Reparaturkostenversicherung: Darum ist sie sinnvoll
Autos sind teuer. Nicht zuletzt, weil immer wieder Reparaturen anfallen. Oft kommen diese Reparaturen unerwartet und verschlingen einiges an Geld. Eine Reparaturkostenversicherung kann für dich eine wertvolle finanzielle Absicherung sein. So kannst du auch bei teuren Rechnungen entspannt bleiben. Je nach Konditionen sind die Kosten verschiedener Defekte und Schäden von deiner Versicherung abgedeckt.
Reparaturkostenversicherung: Vor- und Nachteile
Wie jede Versicherung hat auch die Reparaturkostenversicherung Vor- und Nachteile.
Zu den Vorteilen gehört zum Beispiel die Übernahme von sehr hohen Reparaturkosten im Schadensfall. Fährst du einen älteren Gebrauchtwagen, kann eine Reparaturkostenversicherung vorteilhaft sein. Bei älteren Autos entstehen oft schneller Schäden. Diese sind dann meist auch teurer. Der zweite große Vorteil ist die Übertragbarkeit der Versicherung. Verkaufst du dein Auto, wird auch die Versicherung auf den Käufer übertragen. Darüber hinaus sind die Kosten für die Reparaturen überschaubarer. Regelmäßige Beitragszahlungen an deine Versicherung kannst du besser in deine Finanzen einplanen als unerwartete hohe Kosten für eine Reparatur. Oft kannst du ganz gezielt bestimmte Fahrzeugteile und Reparaturen einfach in den Vertrag aufnehmen lassen.
Ein wesentlicher Nachteil der Reparaturkostenversicherung liegt in der “Natur“ jeder Versicherung. Tritt kein Schadensfall ein, besteht kein Anspruch auf Leistung. Damit zahlst du durch die Beiträge mehr ein, als du am Ende herausbekommst. Ein zweiter Nachteil entsteht, wenn in deiner Versicherung eine Obergrenze für die Übernahme von Kosten eingeschlossen ist. Hierbei ist nicht gewährleistet, dass die Rechnung einer Reparatur vollständig übernommen wird.
Welche Leistungen umfasst die Reparaturkostenversicherung?
Der Leistungsumfang einer Reparaturkostenversicherung unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Inwieweit eine Reparaturkostenversicherung für dich Sinn macht, hängt nicht zuletzt von der Laufleistung und dem Alter deines Fahrzeugs ab. Welche Leistungen eine solche Versicherung übernimmt, ist jedoch in den meisten Verträgen geregelt.
Generell sind verschleißbedingte Reparaturen meist von der Versicherung ausgenommen. Unter verschleißbedingten Reparaturen versteht man zum Beispiel den Austausch von Autoteilen wie Scheibenwischer, Bremsscheiben oder auch Ölfilter. Diese Teile deines Autos müssen regelmäßig überprüft und gewechselt werden. Anders ist es bei serienmäßig verbauten mechanischen und elektronischen Teilen. In der Regel übernimmt die Versicherung diese Reparaturen. Dabei zahlt sie nicht nur die Ersatzteile selbst, sondern auch den Stundenlohn der Reparatur. Somit übernimmt die Versicherung in vielen Fällen die gesamten Werkstattkosten.
Die meisten Reparaturkostenversicherungen decken den Austausch und die Reparatur von Automatikgetriebe, Motor und Achsengetriebe ab. Darüber hinaus kannst du deinen Vertrag auch erweitern. Die folgenden Teile können unter anderem auch Teil der Versicherung sein:
- Lenkung
- Bremsen
- Getriebe
- Kraftstoffanlagen
- Abgasanlagen
- Kühlsysteme
- Elektrische Anlagen
- Komfortelektronik
- Sicherheitssysteme
- Achsengetriebe
- Kraftübertragungswellen
Damit die Reparaturkosten auch vollständig übernommen werden, musst du dich an gewisse Regeln halten. Nimm vereinbarte oder vorgegebene Wartungstermine unbedingt wahr. Sonst kann es sein, dass dein Versicherungsschutz erlischt. Im Zweifelsfall musst du die Kosten für eine Reparatur dann selbst tragen. Das gilt zwingend für die gesamte Vertragslaufzeit. Hast du eine Wartung schleifen lassen, musst du zumindest einen Teil der Kosten selbst tragen.
Welche Leistungen unsere Reparaturkostenversicherung für dich bereit hält, kannst du ganz einfach hier einsehen.
Gibt es Bedingungen für die Versicherungsleistung?
Unter bestimmten Umständen kann eine Reparaturkostenversicherung ausgeschlossen werden. Beispielsweise werden Fahrzeuge mit Fahrwerktuning oder eingebauten Leistungssteuerungen meist nicht von der Versicherung gedeckt. Rein optische Veränderungen an deinem Auto sind in der Regel kein Grund für einen Versicherungsausschluss. Darunter fallen zum Beispiel Veränderungen wie breitere Reifen, besondere Felgen oder getönte Scheiben.
Auch Motorräder und Fahrzeuge, die du gewerblich für Personen- oder Sachbeförderungen nutzt, sind von der Versicherung in vielen Fällen ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn diese Art der Nutzung nur zeitweise erfolgt. Zu den ausgeschlossenen Fahrzeugen gehören unter anderem:
- Taxis
- Mietwagen
- Kurierfahrzeuge
- Fahrschulautos
- Abschleppwagen
Neben diesen gewerblich genutzten Fahrzeugen gibt es eine weitere Gruppe von Autos, die nicht von der Reparaturkostenversicherung abgedeckt werden. Das sind Fahrzeuge, die mit alternativen Brennstoffen wie Pflanzenöl betrieben werden.
Ist dein Auto in Deutschland zugelassen, ist ein Unfall im Ausland seitens der Versicherung gedeckt.
Wenn bei deinem Auto ein Schadenfall eintritt, musst du es in eine Autowerkstatt bringen. In einigen Verträgen ist festgelegt, dass du dich an eine bestimmte Werkstattkette wenden musst. Andere Anbieter machen hierzu keine festen Vorgaben. In diesem Fall kannst du dich auch an eine freie Werkstatt wenden. Ob die Auto-Reparatur-Kosten deiner Arbeiten in einer Selbsthilfewerkstatt übernommen werden, solltest du vorab klären. Melde jeden Schadenfall umgehend der Versicherung und kläre das weitere Vorgehen ab. Erst nach einer Freigabe durch die Versicherung sollte deine Werkstatt mit den Reparaturarbeiten beginnen.
Reparaturkostenversicherung: Darauf solltest du achten
Prüfe einen Versicherungsvertrag genau, bevor du ihn unterschreibst. Dabei können dir die folgenden Fragen helfen:
- Ist mein Fahrzeug von der Versicherung ausgeschlossen?
- Welche Arbeiten sind Teil der Versicherung?
- Welche Teile des Autos sind Teil der Versicherung?
- Gibt es eine festgelegte Werkstattkette?
- Welche Wartungen erwartet der Anbieter?
- Wie alt darf das Fahrzeug sein?
- Wie viele Kilometer darf das Auto bisher gefahren sein?
- Welche Reparaturen sind von der Versicherung ausgenommen?
- Welche Beiträge musst du zahlen?
- Gibt es eine Entschädigungsgrenze?
- Gibt es einen Selbstbehalt?
- Welche Schäden schließt der Anbieter aus?
- Wo gilt der Versicherungsschutz?
- Welche Kündigungsfristen gibt es?
Versicherungsbetrug: Diese Strafen drohen
Versicherungsbetrug ist bei Verkehrsunfällen nicht selten. Der oder die Täter provozieren Unfälle, um dann die Versicherungssumme von der Versicherung des Opfers zu kassieren. Falsche Angaben an die Versicherung sind eine Straftat und ziehen rechtliche Konsequenzen nach sich.
Die Betrüger haben das Ziel, einen möglichst hohen Schaden abzurechnen. Weil sie dabei falsche Tatsachen vortäuschen, handelt es sich um Betrug im Sinne von § 263 StGB. Zusätzlich kommt § 315b StGB zum Tragen, weil die Täter die Fahrzeuge zerstören und beschädigen. Sie greifen damit in die Sicherheit des Straßenverkehrs ein. Auch der Versuch ist schon strafbar.
Ein Versicherungsbetrug zieht erhebliche Strafen nach sich. Als Täter kannst du mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. In besonders schweren Fällen kann die Strafe auch auf bis zu zehn Jahre ausgedehnt werden.
Zu den besonders schweren Fällen zählt Versicherungsbetrug, bei dem eine oder mehrere der folgenden Grundlagen vorliegen:
- Eine Person führt den Betrug gewerbsmäßig durch oder ist Mitglied einer Bande von Betrügern.
- Der Betrüger / Betrügerin hat einen großen Vermögensverlust verursacht. Hier zählt auch die Absicht, durch wiederholte Taten viele Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen.
- Die Person bringt andere in wirtschaftliche Not.
- Der Betrüger / die Betrügerin missbraucht ihre Befugnisse oder ihre Stellung als Amtsträger.
- Bei dem Versicherungsbetrug liegt eine vorsätzliche Brandstiftung vor.
Demnach können bei einem bewusst herbeigeführten Unfall zwei Straftaten vorliegen:
- Versicherungsbetrug
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Auch als Versicherungsnehmer kannst du im Betrugsfall eine Strafe erhalten, wenn du als Mittäter beteiligt bist. In diesem Fall musst du mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.
Solche Täter ”haben ihre eigenen Maschen” um einen Unfall zu provozieren:
- Die betrügende Person fordert einen Auffahrunfall heraus, indem sie zum Beispiel vor einer Ampel erst im letzten Moment sehr abrupt bremst.
- Die Person missachtet „rechts-vor-links“.
- Der Täter / die Täterin provoziert einen Unfall mit Totalschaden, um einen Kredit- oder Leasingvertrag vorzeitig ablösen zu können.
- Eine Person läuft plötzlich vor ein Auto. Das ist vor allem in Russland eine gängige Masche. Der Betrüger/die Betrügerin will so Schmerzensgeld erzielen.
Ein Versicherungsbetrug verjährt nach fünf Jahren. Diese Frist unterbricht, sobald die beschuldigte Person polizeilich vernommen wird. Auch die Mitteilung, dass ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet wird, reicht für eine Unterbrechung.
Damit du einen Versicherungsbetrug erkennen kannst, solltest du auf folgende Zeichen achten:
- Die geschädigte Person wirkt routiniert und überzeugend.
- Es tauchen Zeugen auf, die mit viel Nachdruck auf deine Schuld hinweisen.
- Das Fahrzeug zeigt Vorschäden, die nicht durch den Unfall entstehen konnten.
- Das betroffene Fahrzeug ist entweder alt oder sehr teuer
- Du konntest zielgerichtetes Handeln erkennen. Das können zum Beispiel Handzeichen sein, ein unerwarteter Spurwechsel oder eine hohe Geschwindigkeit.
- Die geschädigte Person lässt ein eigenes Schadensgutachten erstellen. Dieses steht im Widerspruch zu den Feststellungen des Sachverständigen des eigenen Haftpflichtversicherers.
Ersetzt eine Reparaturkostenversicherung eine Kaskoversicherung?
Eine Kfz-Reparaturkostenversicherung kann eine Kfz-Vollkaskoversicherung oder eine Kfz-Teilkaskoversicherung nicht ersetzen. Die Reparaturkostenversicherung greift nicht, wenn die Schäden von einer Kaskoversicherung oder der Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners abgedeckt werden können. Daher sind zum Beispiel die Folgen eines Unfalls und Diebstahl, Brand oder Naturkatastrophen nicht abgedeckt.
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