Haftpflichtversicherung mit Leihsachen: Sind geliehene Sachen versichert?

Von Manu 12 Mai, 2023
4 minutes
Haftpflichtversicherung für Leihsachen

Deine Neffen oder Nichten waren übers Wochenende zu Besuch. Grund genug, für ein paar Erinnerungsschnappschüsse die hochmoderne Fotoausrüstung deines Nachbars oder deiner Nachbarin auszuleihen. Das Problem: Noch sind die Kinder klein, es ging drunter und drüber – und das Teleobjektiv ging zu Bruch. Nach dem ersten Schreck fällt dir ein, dass du ja eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast.

Aber übernimmt die Haftpflichtversicherung überhaupt Schäden an geliehenen Sachen? Und was wäre, wenn du nicht nur eine Kamera beschädigt, sondern einen Unfall mit einem geliehenen Auto gehabt hättest? Bei uns erfährst du, ob und unter welchen Voraussetzungen geliehene Sachen versichert sind.

Definition: geliehene Sachen in der Haftpflichtversicherung

Laut§ 90 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) handelt es sich bei „Sachen“ immer um körperliche Gegenstände. Hierunter können ebenso bewegliche Dinge fallen wie Immobilien.

  • Eine Beschädigung einer Sache liegt vor, wenn sie sich nach Schadenseintritt nicht mir in identischem Umfang nutzen lässt.
  • Von einer Zerstörung spricht man, wenn sich die Sache für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr weiterverwenden lässt.
  • Von einem Verlust spricht man, wenn die ursprünglichen Eigentümer:innen keine Einwirkungsmöglichkeit mehr haben.

In allen drei Fällen bist nach § 823 BGB dazu verpflichtet, dem oder der Eigentümer:in gegenüber Schadensersatz zu leisten. Im Normalfall würde deine private Haftpflichtversicherung die erforderliche Summe für dich begleichen. Doch hat eine andere Person dir den Gegenstand geliehen und damit kostenfrei überlassen, kann dies schon anders aussehen.

Grundsätzlich decken Haftpflichtversicherungen die finanziellen Risiken nach einem Schadenseintritt. Das gilt ebenso für deine private wie auch für deine Kfz-Haftpflichtversicherung. Hier besteht sogar eine Versicherungspflicht. Beide Versicherungen begleichen im Schadensfall die Ansprüche Dritter, auch im Falle einer finanziellen Entschädigung. Jedoch kommt nicht jede Versicherung auch für geliehene Sachen auf.

Haftpflichtversicherung mit Leihsachen

Versicherungsschutz bei geliehenen Gegenständen

Hast du fremdes Eigentum beschädigt, musst du auch für den entstandenen Schaden aufkommen. Und da schon ein kurzer Augenblick der Unaufmerksamkeit weitreichende finanzielle Folgen haben kann, hast du idealerweise eine Privat-Haftpflichtversicherung. Ob diese im Schadensfall zahlt, hängt aber auch davon ab, ob du eine Haftpflichtversicherung mit Leihsachen abgeschlossen hast.

Sind geliehene Sachen mitversichert?

Grundsätzlich sind Privathaftpflichtversicherungen nicht zur Deckung von Schäden oder Totalverlusten von Leihgegenständen verpflichtet. Denn der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft setzt geliehene Sachen mit deinem Eigentum gleich. Und da deine Haftpflicht ohne anderweitige Vereinbarung nur Schäden an Gegenständen dritter Personen begleicht, würdest du hier leer ausgehen. Doch immer mehr Versicherungen nehmen freiwillig entsprechende Leistungen in ihre Tarife mit auf. In deinen Versicherungsunterlagen steht, ob das bei dir auch der Fall ist.

Findest du keinerlei Angaben zur Kostenübernahme bei geliehenen Sachen, musst du die Reparatur des Objektivs selbst übernehmen.

Tipp: Du kannst jederzeit deinen Versicherungsschutz anpassen und für die Zukunft um Leihsachen erweitern.

Was gilt bei verlorenen Sachen?

Stell dir vor, du hast die Fotoausrüstung mit auf einen Ausflug mitgenommen. Und beim Einpacken eurer Siebensachen vor der Rückfahrt ist die Kamera nicht mehr zu finden. Nun hast du zwar geliehene Sachen mit in deine Haftpflichtversicherung integriert. Aber greift dein Versicherungsschutz auch bei einem Verlust?

Auch hier gilt: Es kommt darauf an. Viele Versicherungsunternehmen machen eine Kostenübernahme von deinem Verschuldungsgrad abhängig. Hast du allerdings grob fahrlässig gehandelt, verweigern einige Versicherungen die Kostenübernahme. Grundsätzlich findest du konkrete Ausschlusstatbestände in deinem Vertrag. So weißt du, wann der Verlust von Leihgegenständen teuer für dich werden könnte. Der Verlust von Zertifikaten, Bargeld oder Aktien wird übrigens im Allgemeinen von keiner Versicherung gedeckt. Zu groß ist hier die Möglichkeit des Versicherungsbetrugs.

Hinweis: Der Verlust von Schlüsseln ist ein Sonderfall. Denn die Schlüssel zu deiner Mietwohnung sind zwar auch nur „geliehen“. Jedoch kannst du die Schlüssel auf Wunsch ebenfalls in deine Privathaftpflichtversicherung mit aufnehmen lassen. In vielen Versicherungen ist eine solche Schlüsselversicherung bereits von Anfang an enthalten. Schließlich passiert es schnell, dass ein oder mehrere Schlüssel abhandenkommen.

Gleichzeitig kann der Austausch des Haustürschlosses mit neuen Schlüsseln für alle Bewohner:innen schnell sehr teuer werden.

Leistungen der Haftpflicht mit Leihsachen

Hast du einen Tarif mit einem Versicherungsschutz für Leihsachen, findest du im Vertrag auch Angaben zur maximalen Deckungssumme. Obwohl du diese Summen individuell verhandeln kannst, halten sich viele Haftpflichtversicherungen an Richtwerte. So übernehmen sie oft Kosten zwischen 10.000 und 50.000 Euro. Doch nicht immer reicht das zur Schadensbegleichung aus. Denn stell dir vor, dein:e Nachbar:in ist Fotograf:in und nutzt die verliehene Kameraausrüstung eigentlich beruflich. Muss wegen des beschädigten Objektivs ein Shooting abgesagt werden, kann das weitere Folgekosten nach sich ziehen. Dann musst du beispielsweise für das ausgefallene Honorar aufkommen.

Tipp: Auch eine Mietwagen-Versicherung übernimmt oft nur Schäden an den Kraftfahrzeugen anderer Unfallbeteiligter. Wie bei deinem eigenen Auto, kannst du dich auch hier für einen Rundumschutz durch eine Kfz-Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung entscheiden.

Sonderfall: Wer zahlt den Schaden an einem geliehenen Auto?

Du hast dir nicht die Kameraausrüstung, sondern den Wagen eines oder einer Bekannten geliehen – und einen Unfall verursacht? Und nun fragst du dich, wer den Schaden am geliehenen Auto zahlt? Das ist eine gute Frage. Grundsätzlich zahlt in diesem Fall die Kfz-Versicherung der Fahrzeughaltenden. Selbst bei Schäden, die dann entstanden sind, wenn eine fremde Person mit dem Wagen unterwegs war.

Allerdings gilt auch hier: Ohne Vollkaskoschutz muss auch dein:e Bekannte:r die Schäden am eigenen Wagen selbst begleichen. Er oder sie kann die Summe zwar von dir zurückfordern. Einen gesetzlichen Anspruch wird er oder sie bei einem Leihverhältnis allerdings nicht durchsetzen können. Die einzige Ausnahme besteht auch hier bei einer groben Fahrlässigkeit. Bist du betrunken an einen Laternenpfahl gefahren, musst du die Reparaturkosten übernehmen. Und du kannst diese auch nicht auf deine Haftpflichtversicherung abwälzen.

Unser Tipp: Vereinbare im Voraus schriftlich, was im Falle eines Schadens am Leihwagen passiert. Eine andere Option gibt es, wenn du das Auto über einen langen Zeitraum fährst. So kannst du dich beispielsweise im Falle eines Auslandsaufenthalts als Fahrer:in mit in den Kfz-Versicherungsvertrag aufnehmen lassen.

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