Haltelinienverstoß

Von Linda 2 Juni, 2023
4 minutes
Haltelinienverstoß, Blick auf eine Kreuzung hinter einer Haltelinie

Im letzten Moment springt die Ampel doch noch auf Rot um. Du bremst scharf, dein Wagen kommt aber erst kurz vor knapp zum Stehen. Noch mal Glück gehabt? Kann sein. Kann aber auch sein, dass du jetzt zwar nicht bei Rot über die Kreuzung gefahren bist – aber auch nicht mehr VOR der Haltelinie stehst. Dann hast du einen Haltelinienverstoß begangen. Was das bedeutet, erklären wir hier.

Was ist ein Haltelinienverstoß?

Die Haltelinie, die im Straßenverkehrsgesetz, der Straßenverkehrsordnung (StVO), als Zeichen 294 vermerkt ist, gilt als „unentbehrliches ergänzendes Gebot zu Halt- oder Wartegeboten“. Es wird bei einem Stoppschild, Schranken, Ampeln oder bei Weisungen durch Polizist:innen angeordnet. Als Autofahrer:in musst du an dieser Stelle anhalten.

Obwohl der Haltelinienverstoß in der StVO nicht präzise beschrieben ist, ergibt sich die Begriffsbestimmung aus Absatz 3 Paragraf 49.

Das Missachten eines Haltegebots wird als ordnungswidriges Handeln eingestuft. Ein Bußgeld von 10 Euro kann verhängt werden, wenn kein Unfall oder keine Gefährdung stattgefunden hat.

Hast du ein Stoppschild überfahren oder bist bei Gelb über die Ampel gefahren, hast du ebenfalls schon einen Haltelinienverstoß begangen.

Achtung: Bist du bei Gelb über die Ampel gefahren, liegt nur ein Verstoß vor, wenn du ohne Weiteres noch rechtzeitig hättest bremsen können. Hast du aber nochmal Gas gegeben, kann auch zusätzlich ein Bußgeld von 10 Euro fällig sein.

Haltelinienverstoß: Was droht Fahranfänger:innen

Begehst du als Fahranfänger:in in der Probezeit einen Verkehrsverstoß, können neben den Bußgeldern auch weitere Konsequenzen drohen.

Doch wie sieht es bei einem Haltelinienverstoß aus? 

Dieser wird in der Regel als weniger schwerwiegend (B-Verstoß) eingestuft und hat somit keine weiteren Sanktionen zur Folge.

Es sei denn, es kommt zu einer Gefährdung oder einem Unfall, dann wird der Verstoß als schwerwiegend (A-Verstoß) betrachtet. In diesem Fall wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet.

Es ist also wichtig, die Haltelinie stets einzuhalten, um unnötige Konsequenzen zu vermeiden. Dabei sollte auch auf die Sichtlinie und das Ampellicht geachtet werden, um ein sicheres Fahren zu gewährleisten.

Haltelinienverstoß, Rote Ampel

Rotlichtverstoß und Ampelblitzer: Das macht den Unterschied!

Hast du eine rote Ampel überfahren und dabei logischerweise die Haltelinie missachtet, drohen dir hohe Strafen. Erst recht, wenn dabei auch noch andere Verkehrsteilnehmende gefährdet wurden. Für diese Ordnungswidrigkeit kann ein Bußgeld von bis zu 70 Euro verhängt werden, und es wird ein Punkt in Flensburg eingetragen.

Kommt es durch das Überfahren der Haltelinie auch noch zu einem Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 85 Euro, und es wird zusätzlich ein Punkt vergeben.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Überfahren der Haltelinie an einer roten Ampel je nach Situation auch als Rotlichtverstoß gewertet werden kann. Überfährst du die Haltelinie, hältst aber noch rechtzeitig vor dem geschützten Bereich der Kreuzung an, handelt es sich in der Regel um einen Haltelinienverstoß. Fährst du jedoch in den Kreuzungsbereich hinein, gilt dies als Rotlichtverstoß.

Die Höhe des Bußgeldes hängt dann davon ab, wie lange die Ampel bereits rot war.

  • Für einfache Rotlichtverstöße (Ampel leuchtete unter einer Sekunde rot) wird ein Bußgeld von mindestens 118,50 Euro und ein Punkt verhängt.
  • Bei qualifizierten Rotlichtverstößen (Ampel leuchtete länger als eine Sekunde rot) musst du mit einem Bußgeld von mindestens 228,50 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

Manche Ampeln haben in Sachen Haltelinienverstoß und Rotlichtverstoß so etwas wie eine Falle eingebaut. Zum Beispiel, wenn kurz vor der Ampel eine Einmündung liegt und es zwei weiße Linien gibt. Das bedeutet: Ist die Ampel auf Rot, musst du in diesem Fall an der ersten Linie halten. Überfährst du diese, kann das schon ein Rotlichtverstoß sein!

Hast du die erste Haltelinie bereits überfahren und die Ampel schaltet dann um auf Rot, musst du an der zweiten Linie anhalten. Stehst du danach mit den Vorderreifen hinter der zweiten Linie, gilt das wieder als Haltelinienverstoß. Vorausgesetzt natürlich, du stehst noch nicht im geschützten Kreuzungsbereich.

Es ist also ratsam, die Haltelinie bei einer roten Ampel stets genau zu beachten und nicht zu überfahren, um unangenehme Strafen und Gefahren für andere Verkehrsteilnehmende zu vermeiden. Ein Ampelblitzer kann echt teuer werden, und auch deine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann dir im Fall der Fälle nicht mehr weiterhelfen.

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