Ersatzfahrzeug

Von John Smith 18 März, 2022
4 minutes

Manchmal reicht ein wenig Unachtsamkeit im Straßenverkehr aus und es kommt zu einem Verkehrsunfall. Doch wer nun sein Auto zum Beispiel die Partnerwerkstatt gibt, muss nicht sich nicht vor mangelnder Mobilität fürchten. In der Regel ist es möglich, ein Ersatzfahrzeug für die Zeit der Reparaturdauer zu erhalten. Doch wer bekommt ein Leihwagen nach einem Unfall? Das erklären wir dir im Folgenden.

Wann besteht Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug?

Ein Unfall ist immer ärgerlich. Doch viele Autobesitzer sind inzwischen auf einen fahrbaren Untersatz angewiesen. Allerdings erhält nicht jede Partei automatisch ein Ersatzauto nach einem Unfall. Und wer hat nun Anspruch auf einen Leihwagen bei Reparatur?

Als Unfallgeschädigter übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Schadensregulierung an deinem Fahrzeug. Über die Nutzung eines Leihwagens nach einem Unfall gibt es bestimmte Regelungen. Es gilt beispielsweise eine Geringfügigkeitsgrenze von 30 Kilometern am Tag. Wenn du weniger Kilometer am Tag fährst, erhältst du kein Ersatzfahrzeug von der Versicherung deines Unfallgegners. Damit die Kosten für den Wagen beim Versicherer nicht überhandnehmen, musst du Belege über Nutzungsdauer und Zeit hinterlegen.

Merke: Ein Ersatzwagen bei Reparatur kommt nur dann in Frage, wenn dein Unfallfahrzeug nicht mehr nutzbar ist. Außerdem musst du pro Tag mehr als 30 Kilometer zurücklegen müssen, um einen Ersatzwagen von der Versicherung gezahlt zu bekommen.

Wenn du professionellen Schutz vor Schäden am Auto suchst, informiere dich über die Reparaturkostenversicherung und sichere dein Fahrzeug umfassend ab.

So lange darfst du das Ersatzfahrzeug nutzen

Neben diesen Regeln gilt es Höchstgrenzen einzuhalten. Diese beziehen sich mitunter auf die Nutzungsdauer. Der Geschädigte darf den Ersatzwagen laut der hierfür geltenden Tabelle nur so lange fahren, wie das Fahrzeug in Reparatur ist. Verwendet der Geschädigte das Leihfahrzeug darüber hinaus, muss dieser für die entstandenen Kosten aufkommen.

Der Versicherer kann in diesem Zusammenhang Kostennachweise einfordern. Daher sind alle Fahrten mit dem Ersatzfahrzeug wahrheitsgemäß zu belegen.

Weitere Details zum Ersatzfahrzeug nach einem Unfall

Natürlich musst du dich nicht sofort entscheiden, ob du einen Mietwagen nach dem Unfall nutzen möchtest. Du solltest die Bedenkzeit jedoch nicht zu sehr hinauszögern. Der Verbraucherschutz rät zu einer angesetzten Frist von ungefähr 10 Tagen an. Danach solltest du wissen, ob du ein Mietauto nutzen möchtest.

Achte auch auf die Schadenminderungspflicht. Wähle ein Ersatzfahrzeug der Gruppe A bis L mit Bedacht aus aber führe nicht allzu lange Vergleiche durch. Damit strapazierst du die Geduld des Versicherers nicht über. Ganz gleich, ob der Schadenfall grob fahrlässig, durch einen Wildunfall oder durch einen Elementarschaden entstand: Du erhältst in der Regel Ersatz und bist somit weiterhin mobil.

Du hast weitere Fragen zum Ersatzfahrzeug? Als Experten stehen wir dir gern zur Seite und informieren dich gern.

Weitere wichtige Themen rund um die Kfz-Versicherung

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