Durchfahrt verboten: Verkehrszeichen und Regeln im Überblick

Von Marie 13 April, 2023
4 minutes
Durchfahrt verboten

Durchfahrt verboten – dieses Schild begegnet dir oft im Straßenverkehr. Die Aussage des Schildes ist klar. Es gibt Straßen, die nicht alle Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen befahren dürfen. Die Einschränkungen sind je nach Verbotsschild unterschiedlich. Daher ist es wichtig, dass du die geltenden Verkehrszeichen kennst. Die wichtigsten Informationen bekommst du hier. Außerdem sagen wir dir, worin der Unterschied zwischen dem Durchfahrtsverbot und Einfahrtverbots liegt.

Welche „Durchfahrt verboten“-Schilder gibt es?

Damit du die Bedeutung des Verkehrszeichens verstehen kannst, musst du wissen, wie es aussieht. Im Gegensatz zum Stoppschild gilt das „Durchfahrt verboten“-Schild nur für Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen, die auf der gekennzeichneten Straße fahren. 

Behalte immer alle Verkehrsschilder im Blick und achte auf Zusatzschilder und Piktogramme. Zum Beispiel gibt es „Durchfahrt verboten“-Schilder, die sich auf bestimmte Zeitfenster beziehen oder auf Fahrradfahrer und -fahrerinnen. Überdies kann die Durchfahrt verboten sein für Motorräder, Gefahrgut, Fahrzeuge ab 5,5 Tonnen, Kraftfahrzeuge mit einer bestimmten Höhe und so weiter. 

Das „Durchfahrt verboten“-Schild gehört zwar nicht zu den neuen Verkehrsschildern aus der StVO 2021, sorgt trotzdem zum Teil für Missverständnisse. Es ist als Verkehrsschild 250 bekannt. Damit weißt du, dass es Fahrzeugen aller Art verboten ist, die betreffende Straße zu nutzen. Sonst drohen Bußgelder. 

Gilt das Verbot für Fahrzeuge aller Art, ist das Schild rund, weiß und wird von einem roten Kreis umrandet. Es befindet sich kein schwarzes Piktogramm im Kreis. Gilt das Verbot für spezifische Fahrzeuge, ist dies durch das jeweilige Piktogramm angezeigt. Dann siehst du zum Beispiel ein Auto, ein LKW, Fahrrad, Motorrad, Viehtrieb oder Fußgänger auf der weißen Fläche. Die Regelungen ähneln denen des Überholverbot-Schildes

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Merke dir, dass bei diesen Schildern das Befahren für beide Fahrtrichtungen untersagt ist. Somit darfst du auch nicht Parken oder Halten auf diesen Flächen. Denn auch beim Abstellen eines Fahrzeuges verstößt du gegen das Durchfahrtsverbot. Eine juristische Grauzone besteht für das Motorrad. Kannst du es durch den Abschnitt schieben, ist die Sachlage nicht eindeutig. Außerdem ist das Abstellen eines Zweirads meist zulässig. Da es nicht ausdrücklich gesetzlich verboten ist. 

Erwähnenswert ist auch das „Anlieger frei“- oder „Lieferverkehr frei“-Zusatzzeichen. Begegnen dir diese Zusatzzeichen, ist die Durchfahrt für die entsprechenden Personen nicht verboten. 

Du giltst als Anlieger, wenn du in der Straße wohnst, einen Arzttermin oder geschäftlichen Termin hast. Das gilt auch für Besucherinnen und Besucher und Kundschaft von Geschäften. 

Verbot der Einfahrt: Welches Zeichen ist hier zu beachten?

Was ist der Unterschied zwischen  dem Schild „Verbot der Einfahrt“ und „Durchfahrt verboten“? Das „Einfahrt verboten“-Schild zeigt einen roten Kreis mit einem weißen Strich, der mittig platziert ist. Du kannst es also gut von der Optik unterscheiden. Das Verbot der Einfahrt bedeutet für dich, dass die Einfahrt in eine bestimmte Fahrbahn und für eine Fahrtrichtung untersagt ist. Das kommt vor allem bei Einbahnstraßen und Autobahnauffahrten vor. Fahre auf keinen Fall weiter. Ansonsten befindest du dich in der falschen Fahrtrichtung. Von der anderen Seite ist das Befahren üblicherweise möglich. Alle wichtigen Informationen zu diesem Schild findest du in Anlage 2 der StVO

Auch beim Zeichen „Verbot der Einfahrt“ musst du auf Zusatzschilder achten. Fahrradfahrern und Fahrradfahrerinnen ist es zum Beispiel oft erlaubt, gegen die für die Autos freigegebene Fahrtrichtung unterwegs zu sein. Du erkennst das Zusatzschild an einem Fahrrad mit dem Wort „frei“. 

Wichtig: Einbahnstraßenschilder heben die geltenden Vorfahrtsregeln nicht auf. Informationen, die hierzu interessant sind, findest du im Artikel: „Vorfahrtsregeln: Die wichtigsten Vorschriften im Überblick“

Zusammengefasst lässt sich sagen:

  • Das „Durchfahrt verboten“ -Schild besagt, dass das Befahren für beide Fahrtrichtungen untersagt ist
  • Das „Verbot der Einfahrt“ -Schild zeigt an, dass die Einfahrt in eine bestimmte Fahrbahn und für eine Fahrtrichtung untersagt ist
  • Für beide Verkehrszeichen gibt es Zusatzschilder und Ausnahmen (Anlieger frei und ähnliches)
  • Das „Durchfahrt verboten“ -Schild hat eine weiße Fläche mit einem roten Kreis und dem jeweiligen Piktogramm
  • Das „Einfahrt verboten“-Schild zeigt einen roten Kreis mit einem weißen Strich, der mittig platziert ist

Durchfahrt verboten: Welches Bußgeld droht bei Missachtung?

Wie bei allen Vorschriftzeichen sorgt das Durchfahrtsverbot im Straßenverkehr zur Verkehrsregelung. Du musst bestimmte Verhaltensweisen beachten, um zu einem geordneten Verkehr beizutragen. Dazu zählen auch die Schilder, die „Durchfahrt oder Einfahrt verboten“ abbilden. Verhältst du dich nicht entsprechend, musst du mit Sanktionen nach dem geltenden Bußgeldkatalog rechnen. 

Wenn du das Schild „Durchfahrt verboten“ missachtest, droht dir eine Strafe. Wie hoch die Strafe ausfällt, variiert. Durchfährst du das Verbot mit deinem PKW, rechne mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro. Bist du mit einem Anhänger oder Kleinbus unterwegs, erhöht sich die Strafe auf 55 Euro. Ist dein Fahrzeug schwerer als 3,5 Tonnen, wird es teurer. In diesem Fall musst du 100 Euro Bußgeld bezahlen. 

Besonders teuer wird es für dich, wenn du das Durchfahrtsverbot bei Zeichen 251 mit Zusatzzeichen oder Zeichen 265 missachtest. Übersiehst du zusätzlich eine Schranke, drohen dir bis zu 500 Euro Bußgeld und ein zweimonatiges Fahrverbot. 

Übergehst du als Radfahrerin oder Radfahrer das Verbot der Einfahrt, wird  ein Bußgeld von  20 Euro fällig. Das kann auf 35 Euro steigen, wenn du eine Behinderung, eine Gefährdung oder einen Unfall verursachst. 

Übrigens: In dem Bereich, in dem die Einfahrt verboten ist, darfst du auch nicht parken. Ansonsten droht bei den Zeichen 262, 263, 264,265 und 266 ebenfalls ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Weitere Informationen zu Halteverboten findest du im Artikel „Halteverbot: Was bedeuten die Zeichen und Schilder?“.

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