Das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

Von Erik Lehnert 23 August, 2023
6 Minuten

Sobald du auf den Straßen Deutschlands unterwegs bist, musst du für dein Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Und zwar selbst dann, wenn du nur einmal mit dem Fahrzeug unterwegs wärst. Diese Regelung ist im sogenannten Pflichtversicherungsgesetz festgelegt. Was es damit auf sich hat und welche Strafen bei einem Verstoß gegen die Versicherungspflicht drohen? Das erfährst du in diesem Beitrag.

Kfz-Pflichtversicherung: Was ist das Pflichtversicherungsgesetz?

Das Pflichtversicherungsgesetz, kurz PflVG ist auch unter der Bezeichnung „Gesetz für die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter“ bekannt. Wie der Name bereits erahnen lässt, verpflichtet es Fahrzeughalter und Fahrzeughalterinnen dazu, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dabei trifft das Gesetz auf all diejenigen zu, die ihr Kraftfahrzeug oder motorisiertes Zweirad auf öffentlichen, deutschen Straßen bewegen.

Bei einem Vergehen gegen das Pflichtversicherungsgesetz drohen hohe Geldstrafen. In einigen Fällen kann dieser Verstoß sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Diese Regelung ist in § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes verankert. Es gibt allerdings auch Sonderfälle, bei denen kleine oder größere Fahrzeuge mit sehr geringer Fahrleistung oder Geschwindigkeit von der Haftpflichtversicherung befreit sind.

Kommt es zu einem Verkehrsunfall bezahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers unter anderem den entstandenen Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners. Des Weiteren zahlt sie ebenso Personenschäden oder Schäden am übrigen Besitz des oder der Geschädigten. Exakt aus diesem Grund stellt das Pflichtversicherungsgesetz sicher, dass jeder einzelne Fahrzeughalter und jede Fahrzeughalterin in Deutschland über eine derartige Versicherung verfügt.

Damit Fahrzeuge überhaupt auf den öffentlichen Straßen Deutschlands unterwegs sein dürfen, benötigen sie dazu zwingend eine Fahrzeugzulassung. Zum Abschluss einer Kfz-Versicherung erhältst du als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter eine elektronische Bestätigung darüber – die eVB-Nummer. Die Bestätigung einer Haftpflichtversicherung über die eVB ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, damit du dich mit deinem Fahrzeug sicher im öffentlichen Verkehr bewegen kannst.

Von der Ablehnungsfrist bis zum Direktanspruch: Weitere Bestimmungen im Pflichtversicherungsgesetz

Im Pflichtversicherungsgesetz sind noch weitere Bestimmungen geregelt. Diese möchten wir im Folgenden kurz und knapp erläutern:

Ablehnungsfrist

Unter der sogenannten Ablehnungsfrist versteht man einen Zeitrahmen von zwei Wochen. In diesem kann sich die Versicherungsgesellschaft für oder gegen die Annahme des Antrages entscheiden. Dies ist in § 5 Absatz 3 des Pflichtversicherungsgesetzes geregelt. Jedoch darf der Antrag nur unter bestimmten Voraussetzungen abgelehnt werden.

Versicherer sind gesetzlich dazu verpflichtet, jedem Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerin beziehungsweise Antragstellerin und Antragsteller Versicherungsschutz zu gewähren.

Lediglich bei Vorliegen einer arglistiger Täuschung beim bisherigen Versicherungsunternehmen, Prämienverzug kann ein Verwehren des Versicherungsabschlusses erfolgen. Dasselbe trifft auf sachliche oder örtliche Beschränkungen im Geschäftsplan des Versicherers zu.

Versicherungswechselbescheinigung

Die Versicherungswechselbescheinigung – kurz auch VWB – stellt das ehemalige Versicherungsunternehmen nach Vertragsende aus. Was hier enthalten sein muss, ist in § 5 Absatz 7 des Pflichtversicherungsgesetztes geregelt.

Hier ist wichtig zu wissen: Du als Versicherungsnehmer hast auch während eines bestehenden Versicherungsverhältnisses zu jeder Zeit die Möglichkeit, eine VWB anzufordern. Denn der Versicherer ist dazu verpflichtet, binnen 15 Tagen nach Verlangen eine Versicherungswechselbescheinigung auszustellen.

Direktanspruch

Der Direktanspruch regelt das Recht des Geschädigten. Er ermöglicht es diesem, sich für Schadensansprüche direkt an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu wenden. Auch hier kommt das Pflichtversicherungsgesetz ins Spiel, denn es schließt eine Aufhebung des Direktanspruchs aus.

Ausländerpflichtversicherungsgesetz

Dieses Gesetz beinhaltet wichtige Regelungen über die Kfz-Haftpflichtversicherung für Autos, die ihren regelmäßigen Standort im Ausland haben. Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter dürfen diese Fahrzeuge nur dann im inländischen Verkehrsraum bewegen, wenn eine Haftpflichtversicherung vorliegt. So ist sichergestellt, dass Versicherungsschutz besteht und Personen- sowie Sachschäden abgedeckt sind.

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Strafen und Bußgelder: Das erwartet dich bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Verstößt du gegen das Pflichtversicherungsgesetz, begehst du damit eine Straftat. Schließlich riskierst du mit einem solchen Verhalten die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen. Je nachdem, ob du vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hast, kann die Höhe der Strafe variieren.

Im Falle des klaren Vorsatzes droht neben einem hohen Bußgeld auch noch eine einjährige Freiheitsstrafe. Bei einem fahrlässigen Vergehen sieht das Pflichtversicherungsgesetz eine Freiheitsstrafe von einem halben Jahr vor. Hinzukommt, dass der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin mit Geldbußen von bis zu 180 Tagessätzen rechnen muss. Häufig kommt es auch zu einem Fahrverbot und zu Punkten in Flensburg.

Ausnahmen: Für diese Fahrzeuge gilt das Pflichtversicherungsgesetz nicht

Trotz des bestehenden Pflichtversicherungsgesetzes ist es in Deutschland möglich, dass Kfz-Fahrzeughalter und Fahrzeughalterinnen in Sonderfällen von der Haftpflichtversicherung befreit sind. Beispielsweise müssen Halterinnen und Halter Fahrzeuge, deren Geschwindigkeit bei maximal sechs Kilometer pro Stunde liegt, nicht versichern.

Gleiches gilt für zulassungsbefreite Anhänger und Arbeitsmaschinen, die eine Höchstgeschwindigkeit von maximal zwanzig Kilometer pro Stunde aufweisen. Diese Regelung ist darauf zurückzuführen, dass derart geringe Geschwindigkeiten nur selten hohe Schäden anrichten.

Nicht zu vergessen sind natürlich Fahrzeuge von Bund, Ländern und Gemeinden des öffentlichen Rechts. Auch diese sind vom Pflichtversicherungsgesetz ausgenommen. Denn hier sind ausreichend finanzielle Mittel – ein Beispiel: Kommunaler Schadenausgleich (KSA) – vorhanden, um im Falle eines größeren Schadens für die anfallenden Kosten aufzukommen.

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