Busspur (Busfahrstreifen): Was gilt auf der Umweltspur?
In Städten und Ballungsräumen gibt es besonders viele Busspuren. Diese Fahrstreifen tragen dazu bei, dass Busse schnell vorankommen und der Verkehr flüssig läuft. Hier erfährst du, welche Regeln im Bereich von Busspuren gelten und welche Strafen dir bei einem Regelverstoß drohen.
Wie definiert sich der Sonderfahrstreifen?
Eine Busspur ist ein Sonderfahrstreifen, den du an einer gesonderten Markierung erkennst. Die Markierung verläuft parallel zu den üblichen Fahrstreifen. Die Sonderspuren sind für Linienbusse und Schulbusse befahrbar. Schulbusse erkennst du an einem Schulbusschild.
Die Busspur hat ein eigenes Verkehrsschild. Dieses ist rund, blau und zeigt einen weißen Bus. Das Verkehrszeichen hat die Nummer 245.
Die Busspuren begünstigen einen geregelten Linienverkehr. Das Ziel ist ein zügiger Betriebsablauf und die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs gegenüber dem Individualverkehr.
Reisebusse dürfen die Busspur nicht benutzen. Für sie gibt es auf den Sonderspuren ein Fahrverbot, das auch für Autos gilt.
Für Busspuren gibt es meist spezielle Lichtzeichen an Ampeln. Sie sorgen dafür, dass die Busse Vorrang vor dem restlichen Verkehr haben.
Diese Regeln gelten
Es gibt Regeln, die du über die Umweltspur vielleicht noch nicht kennst. Zum Beispiel dürfen Busse, die auf einer Leer- oder Betriebsfahrt sind, die Spur nutzen. Taxis dürfen die Umweltspur nur bei Kundenfahrten als Fahrweg benutzen.
Du musst genau darauf achten, ob eine Sondernutzung durch eine Beschilderung gilt. Sonst darfst du den Fahrstreifen nicht befahren.
In diesen Fällen dürfen auch andere Fahrzeuge die Busspur befahren.
In einigen Fällen gibt es ein Zusatzzeichen unter dem Verkehrsschild für die Busspur. Damit dürfen auch andere Fahrzeuge die Busspur benutzen. Das gilt zum Beispiel für Elektroautos, Taxis oder Reisebusse.
Eine weitere Ausnahme ist die zeitliche Begrenzung. Dann entzerrt die Sonderspur Stoßzeiten. Am Beginn der Busspur befindet sich in diesem Fall ein zusätzliches Verkehrsschild. Darauf sind die Zeiten angegeben, in denen nur Busse auf der Spur fahren dürfen. Außerhalb dieser Zeiten dürfen alle Fahrzeuge auf der Spur fahren.
Doch gerade beim Befahren von Bus- und Sonderfahrspuren, auf denen auch andere Fahrzeuge zugelassen sind, besteht eine erhöhte Unfallgefahr. Besonders in Straßenabschnitten, die stark von Bussen frequentiert werden, steigt das Risiko von Kollisionen und Unfällen. In solchen Verkehrssituationen wird die Bedeutung einer zuverlässigen Reparaturkostenversicherung besonders deutlich. Sie bewahrt dich im Falle der Fälle vor einer finanziellen Belastung durch hohe Werkstattkosten. So bist du schnell wieder mobil.
Busspur: Halten und Parken
Das Halten und Parken auf der Sonderspur ist verboten. Dadurch ist der reibungslose Busverkehr gestört. Parkst du auf einer Busspur, kann dein Auto abgeschleppt werden. Die Kosten musst du tragen, auch wenn du vor dem Abschleppwagen da bist. Dann musst du die Kosten für die Leerfahrt bezahlen. Park and Ride Flächen sind ebenso per Definition geregelt.
Darfst du die Busspur zum Überholen nutzen?
Du darfst die Busspur nicht zum Überholen nutzen. Möchtest du einen Bus überholen, musst du auf bestimmte Dinge achten. Auf den anderen Fahrspuren kannst du in normaler Geschwindigkeit an Bussen vorbeifahren. Achte besonders auf das vorgegebene Tempolimit, deinen Überholweg und ob eine unklare Verkehrslage herrscht.
Bußgelder bei Regelverstoß
Nutzt du widerrechtlich eine Sonderspur, droht dir eine Geldstrafe. Das reine Befahren der Busspur führt zu einer Geldstrafe von 15 Euro. Behinderst du dabei Busse oder den Taxiverkehr, steigt die Summe auf 35 Euro.
Beim Halten oder Parken auf einer Busspur musst du eine Strafe von 55 Euro zahlen. Das steigert sich auf 70 Euro, wenn du dadurch den Verkehr störst. Entsteht eine Gefährdung, sind es sogar 80 Euro. 100 Euro werden fällig, wenn das Halten oder Parken auf der Sonderspur zu einem Unfall führt.
Verursachst du beim Abbiegen auf einer Busspur einen Unfall, erwartet dich ein Bußgeld von bis zu 170 Euro. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Entsteht nur eine Gefährdung, sind es 140 Euro. Dazu gibt es einen Punkt in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Ohne Gefährdung oder Unfall sind es 40 Euro ohne Punkt oder Fahrverbot.
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