Anschnallpflicht: Alles, was du wissen musst!

Von Erik Lehnert 2 Oktober, 2023
3 Minuten
Anschnallpflicht

Wenn du bereits in der Mitte der 1970er Jahre mit dem Auto unterwegs gewesen bist, erinnerst du dich vielleicht noch daran, wie viele Menschen sich damals mit der Anschnallpflicht schwergetan haben. Heute ist es für die meisten Autofahrer jedoch „ganz normal“, sich anzuschnallen, bevor sie den Motor starten. Unter anderem auch deswegen, weil bei einer Nichteinhaltung der Anschnallpflicht Bußgelder drohen.

Letztendlich ist es jedoch natürlich auch die verbesserte Sicherheit durch den Gurt, die dafür sorgen sollte, dass du dich beim Fahren anschnallst. Aber für wen gilt die Gurtpflicht überhaupt? Und warum ist es sinnvoll, sich sowohl als Fahranfänger als auch als routinierter Fahrer immer wieder daran zu erinnern, wie wichtig der Gurt – natürlich nicht nur bei selbstverschuldeten Unfällen oder Aquaplaning – ist?

Für wen gilt die Anschnallpflicht?

So gut wie alle Vorgaben, die mit Hinblick auf die Anschnallpflicht gelten, sind in § 21a Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vermerkt. Hier wurde festgehalten, dass die Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt sein müssen und dass diese Regelung auch für „vorgeschriebene Rollstuhl-Rückhaltesysteme und vorgeschriebene Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme“ gilt. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Wann besteht keine Anschnallpflicht? Für…

  • Fahrer, die wegen des Haus-zu-Haus Verkehrs immer wieder das Auto in vergleichsweise kurzen Abständen verlassen müssen (zum Beispiel Postzusteller oder Lieferdienste)
  • Schwangere, die durch ein ärztliches Attest nachweisen können, dass sie sich aus gesundheitlichen Gründen nicht anschnallen dürfen
  • Menschen, die unter anderen gesundheitlichen Einschränkungen leiden, die durch das Anschnallen negativ beeinflusst werden könnten (auch hier ist ein Attest nötig)
  • Fahrten, bei denen nicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren wird
  • Fahrten im Bus, bei denen es auch möglich ist, einen Stehplatz einzunehmen
  • Fahrten, die auf Parkplätzen

Seit Ende des Jahres 1999 müssen übrigens auch Reisebusse, die neu zugelassen wurden, über ein Rückhaltesystem verfügen. Als Grundregel gilt: Verfügt ein Bus über Gurte, müssen diese auch genutzt werden. Die Anschnallpflicht sorgt in Deutschland dafür, dass alle bestmöglich abgesichert sind. Was du im Zusammenhang mit einem Auffahrunfall beachten solltest, kannst du übrigens in unserem Beitrag „Auffahrunfall – was tun?“ nachlesen.

Welche Bußgelder drohen bei Nichteinhaltung?

Im neuen Bußgeldkatalog 2023 ist genau festgelegt, wie ein Verstoß gegen die Gurtpflicht in Deutschland geahndet wird. Die Anschnallpflicht gilt hinten und vorne. Wer den Gurt während der Fahrt (abgesehen von den Ausnahmen, s. o.) nicht anlegt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro. Immer wieder kommt das Gerücht auf, dass der Fahrer für seine „Passagiere“ haften würde. Das stimmt aber nicht. Sollte sich einer deiner Mitreisenden nicht anschnallen, muss er selbst das Bußgeld zahlen. Dies gilt selbstverständlich nicht für Kinder. Hier bist du als Erwachsener verantwortlich.

Schnallst du ein Kind nicht vorschriftsmäßig an, droht ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro. Sind gleich mehrere nicht angeschnallte Kinder an Bord, zahlst du pro Kind 35 Euro Bußgeld. Noch teurer kann es werden, wenn du auf einen Kindersitz verzichtest, obwohl dieser vorgeschrieben wäre. Der Bußgeldkatalog sieht hier ein Bußgeld in Höhe von bis zu 70 Euro und einen Punkt in Flensburg vor.

Hinweis: Solltest du nicht angeschnallt geblitzt worden sein, musst du in der Regel „nur“ das jeweils höhere Bußgeld zahlen. Juristisch gesehen ist hier dann von einer „Tateinheit“ die Rede.

Dir steht eine längere Autofahrt bevor? Wirf doch auch einen Blick auf unsere „Tipps für lange Autofahrten“, um gut vorbereitet zu sein!

Seit wann gibt es die Anschnallpflicht in Deutschland?

Die Anschnallpflicht in Deutschland wurde in mehreren „Etappen“ eingeführt. Bereits im Jahr 1976 wurde die Gurtpflicht für Fahrer und Beifahrer in der BRD ins Leben gerufen. 1980 folgte das Pendant für die DDR. Es dauerte noch ein paar Jahre, genauer gesagt bis zum Jahr 1984, bis die Anschnallpflicht in der BRD auch für Passagiere auf der Rückbank galt. Seit 1999 müssen sich auch die Passagiere in Reisebussen, die entsprechend ausgestattet sind, anschnallen.

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