Individualversicherung

Versicherungen gibt es unzählige. Davon sind viele gesetzlich vorgeschrieben und in ihren Grundzügen gleich definiert. Daneben gibt es auch freiwillige Versicherungen. Diese sind eigenständig abzuschließen und bieten zusätzlichen Schutz nach individuellem Anspruch. Ob man nun die teure Sammlung versichert, das E-Bike oder sogar die eigenen Hände. Erfahre, was Individualversicherungen sind und welche Vorteile sie dir bieten.
Gesetzlich oder freiwillig versichern?
Einige Versicherungen sind Pflicht. Gesetzlich vorgegeben sind die Sozialversicherungen. Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin erhält diese Versicherungen durch die Sozialbeiträge, die über das Gehalt abgeführt werden. Dementsprechend müssen sich Angestellte nicht selbst versichern – das passiert automatisch. Lediglich bei der Wahl des Versicherungsunternehmens der gesetzlichen Krankenversicherung hat man freie Wahl. Personen, die Sozialhilfe empfangen, werden durch die Arbeitsagentur bei den Versicherungsunternehmen pflichtversichert. Selbstständige und Freiberufler müssen sich selbst um ihren Versicherungsschutz kümmern. Dabei sind die Vorgaben einzuhalten, die bestimmen, welche Versicherungen auch für sie Pflicht sind und welche nicht.
Welche sind die fünf Sozialversicherungen?
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
- Gesetzliche Pflegeversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
Die „Individualversicherung“ kann als ein umfassendes Konzept betrachtet werden, das verschiedene Arten von Versicherungen einschließt, um individuelle Bedürfnisse abzudecken. Die „Gegenstandsversicherung“ ist dabei eine spezifische Form der Individualversicherung, die darauf abzielt deine persönlichen Gegenstände wie Schmuck, Elektronik oder Kunstwerke vor verschiedenen Risiken zu schützen. Informiere dich hier:
Individueller Bedarf bei Versicherungen
Im Gegensatz zu den gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen gibt es die Individualversicherungen. Dabei handelt es sich um alle weiteren, freiwilligen, privaten Versicherungen. Jeder Mensch hat andere Prioritäten und Risiken. So variiert auch der notwendige Versicherungsbedarf. Individual bezieht sich demnach auf die individuellen Bedürfnisse einer Person, die sie freiwillig und selbstständig abdecken kann. Individualversicherungen werden auch Privatversicherungen genannt.
Die Vertragsfreiheit von freiwilligen Versicherungen ist das wichtigste Merkmal. Natürlich muss jeder Versicherungsvertrag rechtlich legitimiert sein. Grundsätzliche Gesetze und Parameter müssen auch hier eingehalten werden. Im Großen und Ganzen haben Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer:innen bei den freiwilligen Versicherungen trotzdem viel Freiheit. Individuelle Leistungen und Vertragsinhalte können nach Bedarf angepasst und vereinbart werden. Die Vertragsfreiheit bedeutet allerdings auch, dass freiwillig und individuell vereinbarte Inhalte jederzeit ohne Grund gekündigt werden können (außer in der privaten Krankenversicherung). Im Gegensatz dazu sind die Vertragsinhalte bei Sozialversicherungen fest verankert und definiert. Diese können ausnahmslos durch Gesetzesänderungen verändert werden. Lediglich die Höhe für Zusatzbeiträge kann von der gesetzlichen Krankenversicherung selbst festgelegt werden.

Auch individuell hat Grenzen
Es gibt Situationen, in denen eine Individualversicherung zur Pflicht werden kann. Bestimmte Tätigkeiten oder Berufe setzen eine Versicherung voraus. Das typischste Beispiel dafür ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Ein Auto zu fahren ist keine Pflicht. Wer nicht fährt, braucht keine Kfz Versicherung. Sobald man sich jedoch dazu entscheidet, wird daraus Pflicht. In Berufsgruppen wie z.B. Architekten, Ingenieuren und Ärzten wird die Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich oder durch die Berufskammer vorgeschrieben. Dies basiert auf den enormen, potentiellen Schäden, die in diesen Berufen durch Beratungs- und Handlungsfehler entstehen können. Die Berufshaftpflichtversicherung ist im Normalfall keine Pflicht und wechselt allein durch die Tätigkeit von freiwillig zu gesetzlich vorgeschrieben. Eine weitere Individualversicherung, die unter Umständen zur Voraussetzung wird, ist die Feuerversicherung. Kreditgeber verlangen diese oft als Zusatz zur Wohngebäudeversicherung bei Personen, die eine Finanzierung für den Kauf einer Immobilie beantragen. Dies dient dem Schutz vor Kreditausfällen beim Brand und den Kosten einer möglichen Instandsetzung.
Diese Freiheit hast du
Es gibt verschiedene Bereiche, in denen du eine Individualversicherung freiwillig und unter spezieller Vertragsfreiheit abschließen kannst. Dabei kann es sich um zusätzliche Leistungen zu deinen Sozialversicherungen handeln, als auch um vollkommen eigenständige Versicherungen.
Dazu zählen die Personenversicherungen:
- Private Rentenversicherung (auch als Zusatz zur gesetzlichen)
- Private Krankenversicherung
- Risikolebensversicherung
- Kapitallebensversicherung
- Krankenzusatzversicherung
Im Bereich der Sachversicherungen (Vermögens- Sach- und Personenschäden) sind die gängisten:
- Private Haftpflichtversicherung
- Private Unfallversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Gebäudeversicherung
- Hausratversicherung
Die dritte Gruppe sind die Gewerbeversicherungen. Diese beziehen sich auf Selbstständige, Freiberufler:innen oder den Betrieb selbst:
- Produkthaftpflicht
- Maschinenversicherung
- Transportversicherung
Tatsächlich gibt es unzählige, weitere freiwillige, individuelle Versicherungen. Viele Personen versichern zum Beispiel spezifische Körperteile. Haustierbesitzer:innen schließen oftmals neben der Hundehaftpflichtversicherung eine Hundekrankenversicherung ab. Sammler schützen den Wert ihrer Raritäten. Künstler schützen ihre Werke. Auch hier wird deutlich, wie individuell die Bedürfnisse sind.
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