzelgesetzen als Ordnungswidrigkeit eingetragen ist. Als Folge können Ordnungsbussen verhängt werden. Anstiftung und Gehilfenschaft werden nicht verfolgt.

Hinweis: Seit 2005 gilt das EU-Vollstreckungsabkommen. Du solltest also auch in keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union gegen die dort geltenden Verkehrsregeln verstoßen. Denn die Ordnungswidrigkeit kann in Deutschland weiter verfolgt werden. Dabei sind die Konsequenzen des betreffenden ausländischen Bußgeldkatalogs für dich als Straßenverkehrsteilnehmer einschlägig.

Verjährung von Ordnungswidrigkeiten laut Straßenverkehrsrecht
Mit einer Verfolgungsverjährung von Ordnungswidrigkeiten soll dem Gerechtigkeitsempfinden der Betroffenen entsprochen werden. Zudem treten mit der Zeit Erinnerungslücken und Beweisschwierigkeiten auf.

Kommen wir noch einmal zum § 24 StVG: Wir haben ihn ja bereits angesprochen. Hier wird die Verjährungsfrist ausnahmsweise nicht durch das Ordnungswidrigkeitengesetz, sondern durch das Straßenverkehrsgesetz geregelt. Danach verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten bereits nach drei Monaten, wurde kein Bußgeldbescheid gegen dich verhängt oder eine öffentliche Klage erhoben.

Im Fahreignungsregister gespeichert werden ausschließlich rechtskräftige Vergehen. Darunter fallen alle Ordnungswidrigkeiten, die mindestens 60 Euro Bußgeld nach sich ziehen oder eine Gefahr für die allgemeine Verkehrssicherheit begründet haben. In diesen Fällen erhältst du je nach Schwere des Delikts mindestens einen Punkt im Fahreignungsregister.

  • Die Verjährung eines einzelnen Punktes für eine einfache Ordnungswidrigkeit beträgt zweieinhalb Jahre.
  • Punkte für schwere Ordnungswidrigkeiten erlischen automatisch nach fünf Jahren.
  • Hast du drei Punkte in Verbindung mit einem Entzug deiner Fahrerlaubnis auf dem Konto, musst du zehn Jahre warten, bis sie nicht mehr im Fahreignungsregister zu sehen sind.

Tipp: Durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar kannst du nach und nach Punkte abbauen. So bist du ohne weitere Bußgeldverfahren nach entsprechender Zeit wieder punktefrei.

Bildnachweis: Header ©AdobeStock_575062993Wild-Awake, Bild 1: © @AdobeStock_581682446;ArLawKa, Bild2: © @AdobeStock_399405401;Creative Cat Studio

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