Versicherungsmakler/-Maklerin

Von Linda 13 Juni, 2023
4 minutes
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Du brauchst zum Beispiel eine neue Kfz-Haftpflichtversicherung? Dann sollte dein erster Weg zu einem Versicherungsmakler oder einer Versicherungsmaklerin führen. Im besten Fall handelt es sich dabei um unabhängige Fachleute, die dich zu allem beraten können, was du zum Thema Versicherungen wissen musst. Was ein unabhängiger Versicherungsmakler/-Maklerin genau macht und wie er oder sie sich von einem Versicherungsvertreter oder einer Versicherungsvertreterin unterscheidet, zeigen wir dir hier.

Was genau macht ein Versicherungsmakler/-Maklerin?

Als Vermittler oder Vermittlerinnen zwischen Versicherungsnehmern oder Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsgesellschaften sind Versicherungsmakler/-Maklerinnen unverzichtbar.

Sie sind dafür verantwortlich, sinnvolle Versicherungen zu ermitteln und passende Verträge zu vermitteln. Außerdem kümmern sie sich um die Verwaltung, Betreuung und Aktualisierung der Versicherungen und sind im Schadensfall dein erster Ansprechpartner. Natürlich auch, wenn du beispielsweise deine KFZ-Versicherung kündigen oder den Unterschied zwischen Hausrat- und Gegenstandsversicherung erklärt haben möchtest.

Damit sie dieser Aufgabe nachgehen können, müssen Versicherungsmakler- oder Maklerinnen ihre Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen. Außerdem müssen sie geordnete Vermögensverhältnisse sowie eine Berufshaftpflichtversicherung besitzen.

Nach dem deutschen Handelsrecht gelten Versicherungsmakler/-Maklerinnen als Kaufleute. Ihre Rechte und Pflichten sind im Maklervertrag geregelt, welcher unter anderem im Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) zu finden ist.

Bei ihrer Tätigkeit müssen sie stets die geltenden Gesetze und Vorschriften im Blick behalten, um Versicherungsbetrug, Doppelversicherung oder unzureichenden Versicherungsschutz zu vermeiden.

Willst du beispielsweise deine Kfz-Versicherung wechseln oder kündigen, solltest du dich an einen kompetenten Versicherungsmakler/-Maklerin wenden.

Selbstständig oder angestellt: Für wen arbeitet ein Makler/Maklerin?

Als unabhängige Experten beziehungsweise Expertinnen arbeiten Versicherungsmakler und Maklerinnen nicht im Auftrag einer bestimmten Versicherungsgesellschaft.

Normalerweise sind sie also nicht bei einer Versicherungsgesellschaft angestellt, sondern als Kaufleute selbstständig. Das soll ihre Unabhängigkeit garantieren.

Versicherungsmakler/-Maklerinnen sind verpflichtet, die Interessen ihrer Kunden und Kundinnen zu vertreten und ihnen die bestmöglichen Versicherungsoptionen anzubieten. Sie müssen sich an die Regeln der Versicherungsaufsichtsbehörde halten.

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Versicherungsmakler/-Maklerin & Versicherungsvertreter/-Vertreterin: Worin liegt der Unterschied?

Den Unterschied zwischen Makler und Maklerin, sowie Vertreter und Vertreterin festzumachen, ist gar nicht so einfach.

Grundsätzlich agiert ein/e Versicherungsmakler/-Maklerin rein im Auftrag des Versicherungsnehmers. Dieser – in diesem Fall also du – gibt den Auftrag, Verträge mit Versicherern zu vermitteln. Versicherungsvertreter/-Vertreterinnen wiederum stehen auf der Seite des Versicherers und vermitteln Versicherungsverträge in dessen Auftrag.

Die Unterscheidung spielt auch bei Vertragsabschlüssen eine bedeutende Rolle. Denn ein Makler oder eine Maklerin leiten Anträge an eine Versicherungsgesellschaft nur weiter. Der Vertreter oder die Vertreterin hingegen nimmt solche Versicherungsverträge direkt für die Gesellschaft entgegen und führt auch Verhandlungen im Sinne des Unternehmens.

Interessant ist dann auch noch die Frage nach der Haftung. Denn ein Versicherungsmakler/-Maklerin haftet persönlich für Schäden, die durch ihre Vermittlung einer der Parteien zugestoßen sind.

Der oder die Versicherungsvertreter/-Vertreterin haftet nicht persönlich, weil da ja ein großes Unternehmen im Hintergrund steht, bei dem der Vertreter oder die Vertreterin angestellt ist.

Detaillierter sehen die Unterschiede folgendermaßen aus.

Versicherungsmakler/-Maklerin: Eine Person, die gewerbsmäßig die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt. Sie ist nicht von einem Versicherungsunternehmen damit beauftragt. Der Makler oder die Maklerin tritt als treuhänderische Sachverwaltung des Kunden auf. Gegenüber Versicherungsunternehmen ist er oder sie unabhängig.

Zwischen Versicherungsmakler/ -maklerin und Versicherungsnehmer/-nehmerin wird ein Maklervertrag geschlossen. Darin wird in der Regel die einmalige Vermittlung eines Versicherungsschutzes beschlossen. Meist beinhaltet der Vertrag auch eine Dauerbetreuung des oder der Versicherungsnehmers/-nehmerin. Auch die Verwaltung der Versicherungsverträge und deren Anpassung kann beschlossen werden. Als Versicherungsmakler/-maklerin muss man begründen, warum ein bestimmtes Versicherungsunternehmen bevorzugt werden sollte.

Den Kunden und Kundinnen gegenüber muss der Versicherungsmakler oder die -maklerin die Auswahl und Aufrechterhaltung des bestmöglichen Versicherungsschutzes aufrechterhalten. Darum muss er oder sie bei seiner Beratung mehrere auf dem Markt angebotene Versicherungsverträge und Gesellschaften anbieten. Allerdings ist es auch möglich, die Auswahl auf eine bestimmte Gruppe von Versicherern zu beschränken.

Der oder die Versicherungsmakler/-Maklerin verdient Geld durch Provisionen. Darum muss er oder sie keine Versicherungen bei einem Direktversicherer vermitteln. Denn diese zahlen keine Courtagen.

Versicherungsvertreter/-Vertreterin: Der Versicherungsvertreter bzw. die Versicherungsvertreterin wird von einem Versicherungsunternehmen (in Einzelfällen auch von anderen Versicherungsvertretern) beauftragt. Der Job ist es, gewerblich Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.

Auch er oder sie unterstützt dich bei der Verwaltung und Erfüllung deiner Versicherungsverträge. Es gibt verschiedene Arten von Versicherungsvertretern.

Zum Beispiel:

  • Ausschließlichkeitsvertreter oder -Vertreterinnen, die normalerweise nur für eine Versicherungsgesellschaft arbeiten und an deren Angebote gebunden sind.
  • Mehrfachvertreter oder -Vertreterinnen sind für mehrere Versicherer tätig. Nicht selten sogar für solche, die in Konkurrenz zueinanderstehen. Sie stehen haftungsrechtlich einem Ausschließlichkeitsvertreter gleich.
  • Nebenberufliche Versicherungsvertreter oder -Vertreterinnen stehen vertretungs- und haftungsrechtlich einem hauptberuflich tätigen Versicherungsvermittler gleich.
  • Gelegenheitsvertreter oder -Vertreterinnen werden vom Versicherer nur hin und wieder mal mit der Vermittlung von Verträgen betraut. Die Versicherungsgesellschaft behandelt ihn oder sie wie einen ständig betrauten Versicherungsvertreter.
  • Angestellte Versicherungsvertreter oder -Vertreterinnen werden normalerweise im Außendienst eingesetzt. Hinsichtlich der Vertretung des Versicherungsunternehmens und der Gehilfenhaftung gelten für sie die gleichen Regeln wie für alle anderen Versicherungsvertreter/-Vertreterinnen.

Daran erkennst du einen guten Versicherungsmakler/-Versicherungsmaklerin

Vielleicht hast du dich auch schon mal mit einem Versicherungsvertreter oder einer Versicherungsvertreterin unterhalten. Die Frage ist: Wie hast du dich dabei gefühlt?

War dir beim Beratungsgespräch ein bisschen unwohl oder hast du dich bedrängt gefühlt? Hast du die Vorschläge des oder der Experten/Expertin nicht so richtig nachvollziehen können und nähere Erklärungen gab’s auch nicht?

Dann könnte ein Wechsel zu einem anderen Versicherungsmakler/-Versicherungsmaklerin angesagt sein. Mindestens aber solltest du dir vor allem bei Verträgen mit langer Laufzeit und hohen Beiträgen noch eine zweite Meinung einholen.

Dann triffst du ja vielleicht auch einen oder eine wirklich gute Versicherungsmakler/-Versicherungsmaklerin, die folgende Skills draufhat:

  • Die Vorschläge und Erklärungen werden sachlich mit ihren Vorteilen und Nachteilen begründet.
  • Du hast das Gefühl, dass deine Fragen willkommen sind.
  • Auf Fragen erhältst du klare und ausführliche Antworten, die du verstehst.
  • Du wirst voll und ganz über jeden Aspekt der Versicherung informiert.
  • Es gibt keinen Druck, schnell oder sogar sofort einen Vertrag zu unterschreiben.

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