Anspruchsteller: Definition und Erklärung

Die Begriffe Anspruchsteller oder Anspruchstellerin begegnen dir oft im Zusammenhang mit Versicherungen. Wie zum Beispiel der Kfz-Haftpflichtversicherung oder der Kaskoversicherung. Aber um welche Art von Anspruch geht es hier eigentlich genau? Wann liegt ein Anspruch vor? Und wie kannst du diesen als Anspruchsteller oder Anspruchstellerin geltend machen?
Viele Regelungen zu diesem Thema kannst du in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) nachlesen. Die folgenden Abschnitte zeigen dir auf, wie du als Anspruchsteller oder Anspruchstellerin am besten vorgehst.
Wie definiert sich ein Anspruchsteller?
Als Anspruchsteller oder Anspruchstellerin bezeichnet man eine Person, die im Zusammenhang mit einem Schadenfall Ansprüche an die Versicherung beziehungsweise an den Unfallgegner oder die Unfallgegnerin stellt. Betrifft es deinen Hausrat, ist es wichtig, dass du im ersten Schritt den Unfallschaden meldest und somit deiner Anzeigepflicht nachkommst. Danach wird geprüft, inwieweit dein Anspruch als Anspruchsteller oder Anspruchstellerin gerechtfertigt ist. Es gehört zu deiner Sorgfaltspflicht, dass du dich aktiv um dein Anliegen kümmerst und Rückfragen wahrheitsgemäß beantwortest.
Anspruchsteller: Schaden melden nach einem Kfz-Unfall
Egal, ob du über die Kfz-Teilkaskoversicherung oder über die Kfz-Vollkaskoversicherung versichert bist: Zu deinen Pflichten als Versicherungsnehmer und -nehmerin gehört es, deine Versicherung über den entsprechenden Unfall zu informieren. Im ersten Schritt ist dies meist formlos möglich. Danach erhältst du von deiner Versicherung ein Schadenformular, das du wahrheitsgemäß ausfüllen musst.
Du kannst dir die Kosten, die im Zuge der Unfallreparatur aufkommen oder wahlweise auszahlen lassen. Ob du das Geld dann tatsächlich für die Reparatur nutzt oder es beispielsweise ansparst, bleibt dir überlassen. Wichtig ist, dass du den entsprechenden Betrag ohne Mehrwertsteuer über einen Rechnungsersatz nachweisen kannst. Meist werden dafür Kostenvoranschläge oder das betreffende Unfallgutachten akzeptiert. Ein Gutachten bietet hierbei den Vorteil, dass der Wertverlust, der gerade mit Hinblick auf neuere Autos eine wichtige Rolle spielt, besser berücksichtigt wird.
Schadensmeldung: Anspruchsteller in der Haftpflichtversicherung
Mit Hinblick auf die Kfz-Haftpflichtversicherung besteht eine Versicherungspflicht. Das bedeutet: Wenn dein Unfallgegner den Unfall verursacht hat, kannst du dir als Anspruchsteller oder Anspruchstellerin im Rahmen der Haftpflichtversicherung in den meisten Fällen sicher sein, dass dein Schaden ersetzt wird.
Wenn du dich bestmöglich vor Schadensersatzansprüchen schützen möchtest, solltest du immer auch eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Schadenfälle solltest du umgehend melden. Falls nicht, kann es sein, dass die Leistungen gekürzt oder sogar komplett ausgeschlossen werden. Achte darauf, alles so genau wie möglich zu beschreiben und reiche fehlende Unterlagen so bald wie möglich nach.
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