Parkhaus-Unfall: So reagierst du richtig

Von Linda 24 Mai, 2023
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frau im parkhaus

Gerade in Großstädten herrscht oft ein extremer Mangel an Parkplätzen, sodass viele Autofahrer und Autofahrerinnen auf die zahlreich vorhandenen Parkhäuser ausweichen müssen. Doch hier steht eine ganz andere Problematik im Vordergrund. So ist die begrenzte Deckenhöhe oft bereits der erste Grund für einen klassischen Parkhaus-Unfall. Aber auch die Enge der Parkplätze wird häufig unterschätzt und verursacht in einem unachtsamen Moment unschöne Schrammen am Fahrzeug. Vielleicht hattest du es aber auch einfach nur eilig und hast daher etwas fester auf dein Gaspedal getreten. Schon ist es passiert: Der Unfall im Parkhaus. All diese Missgeschicke sind keine Seltenheit und doch wissen nur die wenigsten Autofahrer und Autofahrerinnen wie man in einer solchen Situation richtig reagiert. Wir schaffen Klarheit und gehen auf die häufigsten Fragen rund um die Thematik „Parkhaus-Unfall“ ein.

Welche Verkehrsregeln gelten im Parkhaus?

Zunächst solltest du wissen, dass auch im Parkhaus die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten. Somit musst du dich ebenfalls, wie auf öffentlichen Straßen, an alle geltenden Gesetzmäßigkeiten halten. Diese werden wie gewohnt durch Schilder sowie bestimmte Verkehrsregeln vorgegeben.

Wichtig: Um einen Parkdeck Unfall zu vermeiden, solltest du auch in einem Parkhaus möglichst langsam und vorausschauend fahren. Im Optimalfall liegt deine Maximalgeschwindigkeit bei 10 km/h. Achte dabei auch auf die anderen Verkehrsteilnehmer, denn auch für diese ist die Parkhaussituation nur selten alltäglich. Ebenso solltest du jederzeit mit plötzlich auftauchenden Fußgängern rechnen, die unachtsam die Fahrbahn betreten. Hier ist absolute Vorsicht geboten.

Warum kommt es in Parkhäusern so häufig zu Unfällen?

Die Gründe für das hohe Aufkommen an Parkhaus-Unfällen sind sehr vielfältig. Und meist sind diese Verkehrsunfälle auf das eigene Verschulden der Fahrer und Fahrerinnen zurückzuführen. Vor allem die engen Platzverhältnisse, unübersichtliche Kurvenradien, hohe Bordsteinkanten, niedrige Deckenhöhen aber auch Säulen im toten Winkel stellen extreme Herausforderungen dar, die häufig einen Parkplatz-Unfall zur Folge haben. Zudem begünstigen schmale Parklücken das Risiko von Beschädigungen durch das Öffnen der Fahrzeugtüren. All diese besonderen Gegebenheiten erhöhen das Unfallrisiko in Parkhäusern ungemein. In Folge dessen kann es schnell zu einem Auffahrunfall, Beschädigungen durch Parkrempler oder anderen Parkhaus-Unfällen kommen.

parkhaus beleuchtet

Parkhaus-Unfall: Was nun?

Trotz einer vorausschauenden Fahrweise und einer erhöhten Bremsbereitschaft kann es vorkommen, dass du in einen Parkhaus-Unfall verwickelt bist. Aber auch Beschädigungen durch das versehentliche Rammen einer Parksäule oder Leitplanke sind aufgrund der engen Parkhausverhältnisse keine Seltenheit. Doch wie verhält man sich in dieser Situation richtig? Im Grunde genommen handelst du auch bei einem Autounfall auf dem Parkdeck wie bei jeder anderen Art von Autounfall.

Sind Personen zu Schaden gekommen, gilt es direkt den Rettungsdienst und die Polizei zu kontaktieren. Auch solltest du in diesem Fall unbedingt Erste Hilfe leisten. Zum Glück kommt es in Parkhäusern aber nur selten vor, dass Personen schwerwiegende Verletzungen erleiden.

Ebenso solltest du die Polizei auch bei Blechschäden kontaktieren. Oder aber, wenn der Unfallgegner bzw. die Unfallgegnerin nicht vor Ort ist, um die Schäden persönlich zu protokollieren. In diesem Fall erstellt die Polizei normalerweise ein ausführliches Unfallgutachten.

Wichtig: Bitte bedenke, dass du als Unfallverursacher oder die Unfallverursacherin die Pflicht hast, rund 15 bis 30 Minuten am Unfallort zu warten, bis der Unfallgegner oder die Unfallgegnerin erscheint. Sollte dieser bzw. diese nicht erscheinen, musst du den Parkhaus-Unfall binnen der nächsten 24 Stunden bei der Polizei melden. Kommst du dieser Pflicht nicht nach oder begehst gar Fahrerflucht, musst du mit einer Anzeige und einem hohen Bußgeld rechnen.

Wer hat Schuld?

Kommt es auf einem Parkplatz zu einem Unfall, fragt man sich natürlich, wer Schuld hat bzw.  ob man selbst eine gewisse Teilschuld trägt. Verständlich, denn die Schuldfrage beschäftigt die involvierten Personen oft ungemein. Für das besser Verständnis folgt nun ein Beispiel für einen Parkhaus-Unfall, bei dem sowohl Unfallverursacher als auch Unfallgegner schuldig sind:

Nehmen wir an, ein anderer Autofahrer missachtet die Vorfahrt, die einem anderen Verkehrsteilnehmer zusteht. In diesem Fall trägt auch der Unfallgegner bzw. die Unfallgegnerin eine gewisse Mitschuld, denn hier hat der Geschädigte/die Geschädigte aufgrund mangelnder Sorgfalt zum Unfallgeschehen beigetragen. In diesem Fall sind also beide Verkehrsteilnehmer schuldig.

Anders schaut es aus, wenn ein Parkrempler einen Schaden an deinem Auto verursacht oder aber du zum Parkrempler wirst. In diesen beiden Fällen liegt die Schuld einzig und allein beim Unfallverursacher bzw. der Unfallverursacherin.

parkhaus von außen

Welche Kosten kommen auf dich zu?

Ist die Schuldfrage geklärt, greift die Haftpflicht des Unfallverursachers/der Unfallverursacherin für die Reparaturkosten am Fahrzeug des Unfallgegners/der Unfallgegnerin. Hierfür ist es wichtig, den Unfallschaden zu melden. Somit musst du als Unfallverursacher/Unfallverursacherin lediglich den mit der Versicherung vereinbarten Eigenanteil zahlen. Als Unfallgegner/Unfallgegnerin hast du hingegen normalerweise mit keinerlei Kosten zu rechnen.

Kommt es hingegen zu Uneinigkeiten in der Klärung der Schuldfrage, müssen sich die Versicherungen beider Beteiligten anderweitig einigen. Eine Möglichkeit liegt zum Beispiel darin, die entstandenen Kosten auf beide Streitpartner aufzuteilen.

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