Parkhaus-Unfall: So reagierst du richtig
Gerade in Großstädten herrscht oft ein extremer Mangel an Parkplätzen, sodass viele Autofahrende auf die zahlreich vorhandenen Parkhäuser ausweichen müssen. Doch hier steht eine ganz andere Problematik im Vordergrund. So ist die begrenzte Deckenhöhe oft bereits der erste Grund für einen klassischen Parkhaus-Unfall. Aber auch die Enge der Parkplätze wird häufig unterschätzt und verursacht in einem unachtsamen Moment unschöne Schrammen am Fahrzeug. Vielleicht hattest du es aber auch einfach nur eilig und hast daher etwas fester auf dein Gaspedal getreten. All diese Missgeschicke sind keine Seltenheit und doch wissen nur die wenigsten Autofahrer:innen wie man in einer solchen Situation richtig reagiert. Wir schaffen Klarheit und gehen auf die häufigsten Fragen rund um die Thematik „Parkhaus-Unfall“ ein.
Welche Verkehrsregeln gelten im Parkhaus?
Zunächst solltest du wissen, dass auch im Parkhaus die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten. Somit musst du dich ebenfalls, wie auf öffentlichen Straßen, an alle geltenden Gesetzmäßigkeiten halten. Diese werden wie gewohnt durch Schilder sowie bestimmte Verkehrsregeln vorgegeben.
Wichtig: Um einen Parkdeck Unfall zu vermeiden, solltest du auch in einem Parkhaus möglichst langsam und defensiv (vorausschauend) fahren. Im Optimalfall liegt deine Maximalgeschwindigkeit bei 10 km/h. Achte dabei auch auf die anderen Verkehrsteilnehmenden, denn auch für diese ist die Parkhaussituation nur selten alltäglich. Ebenso solltest du jederzeit mit plötzlich auftauchenden Fußgänger:innen rechnen, die unachtsam die Fahrbahn betreten. Hier ist absolute Vorsicht geboten.
Im Parkhaus können schnell eine Delle oder ein Kratzer entstehen – mit unserer Reparaturkostenversicherung bist du jedoch auf der sicheren Seite und kannst Schäden unkompliziert und kostengünstig beheben lassen.
Warum kommt es in Parkhäusern so häufig zu Unfällen?
Die Gründe für das hohe Aufkommen an Parkhaus-Unfällen sind sehr vielfältig. Und meist sind diese Verkehrsunfälle auf das eigene Verschulden der Fahrer:innen zurückzuführen. Vor allem die engen Platzverhältnisse, unübersichtliche Kurvenradien, hohe Bordsteinkanten, niedrige Deckenhöhen aber auch Säulen im toten Winkel stellen extreme Herausforderungen dar, die häufig einen Parkplatz-Unfall zur Folge haben. Zudem begünstigen schmale Parklücken das Risiko von Beschädigungen durch das Öffnen der Fahrzeugtüren. All diese besonderen Gegebenheiten erhöhen das Unfallrisiko in Parkhäusern ungemein. In Folge dessen kann es schnell zu einem Auffahrunfall, Beschädigungen durch Parkrempler oder anderen Parkhaus-Unfällen kommen.
Was tun bei einem Unfall im Parkhaus?
Trotz einer vorausschauenden Fahrweise und einer erhöhten Bremsbereitschaft kann es vorkommen, dass du in einen Parkhaus-Unfall verwickelt bist. Aber auch Beschädigungen durch das versehentliche Rammen einer Parksäule oder Leitplanke sind aufgrund der engen Parkhausverhältnisse keine Seltenheit. Doch wie verhält man sich in dieser Situation richtig? Im Grunde genommen handelst du auch bei einem Autounfall auf dem Parkdeck wie bei jeder anderen Art von Autounfall.
Sind Personen zu Schaden gekommen, gilt es direkt den Rettungsdienst und die Polizei zu kontaktieren. Auch solltest du in diesem Fall unbedingt Erste Hilfe leisten. Zum Glück kommt es in Parkhäusern aber nur selten vor, dass Personen schwerwiegende Verletzungen erleiden.
Ebenso solltest du die Polizei auch bei Blechschäden kontaktieren. Oder aber, wenn dein:e Unfallgegner:in nicht vor Ort ist, um die Schäden persönlich zu protokollieren. In diesem Fall erstellt die Polizei normalerweise ein ausführliches Unfallgutachten.
Wichtig: Bitte bedenke, dass du als Unfallverursacher:in die Pflicht hast, rund 15 bis 30 Minuten am Unfallort zu warten, bis dein:e Unfallgegner:in erscheint. Sollte die Person nicht erscheinen, musst du den Parkhaus-Unfall binnen der nächsten 24 Stunden bei der Polizei melden. Kommst du dieser Pflicht nicht nach oder begehst gar Fahrerflucht, musst du mit einer Anzeige und einem hohen Bußgeld rechnen.
Wer hat Schuld?
Kommt es auf einem Parkplatz zu einem Unfall, fragt man sich natürlich, wer Schuld hat, bzw. ob man selbst eine gewisse Teilschuld trägt. Verständlich, denn die Schuldfrage beschäftigt die involvierten Personen oft ungemein. Für das besser Verständnis folgt nun ein Beispiel für einen Parkhaus-Unfall, bei dem sowohl Unfallverursacher als auch Unfallgegner schuldig sind:
Nehmen wir an, ein anderer Autofahrer missachtet die Vorfahrt, die einem anderen Verkehrsteilnehmer zusteht. In diesem Fall trägt auch der Unfallgegner bzw. die Unfallgegnerin eine gewisse Mitschuld, denn hier hat die geschädigte Person aufgrund mangelnder Sorgfalt zum Unfallgeschehen beigetragen. In diesem Fall sind also beide Verkehrsteilnehmenden schuldig.
Anders schaut es aus, wenn ein Parkrempler einen Schaden an deinem Auto verursacht oder aber du zum Parkrempler wirst. In diesen beiden Fällen liegt die Schuld einzig und allein beim Unfallverursacher bzw. der Unfallverursacherin.
Welche Kosten kommen auf dich zu?
Ist die Schuldfrage geklärt, greift die Haftpflicht der unfallverursachenden Person für die Reparaturkosten am Fahrzeug der gegnerischen Partei. Hierfür ist es wichtig, den Unfallschaden zu melden. Somit musst du als Unfallverursacher:in lediglich den mit der Versicherung vereinbarten Eigenanteil zahlen. Als Unfallgegner:in hast du hingegen normalerweise mit keinerlei Kosten zu rechnen.
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- Rückstufung nach Unfall
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