Fremdes Auto fahren – so gibt es keine Probleme mit der Versicherung

Von John Smith 7 April, 2022
4 minutes

Nicht alle können sich heutzutage einen eigenen Gebrauchtwagen oder gar Neuwagen leisten. In Großstädten ist ein eigenes Fahrzeug zudem nicht unbedingt nötig. Schließlich fahren hier meist im Fünf-Minuten-Takt Busse oder Bahnen. Doch nicht für alle Menschen kommt ein Leben ohne Auto infrage. Warum also nicht einfach den PKW des Nachbars, der Nachbarin oder der Oma ausleihen? Das geht schnell und Verpflichtungen entfallen.

Doch darf jemand anderes mein Auto fahren? Und was passiert, wenn es nun zu einem Schadensfall kommt? Wer kommt dann für den Schaden auf? Ist mein Auto überhaupt versichert, wenn jemand anderes fährt? Und darf jemand anderes mein Auto fahren, wenn ich dabei bin? In diesem Artikel erfährst du, wie es beim Fahren eines fremden Autos um den Versicherungsschutz bestellt ist.

Wer darf mein Auto fahren?

Möchte eine fremde Person dein Auto fahren, solltest du vorab deine Versicherung darüber in Kenntnis setzen. Das gilt sowohl für die Kfz-Haftpflichtversicherung als auch für die Kaskoversicherung. Wenn du eine Kfz-Versicherung abschließt, gibst du nämlich in den Daten bereits an, wer das Auto in Zukunft fahren darf. In der Regel sind du das selbst sowie der Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise -Partnerin. Oftmals können auch Kinder oder andere Verwandte als berechtigte Fahrer und Fahrerinnen eingetragen werden. Je nach Versicherung ist das Eintragen eines zusätzlichen Fahrers oder einer zusätzlichen Fahrerin allerdings mit weiteren Kosten verbunden. Somit gilt: Der Personenkreis, der berechtigt ist, dein Auto zu fahren, ist oft sehr klein gehalten. Denn je mehr Personen dein Auto fahren dürfen, desto höher sind auch die Versicherungskosten.

fremdes Auto fahren

Wenn du weitere Personen mit deinem Wagen fahren lässt, musst du in der Regel mit Zusatzzahlungen an deine Versicherung sowie weiteren Kosten aufgrund höherer Beitragszahlungen rechnen. Aber auch wenn die andere Person einen Strafzettel erhält (beispielsweise durch Falschparken oder Geschwindigkeitsüberschreitungen), musst du dafür aufkommen.  Bußgeldbescheide kommen schließlich immer auf den Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin zu – und das bist in allen Fällen du. Auch wenn jemand Fremdes dein Auto gefahren hat.

Tipp: Möchtest du deine Daten um einen Fahrer oder eine Fahrerin ergänzen,  kannst du deine Versicherung darüber telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis setzen. Wichtig ist jedoch, dass diese Meldung vor der eigentlichen Fahrzeugnutzung erfolgt.

Unfall mit fremdem Auto: Wer zahlt?

Vermutlich sagst du nicht gerne „Nein“, wenn du dein Auto an eine oder einen Verwandten, einen Freund oder eine Freundin verleihen sollst. Auf dich ist schließlich Verlass. Oftmals handelt es sich nur um einen kurzen Zeitraum. Zumeist soll nur kurz etwas mit dem Fahrzeug von A nach B transportiert werden. Was geschieht, wenn du oder eine andere Person ein fremdes Auto fährt, ohne in der Versicherung eingetragen zu sein, und es kracht? Hierbei gilt: Es kommt auf die Details des Unfalls an.

Versicherungsschutz bei Fremdverschulden

Ist der Fahrzeugführer/ die Fahrzeugführerin nur in den Unfall verwickelt, hat den Schaden aber nicht selbst verursacht? Dann ist es für die Schadensregulierung beim Kfz nicht weiter schlimm, wenn diese Person nicht in der Versicherungspolice vorkommt. Denn in diesem Fall kommt ohnehin die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder der Unfallverursacherin  für den entstandenen Schaden auf. Dennoch sind unter Umständen Nachzahlungen oder Strafgebühren fällig.  Beispielsweise kann es passieren, dass deine Versicherung dich in der Schadenfreiheitsklasse herunterstuft. Daher solltest du deiner Versicherung unbedingt mitteilen, wenn eine andere Person dein Fahrzeug nutzt. Auch dann wenn du dein Auto nur vorübergehend verleihst oder eine andere Person in deinem Beisein fahren lässt, beispielsweise im Zuge eines Urlaubs mit dem Auto. Andernfalls kann es teuer werden. Das gilt vor allem dann, wenn dein Freund oder deine Freundin eine Mitschuld oder Teilschuld am Unfall hatte.

Was passiert bei einem selbstverschuldeten Unfall?

Wenn jemand Fremdes dein Auto fährt, aber nicht in der Versicherung eingetragen ist, übernimmt deine Kfz-Haftpflichtversicherung trotzdem die Personenschäden oder Schäden am anderen Fahrzeug. Sofern es sich um eine einmalige Fahrt handelt. Denn bei einmaligen Ausnahmen liegt noch keine Obliegenheitsverletzung, also eine Dauerhaftigkeit, des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin vor. Anders verhält es sich, wenn die andere Person regelmäßig mit deinem Auto fährt, ohne dass du dies bei der Versicherung angegeben hast. Dann kann dich die Versicherung in Regress nehmen. Unter Umständen musst du dann für einen Teil des Schadens selbst aufkommen.

Gut zu wissen: Die Beweislast liegt hier immer bei der Versicherung. Das heißt, der Versicherer muss nachweisen können, dass eine Obliegenheitsverletzung vorliegt, was in der Praxis meist schwierig ist.

Was gilt für Schäden am eigenen Fahrzeug?

Bei Schäden an deinem eigenen Auto spielt es keine Rolle, ob du eine Kfz-Teilkaskoversicherung oder Kfz-Vollkaskoversicherung abgeschlossen hast. Ist der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin nicht im Vertrag aufgeführt, musst du die Kosten selbst übernehmen. Der Versicherungsschutz der Kaskoversicherung greift in diesem Fall also nicht. Hinzu kommen weiterhin zusätzliche Strafgebühren für Nichtanmeldung bei der Versicherung und etwaige Bußgelder.

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Tipps für Fahrzeughalter und Fahrzeughalterinnen

Generell besteht für Kfz-Halter und -Halterinnen eine Versicherungspflicht. Das heißt: Wer ein Auto fährt für das keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Ein selbstverschuldeter Unfall kann dann für den Fahrzeugeigentümer oder die Fahrzeugeigentümerin teuer werden. Je nach Fahrzeug kann obendrein der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll sein. Diese haftet im Schadensfall für Schäden an deinem eigenen Auto, auch wenn du diese selbst verursacht hast.

Prinzipiell besteht der Haftpflichtschutz auch dann, wenn du dein Fahrzeug an eine andere Person verleihst, sofern dies nicht dauerhaft geschieht. Jedoch musst du auch in diesem Fall mit Strafzahlungen und erhöhten Versicherungsbeiträgen rechnen. Lässt du einen Freund oder eine Freundin hingegen regelmäßig mit deinem Auto fahren, solltest du ihn oder sie auf jeden Fall mit in den Versicherungsvertrag aufnehmen lassen. Bei Schäden am eigenen Fahrzeug gilt der Versicherungsschutz generell nur für diejenigen, die auch im Vertrag namentlich erwähnt werden. Daher ist es ratsam, wenn du dein Auto nur an Menschen verleihst, die dem berechtigten Nutzerkreis deiner Versicherungspolice angehören. Andernfalls kann dich das teuer zu stehen kommen.

Fazit: Willst du dein Auto verleihen oder selbst ein fremdes Auto fahren, informiert vorab die Versicherung, auch wenn dies eventuell mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Diese aktualisiert die Unterlagen, damit alles rechtlich abgesichert ist. So bist du stets auf der sicheren Seite.

Solltest du weitere Fragen oder Probleme haben, dann zögere nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten dich gern und stehen dir jederzeit zur Verfügung.

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