Zuschuss Elektroauto

Von John Smith 30 März, 2022
4 minutes
Zuschuss Elektroauto, Straße mit weißem Pfeil und Schrift "E-Auto Förderung"

Zuschuss für Elektroautos – welche Fahrzeuge bekommen den Bonus?

Wenn du dich für ein E-Auto interessierst, hast du sicherlich schon festgestellt, dass der Kaufpreis dafür recht hoch ist. Erfreulicherweise bietet der Staat einen Zuschuss für E-Autos an. Wie viel das ist und wie du an diesen Zuschuss für ein Elektroauto kommst, erfährst du in diesem Text.

Um den BAFA Umweltbonus zu bekommen, muss das Fahrzeug auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge stehen. Diese Liste wird meist auch als BAFA-Liste bezeichnet und ist auf der Webseite dieses Bundesamtes zu finden. Die Abkürzung „BAFA“ steht übrigens für „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“.

Generell kann ein Fahrzeug förderfähig sein, wenn es ein reines Elektroauto oder ein Hybridauto – also ein Plug-in-Hybrid – ist. Außerdem sind auch Brennstoffzellen-Fahrzeuge förderfähig. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge, die entweder mit Wasserstoff oder Methanol fahren. Nicht zuletzt bezieht sich die Förderung auch auf Fahrzeuge ohne lokalen CO2-Ausstoß. Ebenso auf Fahrzeuge, die mit maximal 50 Gramm CO2-Emissionen je Kilometer oder höchstens 60 Kilometer rein elektrisch auskommen.

Wie hoch ist der Zuschuss fürs Elektroauto?

Der BAFA Umweltbonus setzt sich aus einem Anteil des Herstellers und einem Bundesanteil zusammen. Da der Herstelleranteil sofort mit dem Neupreis verrechnet wird, bekommst du das E-Auto günstiger. Um von dem Herstelleranteil zu profitieren, musst du also nichts beantragen.

Anders sieht es mit dem sogenannten Bundesanteil aus. Diesen bekommst du beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Wie du den Antrag stellen musst und was zu beachten ist, erfährst du nachher noch.

Beim Zuschuss für dein Elektroauto hängt dessen Höhe von deinem gewählten Auto-Modell sowie dem Netto-Listenpreis ab.

Voraussetzung für die Förderung

Damit du von dem Zuschuss für dein Elektroauto profitieren kannst, muss sich das Fahrzeug  auf der BAFA-Liste befinden. Dort stehen alle förderfähigen Fahrzeuge. Außerdem darf der Netto-Listenpreis des Basismodells maximal 65.000 Euro betragen.

Zusätzlich ist auch der Zeitpunkt des Erwerbs und der Erstzulassung wichtig. Beim Erwerb ist es egal, ob es sich um einen Kauf oder Leasing handelt. Auf jeden Fall muss der Erwerb aber nach dem 18. Mai 2016 stattgefunden haben. Die Erstzulassung muss zwischen dem 5. November 2019 und dem 31. Dezember 2025 erfolgt sein, beziehungsweise erfolgen.

Zu beachten ist außerdem die Innovationsprämie 2022. Dabei handelt es sich um einen Sonderfall, der für Erstzulassungen nach dem 3. Juni 2020 bis zum 31. Dezember 2022 gilt. Diese erhalten den doppelten Bundesanteil, der bis zu 9.000 Euro betragen kann.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass der Antrag spätestens ein Jahr nach der Erstzulassung beim Bundesamt eingeht. Die Zulassung muss außerdem in Deutschland erfolgen und die Anmeldung auf deinen Namen muss mindestens sechs Monate dauern.

Mild-Hybrid

Diese Möglichkeiten gibt es für den Zuschuss beim Elektroauto

Zur besseren Übersicht findest du hier eine Zusammenstellung der Förderung für ein E-Auto. Denn neben dem Umweltbonus gibt es noch weitere, meist regionale Fördermöglichkeiten, die sich damit kombinieren lassen.

Umweltbonus und Innovationsprämie

Die BAFA-Förderung haben wir ja oben bereits vorgestellt. Sie bezieht sich auf Neuwagen, die erstmals zugelassen wurden oder werden.

Staatliche Förderprogramme und E-Auto-Förderung für Leasingfahrzeuge sowie Gebrauchtwagen

Außerdem gibt es noch andere Elektroauto-Prämien, die diverse Bundesministerien und Bundesländer anbieten. Welche aktuell für dich infrage kommen, kannst du in Eigenregie für deinen Wohnort recherchieren.

Die BAFA-Förderung gibt es auch für geleaste und gebrauchte E-Autos. Näheres dazu erfährst du gleich.

Regionale Zuschüsse

Je nach Wohnort kann es weitere E-Auto-Prämien geben, welche Kommunen, Stadtwerke und Energieversorger bereitstellen. Hierüber solltest du dich also unbedingt informieren, sobald du mit dem Gedanken spielst, dir ein E-Auto anzuschaffen.

Förderung von geleasten und gebrauchten Elektroautos

Falls du dich für ein geleastes oder gebrauchtes E-Auto entscheidest, kannst du ebenfalls eine Förderung bekommen. Wichtig ist, dass es sich auf der BAFA-Liste befindet. Außerdem darf die Erstzulassung höchstens zwölf Monate betragen. Die zweite Zulassung muss nach dem 4. November 2019 stattgefunden haben.

Auch hier gibt es die Innovationsprämie 2022. Dazu muss die Neuwagen-Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 stattgefunden haben.

Eine Voraussetzung ist, dass der Förderantrag spätestens zwölf Monate nach der Zweitzulassung eingeht. Den Umweltbonus fürs E-Auto darf das Fahrzeug natürlich auch noch nicht erhalten haben. Darüber hinaus darf der Tacho höchstens 15.000 Kilometer anzeigen und der Kaufpreis maximal 80 Prozent des Brutto-Neuwagen-Listenpreises betragen. Das Gebrauchtfahrzeug muss zudem in Deutschland angemeldet sein und für mindestens sechs Monate auf deinen Namen zugelassen bleiben.

So beantragst du den Zuschuss fürs Elektroauto

Bei einem Antrag für ein neues E-Auto brauchst du die Rechnung oder den Kaufvertrag sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II. Zusätzlich musst du noch schriftlich erklären, dass die Angaben wahrheitsgemäß sind.

Für ein gebrauchtes E-Auto benötigst du die gleichen Unterlagen. Darüber hinaus brauchst du aber noch eine Bestätigung des vorherigen Fahrzeughalters oder der vorherigen Fahrzeughalterin, die besagt, dass er oder sie der alleinige Ersthalter bzw. die alleinige Ersthalterin war. Außerdem sind Informationen zur Erstzulassung sowie Abmeldung wichtig und eine offizielle Bestätigung einer oder eines Sachverständigen zum maximalen Kilometerstand von 15.000.

Den Antrag kannst du bequem online auf der BAFA-Website stellen. Dort lassen sich das Formular ausfüllen und alle Unterlagen hochladen. Nach positiver Prüfung bekommst du den Bundesanteil überwiesen.

Weitere Beiträge zum Thema E-Auto, Umwelt und Co.

Bildnachweise: Headerbild © AdobeStock_111624204 Stockwerk-Fotodesign; Bild 1 © @AdobeStock_553639062 Kalyakan

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