Versicherungsnehmer/Versicherungsnehmerin 

Von Julia Schäfer 18 Juli, 2023
4 minutes

Der Begriff „Versicherungsnehmer“ oder „Versicherungsnehmerin“ hört sich irgendwie sperrig an. Juristendeutsch, eben … Doch wer ist Versicherungsnehmer und welche Rechte oder Pflichten hat diese Person?

Versicherungsnehmer und -nehmerin vs. versicherte Person

Normalerweise ist die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer auch die versicherte Person. Der- oder diejenige übernimmt alle Pflichten aus dem Versicherungsvertrag.

Die versicherte Person ist diejenige, für die der Versicherungsschutz besteht. Das gilt zum Beispiel bei deiner kapitalbildenden Lebensversicherung oder auch bei der Versicherung für deinen Hausrat. Das heißt, dass du als versicherte Person im Schadenfall den vereinbarten Versicherungsschutz erhältst. Du bist schließlich namentlich als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer im Versicherungsschein genannt.

Eine Ausnahme kann es geben, wenn beispielsweise Eltern eine Ausbildungs-Versicherung für ihr Kind abschließen. Dann ist dieses die versicherte Person.

Auch können Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen sein. Und zwar dann, wenn du beispielsweise die Versicherung deiner Eltern mit deinem eigenen Wagen nutzt.

Auch wenn du bei bestimmten Versicherungen jemand weiteren zur Police hinzufügt, ist der- oder diejenige automatisch eine versicherte Person.

Wahllos jemanden bei dir mitzuversichern, ist aber nicht möglich! 

Die Hausrat- oder auch die Haftpflichtversicherung deckt meist alle Familienmitglieder eines Haushaltes ab. Bei manchen Anbietern muss man dafür nicht mal verheiratet sein.

Anders sieht die Sache bei einer Wohngemeinschaft aus. Deren Mitglieder wohnen zwar auch zusammen, aber jeder muss selbst für seinen Versicherungsschutz sorgen.

Schüler*innen, Azubis und Student*innen sind während des Studiums oder der Ausbildung weiterhin als Versicherte in der Familien-Hausratversicherung geschützt. Dafür müssen sie aber entweder noch zu Hause wohnen oder nur vorübergehend ausgezogen sein. Dabei sollte das Ziel klar erkennbar sein, zum Beispiel nach dem Studium wieder ins Elternhaus zurückkehren zu wollen.

Auch in der privaten Haftpflichtversicherung deiner Eltern bleibst du als versicherte Person mitversichert. Zumindest während der Erstausbildung oder dem Erststudium. Sogar dann, wenn du nicht mehr zu Hause wohnst!

Pflichten und Rechte

Als Versicherungsnehmer oder -nehmerin beispielsweise einer Haftpflichtversicherung hast du auch ganz bestimmte Pflichten.

Der Versicherungsvertrag sieht vor, dass du:

  • Deiner Prämienpflicht nachkommst. Das heißt, dass du als Versicherungsnehmer oder -nehmerin dafür sorgen musst, dass die Versicherungsprämie pünktlich und in voller Höhe gezahlt wird.
  • Eine mögliche Auskunftspflicht einhältst. Zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin gehört es auch, dass du zum Beispiel bei einer Krankenversicherung bestimmte Vorerkrankungen mitteilen musst. Je nach Versicherung kann es auch sein, dass du Auskunft über spezielle Risiken geben musst, wenn du beispielsweise Bergsteiger*in bist. Oder dass du garantierst, dass bestimmte Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

Kommst du solchen Verpflichtungen nicht nach, kann das böse enden. Denn verletzt du schuldhaft deine Obliegenheiten, kann der Versicherer sogar von seiner Leistungspflicht befreit werden.

Dafür kannst du als Versicherungsnehmer oder -nehmerin aber auch auf einige Rechte pochen.

Dazu gehören: 

  • Ein Kündigungsrecht. Du hast die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen, zu ändern oder sogar abzutreten.
  • Das Verpfändungsrecht. Brauchst du einen Kredit, kannst du deinen Versicherungsschutz auch als Sicherheit verpfänden.
  • Den Leistungsanspruch. Tritt der Versicherungsfall ein, muss die Versicherungsgesellschaft dir die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen.
  • Das Informationsrecht. Der Versicherer muss dich über relevante Aspekte des Vertragsverhältnisses informieren. Das kann zum Beispiel eine Änderung der Versicherungsbedingungen oder eine Beitragserhöhung sein

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