Fahrbahnverengung: So verhältst du dich richtig

Von Linda 22 Mai, 2023
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fahrbahnverengung

Fahrbahnverengungen stellen für zahlreiche Autofahrer eine echte Herausforderung dar. Vor allem innerhalb von Baustellen oder auf engen Straßen sorgen sie immer wieder für Verunsicherungen und Unbehagen. Welche Verkehrszeichen weisen auf eine Fahrbahnverengung hin? Wie verhalte ich mit bei einer beidseitigen Fahrbahnverengung richtig? Und wer hat bei einer Fahrbahnverengung überhaupt Vorfahrt? Antworten auf all diese und viele weitere Fragen, findest du in unserem nachfolgenden Ratgeber.

Fahrbahnverengung: Was bedeutet das?

Begegnest du einem Schild, das auf eine Fahrbahnverengung hinweist, so ist hier besondere Aufmerksamkeit gefragt. Doch was bedeutet der Begriff „Fahrbahnverengung“ eigentlich? In der Regel ist von einer Verengung der Fahrbahn immer dann die Rede, wenn diese nicht der allgemeinen Breite entspricht aber dennoch ein Befahren auf der Fahrbahn pro Fahrtrichtung sichergestellt ist. Diese besondere Verkehrssituation wird gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) durch das hierfür vorgesehene Gefahrenschild angezeigt. Daher ist es wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmer die Verkehrsschilder Bedeutung kennen.

Wissenswert zum Fahrbahnverengungs-Schild: Das Verkehrszeichen 120 weist auf eine beidseitige Fahrbahnverengung hin. Begegnest du dem Verkehrszeichen 121-10, so liegt eine einseitig rechts verengte Fahrbahn vor. Während das Schild 121-20 hingegen für eine linksseitige Fahrbahnverengung steht.

Fahrbahnverengungen können zu erhöhtem Verkehrsaufkommen und möglichen Unfällen führen. Eine robuste Autoversicherung ist entscheidend, um Schäden am eigenen Fahrzeug und an Dritten abzudecken. Informiere dich hier:

Fahrbahnverengung: Das gilt es zu beachten

Sobald sich eine Fahrbahnverengung durch ein Schild ankündigt, ist es wichtig, dass du mit besonderer Aufmerksamkeit und Vorsicht an diese Situation herangehst. Somit gilt bei verengten Fahrbahnen stets das Sichtfahrgebot. Das bedeutet, dass alle Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen dazu verpflichtet sind, den Verkehr zu beobachten und angemessen zu fahren. Das wiederum heißt natürlich auch, dass sich alle an die vorgegebenen Geschwindigkeiten zu halten haben. Im Normalfall erfolgt die Ankündigung einer Fahrbahnverengung durch ein Schild stets in Kombination mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung.

Handelt es sich um eine Fahrbahnverengung auf einer mehrspurigen Straße, sind alle Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen dazu verpflichtet, den von hinten kommenden Verkehr auf der anderen Fahrspur zu beobachten. Auch in diesem Fall darfst du den Spurwechsel erst dann durchführen, wenn du dir sicher bist, dadurch keine anderen Fahrer zu gefährden. Allerdings müssen auch die Fahrzeuge auf der freien Spur einigen Regelungen nachkommen. So müssen sie zum Beispiel das Einfädeln ermöglichen, sofern es das Verkehrsgeschehen zulässt.

Verengte Fahrbahn: Wer hat hier Vorfahrt?

Vielleicht fragst du dich, wer bei einer Fahrbahnverengung Vorfahrt hat? Wir schaffen Klarheit. Liegt eine einseitige Fahrspurverengung vor, musst du das bestehende Hindernis so umfahren, dass es zu keiner Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer kommt. Musst du hierfür die Gegenspur befahren, darf dies erst dann geschehen, wenn kein Gegenverkehr mehr in Sicht ist. Das wiederum bedeutet, dass der Gegenverkehr in diesem Fall Vorfahrt hat.

Tipp – Weitere interessante Beiträge rund um die Thematik „Vorfahrt“ findest du hier:

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Wann gilt das Reißverschlussverfahren?

Das Reißverschlussverfahren gilt in der Regel bei einer Fahrbahnverengung auf mehrspurigen Straßen. Hier hilft das Verfahren den Verkehrsteilnehmern und Verkehrsteilnehmerinnen nicht nur dabei, sich richtig einzuordnen, sondern verhindert zugleich die Bildung von Staus. Diese Regelung ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Auch wird dieses wichtige Verfahren bereits in der Fahrschule tiefgründig behandelt. Jedoch gibt es immer noch zahlreiche Autofahrer, die nicht wissen, wie sie das Reißverschlussverfahren richtig anwenden. Oft haben sie Angst davor, dass sie niemand einfädeln lässt. Infolgedessen versuchen sie möglichst früh auf die andere Spur zu wechseln. Dieses Verhalten ist jedoch absolut fehl am Platz und verursacht häufig Staus. Denn schließlich bremsen die Autos plötzlich ab, um die Fahrspur zu wechseln und verlangsamen so den Verkehrsfluss.

Doch warum wird dieses Verfahren überhaupt Reißverschlussverfahren genannt? Ganz einfach: Man spricht hier vom Reißverschlussverfahren, weil die Verkehrsteilnehmer:innen abwechselnd von ihren jeweiligen Spuren fahren sollen. Also erst ein Fahrzeug von der freien Spur, dann ein weiteres Fahrzeug von der beeinträchtigten Fahrbahn und das im ständigen Wechsel. Dadurch ergibt sich ein Fahrstil, der dem klassischen Reißverschluss sehr nahekommt.

Unfall bei verengter Fahrbahn: Mit diesen Sanktionen musst du rechnen

Wer die Regelungen bei einer Fahrbahnverengung nicht kennt oder gar mutmaßlich missachtet, der riskiert nicht nur schwerwiegende Verkehrsunfälle, sondern auch hohe Sanktionen. Im Folgenden findest du hierzu einige Beispiele:

  • Verkehrsteilnehmer:innen, die beim Vorbeifahren am Hindernis die Vorfahrt des entgegenkommenden Verkehrs missachten, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Kommt es durch dieses Verhalten zu einer Gefährdung oder gar einem Unfall, fällt das zu zahlende Verwarngeld natürlich entsprechend höher aus.
  • Ebenso wird auch das Umfahren, das Einfädeln und das Wiedereinordnen ohne Blinkersetzen entsprechend sanktioniert. Wer in diesen Situationen vergisst seinen Blinker zu verwenden, muss ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro zahlen.
  • Besonders teuer wird es für Verkehrsteilnehmer:innen, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich einer verengten Fahrbahn missachten. Denn in diesem Fall finden die geltenden Bußgelder für Geschwindigkeitsbegrenzungen Verwendung. Je nachdem, mit welcher Geschwindigkeitshöhenbegrenzung die Betroffenen unterwegs waren, drohen unterschiedliche Folgen. Diese reichen von Bußgeldern über Punkte in Flensburg bis hin zu Fahrverboten.

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