Drohnenversicherung: Das musst du wissen

Von Erik Lehnert 30 Juni, 2023
4 minutes
Drohnenversicherung

Für ein Einsteigermodell einer Drohne zahlst du inzwischen kaum noch 50 Euro. Eine klasse Freizeitbeschäftigung! Aber nicht nur das. Denn Drohnen gelten auch als Luftfahrzeuge. Darum brauchen sie im besten Fall auch eine Drohnenversicherung. Weil ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz aus dem günstigen Vergnügen schnell ein richtig teurer Spaß werden kann! Was du als Drohnen-Besitzer über die einzelnen Modelle, Versicherungsarten und gesetzlichen Vorschriften wissen solltest, erfährst du hier bei uns.

Wo werden Drohnen eingesetzt?

Ein Großteil der Drohnen in Deutschland dient dem Freizeitspaß. Vor allem auch die Möglichkeit, teils spektakuläre Luftaufnahmen machen zu können, reizt viele. 

Aber nicht nur im privaten, sondern auch im gewerblichen Bereich kommen Drohnen immer öfter zum Einsatz. 

Einsatzgebiete von Drohnen:

  • In der Vermessungstechnik, um exakte Werte etwa zu Größen und Grenzen von Grundstücken zu erhalten.
  • Für land- und forstwirtschaftliche Aufnahmen, wo sie oft zur großflächigen Überwachung der landwirtschaftlichen Nutzfläche zum Einsatz kommen. 
  • Im Tier- und Naturschutz, um vor dem Abernten eines Feldes beispielsweise versteckte Rehkitze zu entdecken.
  • Für technische Kontrollen unter anderem, um die Luftqualität in bestimmten Gebieten messen zu können.
  • In der Forschung wie zum Beispiel der Archäologie, wo Ausgrabungsstätten schon im Vorfeld aus der Vogelperspektive begutachtet werden können.
  • Bei der Polizei- und Feuerwehr, um beispielsweise vermisste oder verirrte Personen aufzufinden.
  • Beim Militär, wo in großer Höhe Aufklärungsflüge getätigt oder Grenzen überwacht werden.
  • Für die Wettervorhersage, wobei Drohnen die ständig wechselnden Witterungsverhältnisse in Realzeit messen und die Daten zur Auswertung an Meteorologen senden.

Versicherungspflicht für Drohnen

Schon seit 2005 besteht in Deutschland die Pflicht zu einer Drohnenversicherung. Diese  Versicherungspflicht ist nicht davon abhängig, ob eine Drohne privat oder gewerblich genutzt wird.

Bist du Pilot der Drohne, haftest du für alle Schäden, die durch dein Flugmodell verursacht werden. Das kann zum Beispiel die Fensterscheibe des Nachbarn sein, die durch deine Drohne zu Bruch geht. Schlimmer aber sind auch mögliche Personenschäden

So kann deine Drohne beispielsweise im Tiefflug mit jemandem zusammenstoßen und ihn verletzen. Oder der Akku macht schlapp, dein Flieger stürzt über einer Straße ab und verursacht da einen Verkehrsunfall. 

Ohne Weiteres können da Schäden in Millionenhöhe entstehen!

Denke da nur an die medizinische Behandlung, Reha-Maßnahmen, Verdienstausfälle und Reparaturen. Auch wenn diese Folgen dir unwahrscheinlich erscheinen, ohne Versicherungsschutz haftest du privat für die Folgen eines Unfalls oder jegliche Schäden die deine Drohne verursacht.

Deshalb solltest du zwingend eine Drohnenversicherung ähnlich der Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.

Drohnenversicherung: Prüfe deine aktuelle Haftpflichtversicherung

Lässt du deine Drohne außerhalb deiner eigenen vier Wände fliegen – und das ist ja meistens der Fall – brauchst du unbedingt eine passende Haftpflichtversicherung. Diese deckt die Schäden ab, die deine Drohne möglicherweise verursacht.

Nutzt du dein Fluggerät nicht in irgendeiner Form beruflich, sondern wirklich nur rein privat, kannst du auf eine zusätzliche Drohnenversicherung möglicherweise sogar verzichten. Die normale Privathaftpflicht reicht oft aus, um dich vor üblen Kosten zu bewahren. Allerdings kommt es darauf an, welche Art von Drohne du verwendest.

Um dabei auf der sicheren Seite zu sein, solltest du deine Haftpflichtversicherung unbedingt auf ihre Aktualität checken. Am besten rufst du kurz bei deinem Haftpflichtversicherer an und fragst nach, ob ein Schadenfall durch die Nutzung von Drohnen in deinem Vertrag mitversichert ist. Falls nicht, solltest du deine Versicherung unbedingt auf einen aktuellen Tarif inklusive Drohnenversicherung umstellen. Die Versicherungssumme sollte dabei mindestens 10 Millionen Euro betragen, um wirklich auch teure Schäden abzusichern, die dich sonst in den Ruin treiben könnten. Und achte auch darauf, ob das Gewicht der Drohne eventuell eingeschränkt ist. Viele Versicherer leisten im Grundtarif nur Ersatz, wenn das Fluggerät nicht schwerer als eine bestimmte Grammzahl ist. Dann solltest du das gegebenenfalls noch einmal nachbessern lassen.

Lies dazu auch unseren Beitrag „Haftpflichtversicherung mit Leihsachen

Bist du bereits über den Einsteiger-Modus hinaus? Dann hast du vielleicht ein richtig hochwertiges und dementsprechend teures Modell am Start. In diesem Fall kann sich eine Drohnen-Kasko-Versicherung lohnen. Die springt nämlich auch ein, wenn du zum Beispiel mal eine Bruchlandung hinlegst und dein teures Stück beschädigt wird. Es kann sich also je nach Preis der Drohne und deinem Flug Stil bezahlt machen!

Anders als viele vielleicht denken, hat die Elektrogeräteversicherung in einem solchen Fall nichts damit zu tun.

Und wie sieht’s mit der teuren Kamera an der Drohne aus? Hier erfährst du, ob die Kameraversicherung zahlt, wenn ein Schaden entsteht. 

Ebenfalls hierzu interessant: Wann springt die Reparaturkostenversicherung ein?

Drohnenversicherung

Gesetzliche Neuregelung der Drohnennutzung

Im Jahr 2021 wurde die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten” überarbeitet. Seitdem gibt es für Drohen die Kategorien „offen”, „speziell” und „zulassungspflichtig”.

Was die Begriffe bedeuten:

Offen: Das betrifft Drohnen, deren Startmasse weniger als 25 Kilogramm beträgt. Während des gesamten Fluges müssen solche Geräte in Sichtweite bleiben. Außerdem dürfen „offene“ Drohnen nicht höher als 120 Meter fliegen und keine Gegenstände transportieren.

Speziell: Hiermit sind Drohnen gemeint, die mindestens ein Merkmal der offenen Kategorie nicht erfüllen. Zum Beispiel, wenn das Gerät eine Startmasse von 25 Kilogramm oder mehr hat.

Zulassungspflichtig: In diese Kategorie fallen große und/oder schwere Drohnen. Oft werden sie beispielsweise für den Transport gefährlicher Güter genutzt.

Zusätzlich gibt es noch (ältere) Unterteilungen in A-Klassen. Sie geben Auskunft darüber, welche Drohne wo fliegen darf.

  • Kategorie A1: Die maximale Startmasse beträgt hier 900 Gramm. Ein Flug in der Nähe von Unbeteiligten ist erlaubt.
  • Kategorie A2: Hier beträgt die maximale Startmasse 4 Kilogramm. Unbeteiligten darf sich die Drohne im Normalflug bis auf 30 Meter nähern, im Langsamflug-Modus bis auf 5 Meter.
  • Kategorie A3: Mit einer maximalen Startmasse von 25 Kilogramm darfst du diese Drohne nicht in der Nähe von Unbeteiligten steuern. Zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten musst du einen Mindestabstand von 150 Metern einhalten. 

Eine neue EU-Drohnenverordnung teilt die Fluggeräte zudem nach ihren technischen Eigenschaften ein. 

Klasse C0: leichter als 250 Gramm, maximale Geschwindigkeit von 19 m/s, maximale Flughöhe von 120 Metern ohne Geo-Sensibilisierung.

Klasse C1: leichter als 900 Gramm oder Energie kleiner als 80 Joule, maximale Geschwindigkeit von 19 m/s mit vorgeschriebener Fernidentifizierung und einer maximalen Flughöhe von 120 Metern oder einem einstellbaren Höhenlimit sowie Geo-Sensibilisierung.

Klasse C2: weniger als 4 kg Gewicht mit Fernidentifizierung bei einer maximalen Flughöhe von 120 Meter oder einstellbarem Höhenlimit. Geo-Sensibilisierung ist vorgeschrieben.

Klasse C3: Gewicht bis zu 25 kg mit Fernidentifizierung und Geo-Sensibilisierung. Die Drohne muss kleiner als 3 Meter sein und darf eine Flughöhe von 120 Metern ohne einstellbares Höhenlimit nicht überschreiten. 

Drohnenversicherung: Das solltest du mit deiner Drohne unbedingt vermeiden

Für jedes unbemannte Fluggerät gibt es strenge gesetzliche Regelungen. An diese solltest du dich unter allen Umständen halten. Denn sonst drohen dir empfindliche Strafen.

Hier haben wir dir mal eine Zusammenfassung aufgelistet, was du mit deiner Drohne besser unterlassen solltest:

  • Du darfst dich bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Freiballonen nicht nähern. Hier besteht eine Ausweichpflicht.
  • Deinem Hobby ohne „Drohnenführerschein“ nachgehen? Besser nicht! Denn für Drohnen ab 250 Gramm besteht die Pflicht, einen Kenntnisnachweis abzulegen. Die Prüfung dazu kannst du online auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamts ablegen, wenn du mindestens 16 Jahre alt bist.
  • Vermeide unbedingt jegliche Behinderung oder Gefährdung des Luftraums.
  • Über sensiblen Gebieten wie etwa Krankenhäusern, Justizvollzugsanstalten, Industrieanlagen, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen, An- und Abflugzonen von Flughäfen oder auch den Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften hat eine privat genutzte Drohne nichts zu suchen.
  • Und selbstverständlich ist es verboten, deine Drohne über Wohngrundstücken fliegen zu lassen, wenn sie beispielsweise mit einer Kamera optische und/oder akustische Funksignale empfangen, übertragen oder aufzeichnen kann. Stimmt ein Nachbar aber explizit zu, dass du über seinem Garten fliegst, darfst du das auch tun. 

Welche Drohnen-Führerscheine gibt es?

Für die Erlaubnis, eine Drohne ab 250 Gramm Gewicht fliegen zu lassen und steuern zu dürfen, sind zwei neue Drohnenführerscheine vorgesehen. Mindestens einen davon benötigst du für dein Hobby: 

  • Den EU-Kompetenznachweis, auch „kleiner EU-Drohnenführerschein“ genannt. Für Drohnen der „offenen“ Kategorie musst du einfach nur ein Online-Training absolvieren sowie einen theoretischen Online-Test auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes bestehen.
  • Das EU-Fernpiloten-Zeugnis, bekannt als „großer EU-Drohnenführerschein“. Der wird nötig, wenn du Drohnen der Unterkategorie A3 nutzen möchtest. Das sind die Fluggeräte mit einem Gewicht von bis zu 25 Kilogramm. Um das EU-Fernpiloten-Zeugnis zu erlangen, musst du zunächst den EU-Kompetenznachweis erwerben. Die Prüfung ist dann umfangreicher. Sie umfasst ein praktisches Training unter den Bedingungen der Unterkategorie A3 sowie einen zusätzlichen Theorietest mit 30 Multiple-Choice-Fragen aus 3 Fachgebieten. Ablegen kannst du die Prüfung bei jeder vom LBA anerkannten Prüfstelle.


Die Drohnenführerscheine sind jeweils für fünf Jahre gültig. Das bedeutet anders als z.B. beim Autoführerschein musst du deinen Drohnenführerschein erneut offiziell ablegen, um deine Kompetenzen nachzuweisen.

Tipp: Wiegt deine Drohne weniger als 250 Gramm, musst du dich nur an die Bestimmungen der „offenen“ Kategorie halten. 

Musst du deine Drohne registrieren?

Unser Umständen musst du dich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Drohnenbesitzer gebührenpflichtig registrieren lassen. Du bekommst dann eine Registrierungsnummer (e-ID), die gut sichtbar, fest und dauerhaft mit der Drohne verbunden sein oder wenn möglich elektronisch gespeichert werden muss. Auf diese Art sollst du als Halter im Schadensfall schnell ermittelt werden können. 

In der Kategorie „offen“ gilt dies aber nur, wenn deine Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt und für leichtere Drohnen, wenn sie über einen sogenannten Sensor zur Erfassung personengebundener Daten – also zum Beispiel eine Kamera – verfügen.

Bist du in der oben definierten Kategorie „speziell“ unterwegs, musst du dich als Halter ebenfalls registrieren.

Wichtig zu wissen: In der Kategorie „zulassungspflichtig“ ist sogar eine zusätzliche Registrierung der Drohne erforderlich.

Du willst wissen, wie du dich am besten versichern kannst? Dann lies auch unsere anderen ausführlichen Artikel zu folgenden Themen: 

Bildnachweise:
Headerbild ©AdobeStock_226586807 ; emerald_media
Bild 1: AdobeStock_488621297 ; Marcin Kilarski Wirestock

background image

Aktuelle Updates erhalten

    Table of contents

      Lesen Sie auch